Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 55

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 55 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 55); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 13. Februar 1979 55 :OCT. StilSK wendigen Aufwendungen zu ersetzen, die bei diesen durch das Versäumnis der Prüfstellen entstanden sind. (3) Die Prüfstellen haben die Qualitätsfeststellung entsprechend der Art der Erzeugnisse und deren Zweckbestimmung auf der Grundlage der verbindlichen Qualitätsfestlegungen sowie der zwischen Besteller und Lieferer getroffenen Qualitätsvereinbarungen durchzuführen. Die Qualitätsfeststellung findet beim Lieferer statt, soweit im Einvernehmen mit der zuständigen Prüfstelle nichts anderes festgelegt wurde. (4) Die Prüfstellen sind berechtigt, zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Qualitätsfeststellung erforderliche Maßnahmen beim Besteller und beim Lieferer zu fordern; dazu gehören insbesondere: a) die Beseitigung von festgestellten Mängeln, Unzulänglichkeiten, Verstößen und Pflichtverletzungen, die Ein- fluß auf die Erzeugnisse haben, b) die Einsichtnahme in die Zeichnungen sowie Vertragsunterlagen zur Kontrolle der vertragsgerechten Erfüllung sowie der verbindlichen Qualitätsfestlegungen für das verwendete Ausgangsmaterial einschließlich der Zulieferungen, c) die Einhaltung der festgelegten Technologie und die Information über die Ergebnisse der betrieblichen Qualitätskontrollen, d) die Mitwirkung bei der Bearbeitung von Reklamationen. (5) Über das Ergebnis der Qualitätsfeststellung hat die Prüfstelle einen Prüfbescheid anzufertigen und die Erzeugnisse mit einem Kontrollzeichen zu versehen, wenn keine Mängel festgestellt wurden. (6) Mangelhafte Erzeugnisse hat die Prüfstelle zurückzuweisen. Die festgestellten Mängel sind im Prüfbescheid aufzuführen. (7) Von den Prüfbescheiden erhalten a) 2 Exemplare der Lieferer, von dem 1 Exemplar dem Besteller oder Empfänger gemäß § 4 Abs. 5 zu übergeben ist, wenn keine Mängel festgestellt wurden, b) je 1 Exemplar der Lieferer und der Besteller, wenn Mängel festgestellt wurden. (8) Zur Erhöhung der Effektivität ihrer Tätigkeit arbeiten die Prüfstellen mit anderen Prüf-, Kontroll-, Zulassungsund Aufsichtsorganen in der Deutschen Demokratischen Republik zusammen. Sie können Dokumente, die von diesen Organen oder Prüforganisationen in anderen Staaten ausgestellt werden, anerkennen und darüber Vereinbarungen abschließen. §6 Qualitätsfeststellung an importierten Erzeugnissen Außenhandelsbetriebe, die Erzeugnisse importieren, die gemäß dieser Anordnung und der im Einfuhrvertrag getroffenen Vereinbarung der Qualitätsfeststellung unterliegen, sind verpflichtet, beim Abschluß der Importverträge von dieser Vereinbarung auszugehen. Dabei"sind Vereinbarungen über die Aufgabenabgrenzung der Prüfstellen im Lande des ausländischen Lieferers zu berücksichtigen. Sofern eine Vereinbarung über die Qualitätsfeststellung mit dem Lieferer außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik nicht getroffen werden kann, bedarf der Abschluß des Importvertrages der Zustimmung der zuständigen Prüfstelle und des Bestellers. §7 Qualitätsfeststellung bei Garantieleistungen (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch dann, wenn die Lieferer oder von ihnen Beauftragte infolge von Garantieansprüchen der Besteller Ersatz zu leisten oder nachzubessern haben. (2) Die Information gemäß § 3 Abs. 3 bezieht sich in diesen Fällen auf die Art und den Umfang sowie auf die Fristen der Garantieleistungen. §8 Gebühren Die Prüfstellen erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach den Gebührentarifen des Verkehrswesens1. Diese Gebühren sind vom Besteller zu tragen. Sie sind vom Lieferer zu tragen, wenn Tätigkeiten der Prüfstelle infolge von Qualitätsmängeln der Erzeugnisse oder während der Produktion festgestellter Mängel, die der Lieferer zu vertreten hat, zusätzlich erforderlich wurden. §9 Vertragliche Übernahme von Qualitätsfeststellungen (1) Die Prüfstellen sind berechtigt, Leistungen zur Qualitätsfeststellung über den in den vorstehenden Bestimmungen festgelegten Umfang hinaus für Auftraggeber innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zu übernehmen, soweit dadurch nicht die Erfüllung ihrer sich aus diesen Bestimmungen ergebenden Aufgaben beeinträchtigt wird. Das gilt auch für die Qualitätsfeststellung an Funktionsund Fertigungsmustern sowie für Erzeugnisse der Nullserien. (2) Über Leistungen gemäß Abs. 1 sind Verträge abzuschließen. Die Bestimmungen dieser Anordnung sowie die Anordnung vom 21. Oktober 1970 über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für die kommerzielle Warenkontrolle (GBl. II Nr. 88 S. 624) sind dabei entsprechend anzuwenden. (3) Soweit die Anordnung vom 21. Oktober 1970 über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für die kommerzielle Warenkontrolle keine andere Regelung enthält, ist das Recht der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. Für die Entscheidung von Streitigkeiten aus Beziehungen der Prüfstellen mit Auftraggebern, die ihren Sitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik haben, ist das für den Sitz der Prüfstelle zuständige Gericht der Deutschen Demokratischen Republik zuständig, soweit sich aus zwischenstaatlichen Übereinkommen oder Vereinbarungen der Partner nichts anderes ergibt. §10 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. März 1979 in Kraft. Berlin, den 5. Januar 1979 Der Minister für Verkehrswesen Arndt 1 Z. Z. gilt Abschnitt 2.2. der Anordnung vom 15. November 1968 über die Gebührentarife des Verkehrswesens (Sonderdruck Nr. 603 des Gesetzblattes) in Verbindung mit § 44 der PAO 4418 vom 1. Januar 1966 (Sonderdruck Nr. 4418 der Regierungskommission für Preise). Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Azetylenanlagen vom 19. Januar 1979 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen wird folgendes angeordnet: §1 (1) Azetylenerzeugungsanlagen mit einem Karbideinsatz 10 kg, in denen Azetylen aus Kalziumkarbid und Wasser erzeugt, gesammelt, getrocknet und gereinigt wird, und Füllanlagen vom Eintritt des Azetylens in den Verdichter bis zu den Anschlüssen zur Füllung der ortsbeweglichen Druckgasbehälter für Azetylen unterliegen einer Überwachung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt) gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556). Hiervon ausgenommen sind Azetylenerzeugungsanlagen zur Herstellung von Azetylen für die chemische Weiterverarbeitung. (2) Betriebe, die überwachungspflichtige Azetylenanlagen hersteilen, errichten oder instand setzen, müssen vom Amt;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 55 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 55) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 55 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 55)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X