Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 60

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 60 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 60); 60 Gesetzblatt Teill Nr. 6 Ausgabetag: 1. März 1979 §4 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen gemäß § 3 Absätze 2 und 3 dieser Anordnung kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei der Stelle einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist beim Einlegen der Beschwerde bei den Bezirksstellen dem Leiter des KTA, beim Einlegen der Beschwerde bei der Zentralstelle des KTA dem Leiter der Hauptverwaltung des Kraftverkehrs im Ministerium für Verkehrswesen zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Leiter des KTA bzw. der Leiter der Hauptverwaltung des Kraftverkehrs im Ministerium für Verkehrswesen hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. §5 Der Leiter des KTA und die Leiter der Bezirksstellen führen ein Dienstsiegel. §6 Diese Anordnung tritt am 1. April 1979 in Kraft. Berlin, den 14. Februar 1979 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Anordnung zur Änderung der Wasserversorgungsund Abwassereinleitungsbedingungen vom 15. Januar 1979 §1 § 5 Abs. 1 der Anordnung vom 26. Januar 1978 über die allgemeinen Bedingungen für den Anschluß von Grundstücken an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und für die Lieferung und Abnahme von Trink- und Betriebswasser Wasserversorgungsbedingungen (GBl. I Nr. 6 S. 89) erhält folgende Fassung: „(1) Ist für Bedarfsträger auf Grund der Entscheidung der Staatlichen Gewässeraufsicht ein Anschluß an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage vorgesehen und wird dadurch eine Erweiterung der Grundmittel des Versorgungsträgers erforderlich, sind der Bedarfsträger und der Versorgungsträger verpflichtet, bis zur Bestätigung der Aufgabenstellung einen langfristigen Anschlußvertrag in Urkundenform (Anlage) abzuschließen. Bei komplexen Erschließungen besteht die Vertragsabschlußpflicht für den veranlassenden Bedarfsträger.“ §2 § 6 Abs. 1 der Anordnung vom 20. Juli 1978 über die allgemeinen Bedingungen für den Anschluß von Grundstücken an und für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen Abwassereinleitungsbedingungen (GBl. I Nr. 29 S. 324) erhält folgende Fassung: „(1) Ist für Bedarfsträger auf Grund der Entscheidung der Staatlichen Gewässeraufsicht ein Anschluß an eine öffentliche Abwasseranlage vorgesehen und wird dadurch eine Erweiterung der Grundmittel des Versorgungsträgers erforderlich, sind der Bedarfsträger und der Versorgungsträger verpflichtet, bis zur Bestätigung der Aufgabenstellung einen langfristigen' Anschlußvertrag in Urkundenform (Anlage 1) abzuschließen. Bei komplexen Erschließungen besteht die Vertragsabschlußpflicht für den veranlassenden Bedarfsträger.“ §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1979 . # i Den Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Dr. Reichelt Anordnung zur Änderung des Statuts der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Januar 1979 Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 der Verordnung vom 6. Juni 1972 über das Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 38 S. 438) nachfolgend Verordnung genannt wird im Einvernehmen mit dem Minister für Hoch-und Fachschulwesen folgendes angeordnet: §1 Der § 17 Abs. 2 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(2) Die Akademie kann um die Agrarwissenschaften und die Entwicklung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft besonders verdiente Wissenschaftler der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit dem Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des Präsidiums durch den Präsidenten der Akademie zum Professor der Akademie der Landwirxschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik ernennen. Einzelheiten des Verfahrens sind in einer besonderen Ordnung der Akademie geregelt.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Februar , 1979 in Kraft. Berlin, den 29. Januar 1979 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h r i g;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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