Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 79

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 79 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 79); Gesetzblatt Teill Nr. 9 Ausgabetag: 10. April 1979 79 Kennziffern in den sozialistischen Wettbewerb, zu beeinflussen; c) die Bereitstellung und Verteilung von festen und flüssigen Brennstoffen zur vollen Versorgung der Bevölkerung und zur planmäßigen Versorgung der Wirtschaft auf der Grundlage der zentralen Versorgungsdirektiven und im Rahmen der staatlich bilanzierten Fonds zu beeinflussen; d) die Winterfestmachung sowie die planmäßige Bevorratung und ordnungsgemäße Lagerung fester und flüssiger Brennstoffe bei den Energieabnehmern zu kontrollieren ; e) die planmäßige Bereitstellung von Wärmeenergie für zentralbeheizte Wohngebäude zu kontrollieren; f) die massenpolitische Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit zur rationellen Energieanwendung und zum sparsamen Umgang mit Energieträgern zu unterstützen. (3) Die Bezirksenergiekommission hat außerdem a) an die Bezirksplankommission und das Bezirksbauamt Vorschläge zu machen, wie die energiewirtschaftlichen Anforderungen und Erkenntnisse bei der territorialen Koordinierung und Einordnung der energiewirtschaftlichen Maßnahmen, Konzeptionen und Pläne sowie bei der Mitwirkung an der komplex-territorialen Energiebedarf splanung zu berücksichtigen sind; b) den Erfahrungsaustausch zur rationellen Energieanwendung und zur schnellen Verallgemeinerung der Erfahrungen und Ergebnisse der energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitenden Betriebe zu fördern und zu kontrollieren; c) die Ergebnisse der Inspektionen und Massenkontrollen zur Durchsetzung sparsamer und rationeller Energieanwendung auszuwerten; d) die planmäßige Durchführung der Investitionen zur Errichtung, Rekonstruktion oder Vergrößerung von Ener-gieerzeugungs- und Energiefortleitungsanlagen (ohne Abnehmeranlagen) im Verantwortungsbereich zu kontrollieren. §3 (1) Die Energiekommission besteht aus dem Vorsitzenden gemäß § 1 Abs. 3, seinem Stellvertreter, dem Sekretär und weiteren Mitgliedern. (2) Stellvertreter des Vorsitzenden ist der Leiter des Fachorgans Energie oder, wenn der Vorsitzende zugleich Leiter des Fachorgans ist, der Stellvertreter des Leiters des Fachorgans Energie. Als Sekretär ist vom Vorsitzenden der Energiekommission ein Mitarbeiter des Fachorgans Energie, im Kreis erforderlichenfalls ein geeigneter Mitarbeiter aus einem anderen Fachorgan, zu bestimmen. (3) Als weitere Mitglieder sind vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes zu berufen: Leiter von Fachorganen des Rates des Bezirkes oder ihre Stellvertreter, leitende Funktionäre der Lieferer von Energieträgern im Einvernehmen mit den zuständigen Leitern. (4) Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes kann Vorsitzende von Kreisenergiekommissionen und, auf Vorschlag der zuständigen Leiter oder im Einvernehmen mit ihnen, Vertreter anderer Staatsorgane, wirtschaftsleitender Organe und gesellschaftlicher Organisationen als Mitglieder berufen. §4 (1) Die Energiekommission arbeitet nach dem Prinzip der kollektiven Beratung und der Einzelleitung durch den Vorsitzenden. (2) Der Vorsitzende arbeitet mit den Mitgliedern unmittelbar zusammen und kontrolliert deren Tätigkeit. (3) Die im Rahmen der Befugnisse (§§ 0 und 7) getroffenen Entscheidungen und anderen Festlegungen des Vorsitzenden der Bezirksenergiekommission sind für die Mitglieder der Bezirksenergiekommission, die Staatsorgane der gleichen oder nachgeordneten Ebene, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen im Territorium verbindlich. Entscheidungen und Festlegungen mit nachteiligen ökonomischen Auswirkungen sind, soweit nicht Gefahr im Verzüge ist, mit den betreffenden Bereichen vorher zu beraten. (4) Der Abs. 3 gilt entsprechend für die Kreisenergiekommission. §5 (1) Der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission hat das Recht, in Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen des Territoriums, unabhängig von ihrer Unterstellung, die termin- und qualitätsgerechte Erarbeitung der betrieblichen Energiepläne, Sicherung einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität bei dpr Anwendung von Energieträgern, Einhaltung der Bilanz- und Leistungsanteile, Durchsetzung der Rationalisierung der betrieblichen Energiewirtschaft im Rahmen der Pläne, Durchsetzung von Maßnahmen der Spitzenentlastung zu kontrollieren. Er ist berechtigt, von den Leitern der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen die Berichterstattung oder die Ausarbeitung von Vorlagen zu diesen Aufgaben zu fordern. (2) Der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission ist berechtigt, vom Energieversorgungsbetrieb als Inspektionsorgan bei festgestellten schwerwiegenden Verletzungen energiewirtschaftlicher Pflichten zu verlangen, daß dem betreffenden Energieabnehmer Auflagen gemäß § 26 der Energieverordnung vom 9. September 1976 (GBl. I Nr. 38 S. 441) erteilt und erforderlichenfalls mit Zwangsgeld durchgesetzt werden. (3) Wird beim Energieabnehmer ein nachweislich überhöhter Bilanz- bzw. Leistungsanteil festgestellt, kann der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission von den dafür zuständigen Organen die Kürzung der Anteile und die Festsetzung von Ordnungsstrafmaßnahmen verlangen. §6 (1) Die Rechte des Rates des Bezirkes gemäß § 10 Abs. 4 und zur operativen Leitung der Versorgung gemäß § 13 Absätze 1 bis 3 der Energieverordnung werden vom Vorsitzenden der Bezirksenergiekommission ausgeübt. Soweit die Aufgaben auf den Rat des Kreises übertragen wurden, werden dessen Rechte durch den Vorsitzenden der Kreisenergiekommission ausgeübt. (2) . Entscheidungen zur operativen Leitung der Versorgung sollen nach Beratung in der Energiekommission ergehen. Ist zur Sicherung der Bedarfsdeckung eine sofortige Entscheidung notwendig, kann sie vom Vorsitzenden ohne vorherige Beratung getroffen werden; die Mitglieder der Energiekommission sind über die Entscheidung zu unterrichten. §7 (1) Der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission ist berechtigt, von den Lieferern von Energieträgern Berichterstattung über die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft zu verlangen sowie die Angaben zu kontrollieren. (2) Weicht die Versorgungslage von den Festlegungen der zentralen Versorgungsdirektiven ab, kann der Vorsitzende der Bezirksenergiekommission Weisungen zur Einhaltung dieser Direktiven erteilen. §8 (1) Die Energiekommission tritt zu ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen zusammen. Ordentliche Sitzungen finden einmal im Monat statt, außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf einberufen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , der Realisierung operativ-technischer Mittel im Vorfeld von ständigen Ausreisen, der operativen Kontaktierung von AstA aus dem Arbeitskreis gemäß der Dienstanweisung des Genossen Minister bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit der Diensteinheiten, Zur Erfüllung dieser Aufgaben tragen die mitt- leren leitenden Kader eine hohe Verantwortung.

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