Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 78

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 78 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 78); 78 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 - Ausgabetag: 10. April 1979 hungen und durch die umfassende Erschließung und Nutzung aller Reserven zu entwickeln; die sozialistische ökonomische Integration weiter zu vertiefen; für den Export mit hoher Qualität und Rentabilität sowie die effektive Gestaltung des Imports zu sorgen. (3) Das Ministerium hat volkswirtschaftliche Aufgabenstellungen für die rationelle Energieumwandlung und -anwen-dung, die maximale Nutzung der eigenen Rohstoff- und Brennstoffressourcen und Nutzung der sekundären Energieressourcen auszuarbeiten und den zuständigen Staatsorganen zu übergeben. (4) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß in seinem Bereich alle Maßnahmen der ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung und alle weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur inneren Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. §3 (1) Der Minister leitet die für energiewirtschaftliche Aufgaben zuständigen Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke in grundsätzlichen energiewirtschaftlichen Angelegenheiten an. (2) Der Minister ist zur Sicherung der einheitlichen Leitung und Planung der Energiewirtschaft berechtigt, den für energiewirtschaftliche Aufgaben zuständigen Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen, insbesondere auf dem Gebiet der rationellen Energieanwendung, des sparsamen Umgangs mit Energieträgern, der Energieträgersubstitution, der Bilanz- und Leistungsanteile; der Arbeit mit energiewirtschaftlichen Normen und Kennziffern; der Versorgung der zentralbeheizten Wohngebäude mit Wärmeenergie; der operativen Leitung der Versorgung mit festen Brennstoffen. §4 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Statut des Ministeriums für Kohle und Energie Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 (GBl. I Nr. 20 S. 346) außer Kraft. Berlin, den 20. März 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Bekanntmachung vom 20. März 1979 Hiermit wird bekanntgemacht, daß nachstehende Rechtsvorschriften durch den Ministerrat aufgehoben wurden: Beschluß vom 4. Oktober 1973 zur Ordnung über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise (GBl. I Nr. 47 S. 489), Beschluß vom 9. September 1976 zur Änderung des Beschlusses zur Ordnung über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise (GBl. I Nr. 38 S. 448). Der Minister für Kohle und Energie hat die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise in eigener Verantwortung zu regeln. Berlin, den 20. März 1979 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär * 1 Anordnung über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Bäte der Bezirke und Kreise - EnKO - vom 20. März 1979 §1 (1) Die Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise (nachfolgend Energiekommissionen genannt) arbeiten auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und anderer für sie verbindlicher Festlegungen sowie der Direktiven zur territorialen Versorgung mit Energieträgern. (2) Die Energiekommissionen sind verantwortlich für die Koordinierung der territorialen energiewirtschaftlichen Aufgaben und die Gewährleistung der komplexen Zusammenarbeit der an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligten Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe und Lieferer von Energieträgern. (3) Die Energiekommissionen werden von Vorsitzenden geleitet. Vorsitzender der Bezirksenergiekommission ist der für energiewirtschaftliche Aufgaben zuständige Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. Vorsitzender der Kreisenergiekommission ist das damit beauftragte Mitglied des Rates des Kreises. (4) Die fachliche Anleitung der Vorsitzenden der Bezirksenergiekommissionen obliegt dein Minister für Kohle und Energie. Die fachliche Anleitung der Vorsitzenden der Kreisenergiekommissionen obliegt den Vorsitzenden der Bezirksenergiekommissionen. (5) Durch die Tätigkeit der Energiekommissionen werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter von wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen auf energiewirtschaftlichem Gebiet nicht berührt. §2 (1) Die Bezirksenergiekommission unterstützt und kontrolliert die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen des Energieversorgungsbetriebes zur Erhöhung des Niveaus der Versorgung mit Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie sowie der Sicherheit bei ihrer Fortleitung. (2) Die Energiekommissionen haben insbesondere a) auf die Durchsetzung der Maßnahmen zur rationellen Energieanwendung, zum sparsamsten Umgang mit Energieträgern, zur Energieträgersubstitution sowie zur Einhaltung der Bilanz- und Leistungsanteile für Energieträger Einfluß zu nehmen; b) die Qualität der Energieplanung sowie der Arbeit mit energiewirtschaftlichen Normen und Kennziffern, insbesondere zur Einbeziehung der energiewirtschaftlichen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der gegen mehrere Personen in Bearbeitung genommen wurden. In diesem Zusammenhang wurden wiederholt die Beseitigung begünstigender Bedingungen sowie die Einleitung vorbeugender Maßnahmen angeregt.

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