Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 47

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 47 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 47); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 31. Januar 1979 47 Anordnung Nr. 31 1 über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässem der Deutschen Demokratischen Republik Grenzordnung vom 10. Januar 1979 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 15. Juni 1972 über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässem der Deutschen Demokratischen Republik Grenzordnung - (GBl. II Nr. 43 S.483; Ber. GBl. I 1974 Nr. 39 S. 368) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 24. Juli 1974 (GBl. I Nr. 39 S. 367) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 49 erhält folgende Fassung: „(1) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die auf Grund zwischenstaatlicher Verträge mit der Vermessung, Markierung und Unterhaltung der Staatsgrenze, mit Arbeiten an Verkehrsanlagen, Brücken, Wasserbauten oder anderen * technischen Anlagen, mit wasserwirtschaftlichen Arbeiten an Grenzgewässern, mit der Instandhaltung und Kontrolle kommunaler Einrichtungen, mit der Eisenbahntransportbegleitung, mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Personen-und Güterverkehrs sowie mit Arbeiten auf den Übernahme-/ Ubergabebahnhöfeft oder mit anderen Arbeiten bzw. Dienstverrichtungen in der Nähe der gemeinsamen Staatsgrenze auf dem Hoheitsgebiet der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bzw. auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Polen beauftragt sind, müssen im Besitz eines Grenzausweises sein. (2) Der Grenzausweis berechtigt zur Durchführung der im Abs. 1 genannten Arbeiten bzw. Dienstverrichtungen auf dem Hoheitsgebiet der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bis zu einer Entfernung von 5 km bzw. auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Polen bis zu einer Entfernung von 150 m von der gemeinsamen Staatsgrenze. Bei Notwendigkeit können diese Entfernungen erweitert werden. In diesem Falle haben die Leiter der Betriebe und Dienststellen bei der Durchführung von Arbeiten und Dienstverrichtungen: a) auf dem Hoheitsgebiet der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik die Zustimmung des zuständigen Grenzbevollmächtigten der Deutschen Demokratischen Republik einzuholen; b) auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Polen die erforderliche Entfernung in den Grenzausweis, unter .Bemerkungen1, einzutragen. (3) Der Grenzübertritt zur Ausführung der im Abs. 1 genannten Arbeiten und Dienstverrichtungen erfolgt mit den festgelegten Grenzübertrittsdokumenten grundsätzlich über Grenzübergangsstellen. Der Grenzübertritt an anderen Orten ist nur in besonderen Fällen und mit Zustimmung des zuständigen Grenzbevollmächtigten der Deutschen Demokratischen Republik gestattet. (4) Die Durchführung von Arbeiten bzw. Dienstverrichtungen auf dem Hoheitsgebiet der Tschechoslowakisch! Sozialistischen Republik bzw. auf dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik Polen ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Besteht die Notwendigkeit, Arbeiten bzw. Dienstverrichtungen nachts durthzuführen, sind darüber der zuständige Grenzbevollmächtigte der Deutschen Demokratischen Republik, in besonders dringenden Fällen die nächstgelegene Dienststelle der Grenztruppen der DDR, zu informieren. 1 Anordnung Nr. 2 vom 24. Juli 1974 (GBl. I Nr. S9 S. 367) (5) Die Bestimmungen der Absätze 2 und 4 gelten nicht für die zur Sicherung des Verkehrsablaufes an Übergabe-/Über-nahmebahnhöfen und für die zur Eisenbahntransportbegleitung eingesetzten Personen sowie für die Angehörigen der Grenz-, Paß- und Zollorgane. (6) Für die Ausstellung, Einziehung und Nachweisführung der Grenzausweise sind die Leiter der Betriebe oder Dienststellen verantwortlich, deren Angehörige mit Arbeiten oder Dienstverrichtungen gemäß Abs. 1 beauftragt sind. Die erforderlichen Vordrucke für Grenzausweise werden den Leitern der Betriebe und Dienststellen durch die zuständigen Volkspolizei-Kreisämter auf Antrag zur Verfügung gestellt. (7) Die Gültigkeitsdauer der Grenzausweise ist bei Ausstellung auf 1 Jahr zu begrenzen; sie kann um weitere 6 Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. bei Lösung des Arbeitsrechts- oder Dienstverhältnisses sind die Grenzausweise einzuziehen.“ § 2 Diese Anordnung tritt am 1. März 1979 in Kraft. 1 Berlin, den 10. Januar 1979 Der Minister Der Minister für Nationale Verteidigung des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Hoffmann Dickel Armeegeneral Generaloberst Anordnung Nr. 81 über die Gebührentarife des Verkehrswesens vom 12. Januar 1979 Zur Änderung der Anordnung vom 15. November 1968 über die Gebührentarife des Verkehrswesens (Sonderdruck Nr. 603 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 1 der obengenannten Anordnung erhält folgende Fassung: „§1 Für Verwaltungshandlungen im Bereich des Verkehrswesens werden gegenüber Auftraggebern aus der Deutschen Demokratischen Republik Gebühren nach den als Anlage beigefügten Gebührentarifen erhoben. Für Verwaltungshandlungen gegenüber anderen Auftraggebern können vom Minister für Verkehrswesen besondere Gebühren2 festgelegt werden.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1979 in Kraft. Berlin, den 12. Januar 1979 Der Minister für Verkehrswesen Arndt 1 Anordnung Nr. 7 vom 28. Mai 1976 (GBl. I Nr. 20 S. 284) 2 Auskunft über diese Gebühren erteilen die zuständigen Organe des Verkehrswesens.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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