Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 467

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 467 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 467); Gesetzblatt Teil I Nr. 45 Ausgabetag: 29. Dezember 1979 467 schriftliche Bestätigung auszustellen und dem ersuchenden Staatsorgan zuzuleiten. §30 Weiterleitung von Rechtshilfeersuchen Die konsularische Amtsperson leitet Rechtshilfeersuchen der Gerichte und anderer Staatsorgane der Deutschen Demokratischen Republik und des Empfangsstaates weiter. 7. Abschnitt Funktionen in Schiffahrtsangelegenheiten §31 Unterstützung für Schiffe (1) Die konsularische Amtsperson leistet Schiffen der Deutschen Demokratischen Republik, ihren Kapitänen und den anderen Mitgliedern der Schiffsbesatzungen, die sich in den Territorialgewässern, inneren Seegewässem, Häfen oder Binnengewässern des Empfangsstaates (im folgenden als Gewässer bezeichnet) befinden, jede erforderliche Unterstützung. Sie ist berechtigt, sich an Bord des Schiffes zu begeben. (2) Die konsularische Amtsperson achtet darauf, daß Schiffen der Deutschen Demokratischen Republik in den Gewässern des Empfangsstaates die Rechte und Immunitäten gewährt werden, die ihnen nach den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates und nach den zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Empfangsstaat bestehenden völkerrechtlichen Verträgen zustehen. §32 Befugnisse Die konsularische Amtsperson ist befugt, 1. die während der Reise eines Schiffes der Deutschen Demokratischen Republik an Bord eingetretenen Vorkommnisse zu untersuchen und den Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsbesatzung darüber zu befragen, 2. Erklärungen entgegenzunehmen und zu beglaubigen sowie andere Dokumente auszustellen und zu verlängern, die nach den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Schiffen der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Ladung vorgeschrieben sind, 3. die Schiffspapiere von Schiffen der Deutschen Demokratischen Republik zu überprüfen, 4. bei Untersuchungen oder der Durchführung von Maß- nahmen zuständiger Organe des Empfangsstaates an Bord eines Schiffes der Deutschen Demokratischen Republik anwesend zu sein. §33 Interessenvertretung und Rechtsschutz (1) Die konsularische Amtsperson ersucht die zuständigen Organe im Konsularbezirk um Unterstützung, wenn dies im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Schiffes der Deutschen Demokratischen Republik in den Gewässern des Empfangsstaates, zur Hilfeleistung für den Kapitän, die anderen Mitglieder der Schiffsbesatzung, die sonstigen an Bord befindlichen Personen oder in bezug auf das Schiff oder dessen Ladung notwendig ist. (2) Die konsularische Amtsperson unterstützt den Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsbesatzung in Angelegenheiten, die von den zuständigen Organen im Konsularbezirk behandelt werden, §34 Unterstützung für Kapitän und Besatzung (1) Die konsularische Amtsperson unterstützt den Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsbesatzung während des Aufenthaltes des Schiffes in den Gewässern des Empfangsstaates bei der Wahrnehmung der ihnen obliegenden arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten. (2) Die konsularische Amtsperson ist befugt, 1. Maßnahmen zur An- und Abmusterung eines Besatzungsmitgliedes zu treffen und Eintragungen in die. Musterrolle des Schiffes vorzunehmen, 2. Konflikte zwischen dem Kapitän und einem anderen Mitglied der Schiffsbesatzung unter Beachtung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik zu klären. (3) Die konsularische Amtsperson unternimmt die geeigneten Schritte, um eine erforderliche medizinische Behandlung des Kapitäns oder eines anderen Mitgliedes der Schiffsbesatzung oder einer sonstigen an Bord befindlichen Person herbeizuführen oder die Rückreise der betreffenden Person in die Deutsche Demokratische Republik zu ermöglichen. §35 Hilfeleistung bei Havarie Wird ein Schiff der Deutschen Demokratischen Republik in den Gewässern des Empfangsstaates von einer Havarie betroffen, so leistet die konsularische Amtsperson dem Kapitän, den anderen Mitgliedern der Schiffsbesatzung und den sonstigen an Bord befindlichen Personen die erforderliche Hilfe. Sie veranlaßt geeignete Maßnahmen zur Unterstützung des Kapitäns bei der Sicherstellung des Schiffes und der Ladung sowie zur Reparatur des Schiffes. §36 Luftfahrzeuge Die §§ 31 bis 35 gelten sinngemäß für Luftfahrzeuge der Deutschen Demokratischen Republik. 8. Abschnitt Wahlkonsuln §37 Ernennung Der Minister für Auswärtige Angelegenheiten kann Wahlkonsuln ernennen. Wahlkonsuln sind keine konsularischen Amtspersonen im Sinne des § 3 Abs. 1. §38 Staatsbürgerschaft Wahlkonsuln können Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder Bürger anderer Staaten sein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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