Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 100

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 100 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 100); 100 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 11. April 1980 (2) Die Betriebe legen Anträge gemäß Abs. 1 vor: a) für Erzeugnisse der planmäßigen Serien- und Massenproduktion dem zuständigen Preiskoordinierungsorgan der Industrie3. Der neue aufwandsdeckende Betriebspreis wird durch den Leiter des Preiskoordinierungsorgans der Industrie in Übereinstimmung mit dem Leiter der zuständigen Außenstelle des Amtes für Preise festgelegt. b) für Erzeugnisse, die von produktionsmittelherstellenden Betrieben zusätzlich zu ihrer Hauptproduktion aus bilan- ; ziertem Material hergestellt werden - dem Leiter der Abteilung Preise des örtlich zuständigen Rates des Bezirkes, wenn dieser den Betriebspreis gemäß § 3 festgesetzt hat. Der neue aufwandsdeckende Betriebspreis wird durch den Leiter der Abteilung Preise des Rates des Bezirkes in Übereinstimmung mit dem Leiter der zuständigen Außenstelle des Amtes für Preise festgesetzt. dem Preiskoordinierungsorgan der Industrie, wenn der Betriebspreis gemäß § 3 vom Leiter der Abteilung Preise des Rates des Bezirkes festgesetzt wurde. Der neue aufwandsdeckende Betriebspreis wird durch den Leiter des Preiskoordinierungsorgans der Industrie in Übereinstimmung mit dem Leiter der zuständigen Außenstelle des Amtes für Preise festgelegt. c) für Erzeugnisse aus betrieblichen und örtlichen Reserven entsprechend den im § 8 Abs. 2 getroffenen Festlegungen. III. Preisbildung für zusätzliche Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven §5 Aufgaben bei der Vorbereitung der Produktion Die Betriebe haben bei der Vorbereitung der Produktion zusätzlicher Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven eng mit dem Handel und den Räten der Bezirke bzw. den Räten der Kreise zusammenzuarbeiten. Sie haben, ausgehend vom Bedarf der Bevölkerung, mit dem zuständigen sozialistischen Großhandelsbetrieb des Bezirkes, bei Erzeugnissen von überbezirklicher Bedeutung mit dem zuständigen zentralen handelsleitenden Organ, die Zielstellung für die Produktion dieser Kons'umgüter in bezug auf Qualität und Gestaltung, Produktionsmenge, Absatzbereich, Kosten und Preis abzustimmen. Diese Abstimmung ist Voraussetzung für die Preisfestsetzung. §6 Bildung der Betriebspreise (1) Den Betriebspreisen für zusätzliche Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven sind zugrunde zu legen die kalkulationsfähigen Selbstkosten, die in den Betrieben bei rationeller Fertigung dieser Erzeugnisse entsprechend den dafür bestehenden betrieblichen Bedingungen entstehen; für die Kalkulation der Gemeinkosten gelten die Bestimmungen gemäß Abs. 2; der kalkulatorische Gewinnzuschlag gemäß Abs. 3. (2) Die Gemeinkosten sind wie folgt zu kalkulieren durch die Betriebe der Produktionsmittelindustrie: in der Höhe, wie sie durch die Produktion der zusätzlichen Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven verursacht werden. Die für die Hauptproduktion des Betrie- bt Z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 304 vom 7. Dezember 1979 über die Nomenklatur der Preiskoordinierungsorgane (Sonderdruck Nr. 1008 des Gesetzblattes). bes geltenden Zuschlagssätze sind nicht anzuwenden. Wurden den Betrieben der Produktionsmittelindustrie bereits Gemeinkostenzuschlagssätze für die Konsumgüterproduktion bestätigt, so haben sie diese anzuwenden; die Leiter der Abteilungen Preise der Räte der Bezirke sind jedoch berechtigt, bei der Preisfestsetzung für zusätzliche Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven die Gemeinkosten hiervon abweichend festzulegen, wenn der für die Konsumgüterproduktion bestätigte Gemeinkostenzuschlagssatz bei dem Erzeugnis, für das Preisantrag gestellt wird, nicht den tatsächlich entstehenden Kosten entspricht. Der Preiskalkulation kann auch der Gemeinkostenzu-schlagssätz eines repräsentativen Betriebes zugrunde gelegt werden, der die entsprechenden Konsumgüter als Haüpt-produktion herstellt. durch die Betriebe der Konsumgüterindustrie: in Höhe der für die Konsumgüterproduktion bestätigten Gemeinkostenzuschlagssätze. Stellen die Betriebe zusätzliche Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven in anderen Sortimenten (unter Verwendung von Werkstoffen und Technologien, die von ihrer planmäßigen Konsumgüterproduktion abweichen) her, so sind die Gemeinkosten in der Höhe zu kalkulieren, wie sie durch die Produktion dieser Konsumgüter verursacht werden. (3) Als Gewinn kann kalkuliert werden: ein kalkulatorischer Zuschlagssatz bis zur Höhe des Durchschnittsgewinns des Betriebes, der für die Hauptproduktion des Betriebes geltende kalkulatorische Gewinnzuschlag, wenn dieser höher ist als der kalkulierbare Durchschnittsgewinnsatz des Betriebes. (4) Die Differenz zwischen dem Betriebspreis und dem Einzelhandelsverkaufspreis abzüglich der geltenden Handelsspanne ist als produktgebundene Abgabe bzw. Preisstützung festzulegen. Produktgebundene Preisstützungen dürfen die bisher für vergleichbare Erzeugnisse festgelegten Stützungen nicht überschreiten. (5) Zum Ausgleich höherer Kosten gegenüber vergleichbaren Erzeugnissen kann bei Direktbelieferung des Einzelhandels der Industrieabgabepreis um die Großhandelsspanne erhöht werden. Die Rechtsvorschriften über die Teilung der Großhandelsspanne bei Direktgeschäften finden in diesen Fällen keine Anwendung. §7 Preisantragsverfahren (1) Der Betrieb hat den Preisantrag für zusätzliche Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven bei der Abteilung Preise des örtlich zuständigen Rates des Bezirkes einzureichen. Der Preisantrag ist entsprechend der Anlage zu dieser'Anordnung auszuarbeiten. (2) Der Leiter der Abteilung Preise des Rates des Bezirkes setzt nach Prüfung des Preisantrages den Betriebspreis, Industrieabgabepreis und Einzelhandelsverkaufspreis fest. §8 Festsetzung neuer Betriebspreise für in der Produktion befindliche Erzeugnisse (1) Der Betrieb hat bei Übernahme von Erzeugnissen, die bisher aus betrieblichen und örtlichen Reserven gefertigt wurden, in die planmäßige Produktion (unter Einsatz von bilanzierten materiellen Fonds) den zuständigen Rat des Bezirkes zu unterrichten und eine den veränderten Bedingungen entsprechende Kalkulation vorzulegen. (2) Der Betrieb ist berechtigt, Antrag auf Festsetzung neuer Betriebspreise bei der Abteilung Preise des zuständigen Rates des Bezirkes zu stellen für alle zusätzlichen Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven, bei denen planmäßige Industriepreis-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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