Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 131

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 131 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 131); Gesetzblatt Teill Nr. 15 Ausgabetag: 3. Juni 1980 131 werden mit den Regelungen zur Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne festgelegt; 3. Abstimmung zwischen den Investitionsauftraggebern und den bilanzierenden Organen über den Baubedarf nach Vorhaben und Objekten; 4. Abstimmung der territorialen und zeitlichen Einordnung der Bauvorhaben und Objekte durch die bilanzierenden Organe und die Bezirksplankommissionen mit dem Ministerium für Bauwesen, der Staatlichen Plankommission, den zuständigen Ministerien und anderen Staatsorganen in Vorbereitung der Komplexberatungen in den Bezirken. Zur Sicherung der Rang- und Reihenfolge, der konzentrierten Baudurchführung und vorfristigen Fertigstellung der Bauvorhaben können die bilanzierenden Organe die Umverteilung von Bauanteilen zwischen den Verantwortungsbereichen Vorschlägen; 5. Information über die Bilanzentscheidungen zur Einordnung der Bauvorhaben in die Baubilanzen der Jahresvolkswirtschaftspläne durch die bilanzierenden Organe an die Investitionsauftraggeber entsprechend den terminlichen Festlegungen zur Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne. Mit der Information ist gleichzeitig die Sicherung der dazugehörigen Bauprojektierungsleistungen zu erklären. §11 Bilanzentscheidungen (1) Bilanzentscheidungen sind durch die Generaldirektoren der dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstellten Baukombinate, die Bezirksbaudirektoren und die Kreisbaudirektoren sowie die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Kreise für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zu treffen. (2) Die Bilanzentscheidungen beinhalten insbesondere Festlegungen zur Benennung der Kombinate und Betriebe für die Mitwirkung an der Ausarbeitung der Aufgabenstellungen, an der Vorbereitung der Investitionen und für die Durchführung der Investitionen, zur Einordnung der Bauanteile der Bauvorhaben in die Baubilanzen des Planjahres entsprechend den terminlichen Regelungen zur Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne, zur Durchsetzung der Festlegungen aus den Bilanzbestätigungen bzw. zentraler staatlicher Planentscheidungen, zum Einsatz der eigenen Baukapazitäten der dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstellten Spezialbaukombinate in Vorbereitung und Durchführung der Jahresvolkswirtschaftspläne. (3) Bilanzentscheidungen sind schriftlich zu erteilen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. §12 Bildung und Verwendung von Reserven (1) Zur Gewährleistung der Kontinuität und Stabilität der Investitions- und Bautätigkeit in der Industrie, im komplexen Wohnungsbau und in anderen Bereichen der Volkswirtschaft, insbesondere zur kurzfristigen Umsetzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion bzw. für die schnellere Fertigstellung begonnener Investitionsvorha- ben, sind in den Industriebaubilanzen und den Wohnungsbau- und bezirklichen Investitionsbaubilanzen durch die dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstellten Bau- und Montagekombinate und die Bezirksbauämter Reserven an zentral verfügbaren und kurzfristig einsetzbaren Bau- und Bauprojektierungskapazitäten nach Bauarbeiten zu bilden und in den Bilanzen gesondert auszuweisen. Dazu sind mit den staatlichen Aufgaben für die Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne verbindliche Festlegungen zu treffen. (2) Die Generaldirektoren der dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstellten Bau- und Montagekombinate und die Bezirksbaudirektoren haben auf der Grundlage der getroffenen Festlegungen gemäß Abs. 1 die direkt unterstellten Baubetriebe und Bauprojektierungsbetriebe zu beauflagen. (3) Das Ministerium für Bauwesen entscheidet in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission über den objektkonkreten Einsatz der Reserven in den Industriebaubilanzen. Die Räte der Bezirke entscheiden nach Abstimmung mit dem Ministerium für Bauwesen und der Staatlichen Plankommission über den objektkonkreten Einsatz der Reserven in den Wohnungsbau- und bezirklichen Investitionsbaubilanzen. §13 Bilanzierung nach Bauarbeiten, Gruppen von Bauarbeiten und nach Erzeugnissen der Bauwirtschaft (1) Die bilanzierenden Organe und bilanzbeauftragten Betriebe haben die Baubilanzen bzw. Vorhaben- und Objektübersichten nach Gruppen von Bauarbeiten, Bauarbeiten und ausgewählten Erzeugnissen der Bauwirtschaft auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern zur Bauproduktion und der bilanzierten Bauvorhaben und Bauobjekte auszuarbeiten. (2) Die bilanzierenden Organe und bilanzbeauftragten Betriebe haben für die Bilanzierung nach Bauarbeiten systematisch Aufwands- und Strukturkennzahlen zu erarbeiten und die Methoden der elektronischen Datenverarbeitung zu nutzen. (3) Die Nomenklaturen der zu planenden und zu bilanzierenden Bauarbeiten, der Gruppen von Bauarbeiten und ausgewählten Erzeugnisse der Bauwirtschaft sind durch das Ministerium für Bauwesen festzulegen. §14 Bilanzbestätigung (1) Der Minister für Bauwesen hat auf der Grundlage der vom Ministerrat beschlossenen Staatsbilanzen die Industriebaubilanzen, die Wohnungsbau- und bezirklichen Investitionsbaubilanzen, die Bauprojektierungsbilanzen, die Erzeugnisbaubilanzen für Neubauwohnungen und ausgewählte Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Erzeugnisbaubilanzen für ausgewählte Erzeugnisse der Bauwirtschaft, die von den Generaldirektoren der dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstellten Baukombinate und von den Bezirksbaudirektoren im Aufträge der Räte der Bezirke vorzulegen sind, zu bestätigen. Der Minister für Verkehrswesen bestätigt die Gleisbaubilanz der DDR. Die Räte der Bezirke beschließen die Wohnungsbau- und bezirkliche Investitionsbaubilanz nach Bestätigung durch den Minister für Bauwesen. Die Bezirksbaudirektoren haben die Reparaturbaubilanzen der Kreisbauämter im Aufträge der Räte der Bezirke zu bestätigen. Auf dieser Grundlage beschließen die Räte der Kreise die Reparaturbaubilanzen. Danach ist es untersagt, für Baureparaturen geplante Baukapazitäten zur Durchführung zentraler und bezirklicher Bauinvestitionen einzusetzen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 131 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 131) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 131 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 131)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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