Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 59 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 59); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 1. März 1979 59 Anordnung über das Kraftfahrzeugtechnische Amt der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. Februar 1979 I Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 (1) Das Kraftfahrzeugtechnische Amt der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend KTA genannt) ist das Organ des Ministeriums für Verkehrswesen für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben auf den Gebieten der technischen Sicherheit für Straßenfahrzeuge, die den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO 1 unterliegen; des rationellen Kraftstoffeinsatzes; des Fahrschulwesens und der Richtwertbildung für gebrauchte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. (2) Die Aufgaben und Befugnisse des KTA berühren nicht bestehende zentrale Festlegungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit von SträBenfahrzeugeri im Bereich der bewaffneten Organe. (3) Das KTA ist eine dem Ministerium für Verkehrswesen nadigeordnete Einrichtung, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es hat seinen Sitz in Dresden. (4) Das KTA gliedert sich in die Zentralstelle und die Bezirksstellen. §2 (1) Das KTA hat folgende staatliche Aufgaben wahrzunehmen: Erarbeitung von Regelungen im Rahmen der Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-nung StVZO sowie Mitwirkung bei der Bearbeitung internationaler und nationaler Rechtsvorschriften für den Bau und Betrieb von Straßenfahrzeugen; Erteilung der Betriebserlaubnis für Straßenfahrzeuge und für prüfpflichtige Bau- und Zubehörteile gemäß der Stra-ßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO sowie die Durchführung von Prüfungen und Messungen bezüglich der Einhaltung dazu erlassener Rechtsvorschriften; Gewährleistung einer den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik entsprechenden Verkehrssicherheit bei zu importierenden Straßenfahrzeugen, Bau-und Zubehörteilen durch Erteilung von Zustimmungen zum Import vor Abschluß der Einfuhr- und Importverträge auf Antrag der Importbetriebe. Die Zustimmung zum Import kann an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebunden werden; Prüfung und Zulassung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern entsprechend den Verpflichtungen der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)1 2; 1 Z. Z. gut die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO -vom 30. Januar 1964 (GBl. Et Nr. 50 S. 373) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - vom 20. Mai 1971 (GBL II Nr. 51 S. 416). 2 Z. z. gilt: Bekanntmachung vom 17. April 1974 über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Europäischen Abkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung ge-fährUCher Güter auf der Straße (ADR) (GBl. n Nr. 16 S. 285) Anlagen A und B zum Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom SO. September 1957 (Sonderdruck Nr. 773 des Gesetzblattes). Prüfung und Zulassung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern für die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel im internationalen Verkehr; Überprüfung und Zulassung von Kraftfahrzeugen, zu deren Antrieb Gasanlagen verwendet werden, Erteilung von Genehmigungen zum Einbau sowie Zulassung von Propangasverbrauchsgeräten in zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger; Typprüfung von Motoren für Sportboote; Ermittlung und Festlegung der Kraftstoffverbrauchsrichtwerte für Straßenfahrzeuge sowie Lösung weiterer technischer Grundsatzaufgaben zur Sicherung eines rationellen Einsatzes von Kraftstoffen; Richtwertbildung für gebrauchte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, für die in der Deutschen Demokratischen Republik, keine Einzelhandels- oder Industrieabgabepreise bestehen; Prüfung und Zulassung von Lehr- und Unterrichtsmitteln für die Ausbildung in den Fahrschulen sowie Anleitung und Kontrolle der Fahrschulen gemäß der Fahrschulordnung FO 3. (2) Das KTA unterstützt im Rahmen seiner Aufgabenstellung die Rechtspflegeorgane bei der Untersuchung von Straftaten und der Entscheidung von Zivilrechtsstreitigkeiten durch die Anfertigung von Sachverständigengutachten. (3) Das KTA analysiert technische Mängel an Straßenfahrzeugen und Bau- und Zubehörteilen, die den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO unter-üegen, soweit Art, Umfang und Schwere dieser Mängel das erfordern und die erteilte Betriebserlaubnis und andere gemäß den Rechtsvorschriften durch das KTA erteilte Genehmigungen beeinflussen. Das KTA veranlaßt in diesen Fällen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. (4) Das KTA nimmt auf Antrag Wertermittlungen von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängem vor. (5) Für die gemäß den Absätzen 1 bis 4 durchzuführenden Aufgaben werden Gebühren auf der Grundlage der hierfür geltenden Rechtsvorschriften erhoben. §3 (1) Der Leiter des KTA erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Verfahrens-, Prüf- und Abnahmevorschriften. (2) Das KTA erteilt in Durchführung seiner Prüf- und Kon-trolltätigkeit Zustimmungen, Erlaubnisse, Berechtigungen und Bescheinigungen. Diese können in ihrer Gültigkeit zeitlich begrenzt oder mit Auflagen gemäß Abs. 3 verbunden werden. Bei Vorliegen schwerwiegender, die technische Sicherheit beeinträchtigender Mängel können die Zustimmungen, Erlaubnisse, Berechtigungen, und Bescheinigungen verweigert bzw. widerrufen werden. (3) Bei Verstößen gegen die in der Zuständigkeit liegenden Aufgaben auf den Gebieten der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes, des Fahrschulwesens sowie zur Abstellung anderer festgestellter Mängel kann das KTA den Leitern wirtschaftsleitender und staatlicher Organe, der Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und Dienststellen Auflagen erteilen. (4) Der Leiter des KTA legt für die Mitarbeiter des KTA die Befugnisse zur Erteilung von Auflagen fest. 3 z. Z. gilt die Fahrschulordnung (FO) vom 11. Mai 1977 (GBl. i Nr. 24 S. 301).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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