Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 58

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 58 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 58); 58 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 1. März 1979 stigste Standort (Makrostandort) zu ermitteln und die Einordnung der Investition in eine Stadt oder Gemeinde durch den Rat des Bezirkes bzw. Kreises unter Beachtung der städtebaulichen Belange mit der Standortbestätigung vorzunehmen. Die Standortbestätigung ist zur Bestätigung der Aufgabenstellung der Investition vorzulegen. (3) Mit der Vorbereitung der Investition ist der Standort des Investitionsvorhabens weiter zu präzisieren (Mikrostandort) sowie die territoriale und städtebauliche Einordnung der Investition durch den Rat der Stadt bzw. Rat der Gemeinde mit der Erteilung der Standortgenehmigung vorzunehmen, soweit die Standortgenehmigung nicht durch den Rat des Bezirkes bzw. Rat des Kreises erteilt wird. Die Standortgenehmigung ist zur Bestätigung der Grundsatzentscheidung für die Investition vorzulegen.“ §4 (1) Der § 6 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: „Die Standortbestätigung für Investitionen, für die gemäß § 4 eine Standortzuordnung erforderlich ist, darf erst erteilt werden, wenn die Standortzuordnung durch die Staatliche Plankommission erfolgt ist.“ (2) Im § 6 erhalten der Abs. 2 und die Absätze 4 bis 7 folgende Fassung: „(2) Für Investitionen über 10 Mio M bis 50 Mio M Gesamtwertumfang und für die damit verbundenen Investitionen in den vor- und nachgelagerten Produktionsstufen sowie für Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaues mit mehr als 500 Neubauwohnungen haben die Investitionsauftraggeber die Standortbestätigung beim zuständigen Rat des Bezirkes zu beantragen. Die Räte der Bezirke entscheiden, für welche Investitionen die Standortbestätigung durch sie erteilt wird bzw. welche Räte der Kreise mit der Durchführung des Standortbestätigungsverfahrens beauftragt werden.“ „(4) Für alle Investitionen über 0,1 Mio M Gesamtwertumfang, mit Ausnahme der Investitionen entsprechend Abs. 5 sowie Investitionen bis -5 Mio M Gesamtwertumfang, die nur Ausrüstungen umfassen, ist eine Standortgenehmdgung durch die Räte der Städte bzw. Räte der Gemeinden zu erteilen. (5) Für Vorhaben, Verbundleitungen und Trassen, die mehrere Städte bzw. Gemeinden umfassen, erteilen die Räte der Kreise die Standortgenehmigung. Für Investitionen, deren Aufgabenstellung bzw. Grundsatzentscheidung vom Ministerrat bestätigt werden,' und Vorhaben, Verbundleitungen und Trassen, die mehrere Kreise umfassen, wird die Standortgenehmigung durch den zuständigen Rat des Bezirkes erteilt. (6) Für Investitionen bis 0,1 Mio M Gesamtwertumfang, die nicht standortgenehmigungspflichtig sind, aber Baumaßnahmen umfassen, ist die Zustimmung zur Durchführung einer Baumaßnahme entsprechend den Rechtsvorschriften einzuholen. , (7) Die Investitionsauftraggeber haben die Standortbestätigung bzw. -genehmigung gemäß der in den Rechtsvorschriften2 vorgesehenen Form bei den dafür zuständigen örtlichen Räten zu beantragen. Die Investitionsauftraggeber können mit den zuständigen örtlichen Räten für Vorhaben, die vom Rohstoffaufkommen an das Territorium gebunden sind oder die nur geringe Anforderungen an das Territorium stellen, die Reduzierung des Umfanges der vorzulegenden Unterlagen vereinbaren.“ §5 Der § 7 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(5) Die erteilte Standortbestätigung für eine Investition wird ungültig, wenn der Investitionsauftraggeber eine Variante mit veränderten Standortanforderungen gegenüber denen, die der erteilten Standortbestätigung zugrunde lagen, zur Bestätigung der Aufgabenstellung vorlegt. In diesen Fällen ist der Investitionsauftraggeber verpflichtet, den zuständigen örtlichen Rat zu informieren und erneut den Antrag auf Standortbestätigung beim Rat des Bezirkes bzw. Kreises zu stellen.“ §6 Der § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter oder leitender Mitarbeiter von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und von Investitionsauftraggebern eine Aufgabenstellung bestätigt und die Vorbereitung der Investition veranlaßt, ohne daß eine Standortbestätigung gemäß § 6 vorliegt, eine Grundsatzentscheidung zu Investitionen trifft und die Durchführung einer Investition veranlaßt, ohne daß eine Standortgenehmigung gemäß § 6 vorliegt, den in der Standortbestätigung bzw. -genehmigung durch den zuständigen örtlichen Rat erteilten Auflagen zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden, sofern sich nicht ein Disziplinarverfahren als geeigneter erweist.“ §7 Die Anlage zur Verordnung vom 30. August-1972 über die Standortverteilung der Investitionen „Rahmennomenklatur der Angaben und Kennziffern für eine Investition“ wird gestrichen. §8 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Erste Durchführungsbestimmung vom 5. Dezember 1972 zur Verordnung über die Standortverteilung der Investitionen (GBl. II Nr. 73 S. 849) außer Kraft. Berlin, den 1. Februar 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Bekanntmachung vom 14. Februar 1979 Hiermit wird bekanntgemacht, daß nachstehende Rechtsvorschriften durch den Ministerrat aufgehoben wurden: Verordnung vom 29. Oktober 1953 über die Errichtung einer Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Nr. 118 S. 1106), Verordnung vom 29. Oktober 1953 über die Neuregelung der Aufgaben des technischen Prüfwesens im Kraftverkehr (GBl. Nr. 118 S. 1106). Berlin, den 14. Februar 1979 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat sich insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt, was zur Qualifizierung gleichermaßen der operativen als auch der Untersuchungsarbeit beigetragen hat.

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