Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 78

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 78 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 78); 78 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 - Ausgabetag: 10. April 1979 hungen und durch die umfassende Erschließung und Nutzung aller Reserven zu entwickeln; die sozialistische ökonomische Integration weiter zu vertiefen; für den Export mit hoher Qualität und Rentabilität sowie die effektive Gestaltung des Imports zu sorgen. (3) Das Ministerium hat volkswirtschaftliche Aufgabenstellungen für die rationelle Energieumwandlung und -anwen-dung, die maximale Nutzung der eigenen Rohstoff- und Brennstoffressourcen und Nutzung der sekundären Energieressourcen auszuarbeiten und den zuständigen Staatsorganen zu übergeben. (4) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß in seinem Bereich alle Maßnahmen der ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung und alle weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur inneren Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. §3 (1) Der Minister leitet die für energiewirtschaftliche Aufgaben zuständigen Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke in grundsätzlichen energiewirtschaftlichen Angelegenheiten an. (2) Der Minister ist zur Sicherung der einheitlichen Leitung und Planung der Energiewirtschaft berechtigt, den für energiewirtschaftliche Aufgaben zuständigen Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen, insbesondere auf dem Gebiet der rationellen Energieanwendung, des sparsamen Umgangs mit Energieträgern, der Energieträgersubstitution, der Bilanz- und Leistungsanteile; der Arbeit mit energiewirtschaftlichen Normen und Kennziffern; der Versorgung der zentralbeheizten Wohngebäude mit Wärmeenergie; der operativen Leitung der Versorgung mit festen Brennstoffen. §4 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Statut des Ministeriums für Kohle und Energie Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 (GBl. I Nr. 20 S. 346) außer Kraft. Berlin, den 20. März 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Bekanntmachung vom 20. März 1979 Hiermit wird bekanntgemacht, daß nachstehende Rechtsvorschriften durch den Ministerrat aufgehoben wurden: Beschluß vom 4. Oktober 1973 zur Ordnung über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise (GBl. I Nr. 47 S. 489), Beschluß vom 9. September 1976 zur Änderung des Beschlusses zur Ordnung über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise (GBl. I Nr. 38 S. 448). Der Minister für Kohle und Energie hat die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise in eigener Verantwortung zu regeln. Berlin, den 20. März 1979 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär * 1 Anordnung über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Zusammensetzung der Energiekommissionen der Bäte der Bezirke und Kreise - EnKO - vom 20. März 1979 §1 (1) Die Energiekommissionen der Räte der Bezirke und Kreise (nachfolgend Energiekommissionen genannt) arbeiten auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und anderer für sie verbindlicher Festlegungen sowie der Direktiven zur territorialen Versorgung mit Energieträgern. (2) Die Energiekommissionen sind verantwortlich für die Koordinierung der territorialen energiewirtschaftlichen Aufgaben und die Gewährleistung der komplexen Zusammenarbeit der an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligten Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe und Lieferer von Energieträgern. (3) Die Energiekommissionen werden von Vorsitzenden geleitet. Vorsitzender der Bezirksenergiekommission ist der für energiewirtschaftliche Aufgaben zuständige Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. Vorsitzender der Kreisenergiekommission ist das damit beauftragte Mitglied des Rates des Kreises. (4) Die fachliche Anleitung der Vorsitzenden der Bezirksenergiekommissionen obliegt dein Minister für Kohle und Energie. Die fachliche Anleitung der Vorsitzenden der Kreisenergiekommissionen obliegt den Vorsitzenden der Bezirksenergiekommissionen. (5) Durch die Tätigkeit der Energiekommissionen werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter von wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen auf energiewirtschaftlichem Gebiet nicht berührt. §2 (1) Die Bezirksenergiekommission unterstützt und kontrolliert die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen des Energieversorgungsbetriebes zur Erhöhung des Niveaus der Versorgung mit Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie sowie der Sicherheit bei ihrer Fortleitung. (2) Die Energiekommissionen haben insbesondere a) auf die Durchsetzung der Maßnahmen zur rationellen Energieanwendung, zum sparsamsten Umgang mit Energieträgern, zur Energieträgersubstitution sowie zur Einhaltung der Bilanz- und Leistungsanteile für Energieträger Einfluß zu nehmen; b) die Qualität der Energieplanung sowie der Arbeit mit energiewirtschaftlichen Normen und Kennziffern, insbesondere zur Einbeziehung der energiewirtschaftlichen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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