Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 463

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 463 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 463); Gesetzblatt Teill Nr. 45 Ausgabetag: 29. Dezember 1979 463 (2) Die Haushaltspläne der Sozialversicherung, als selbständiger Bestandteil des Staatshaushaltes innerhalb des zentralen Haushaltes, werden wie folgt bestätigt: Arbeiter und Mitglieder der Angestellte sozialistischen Produktionsgenossenschaften und andere werktätige Schichten in Millionen M Einnahmen 13 534,7 1 583,5 Ausgaben 24 903,5 3 459,6 Zuschuß aus dem Staatshaushalt 11 368,8 1 876,1 §5 (1) Die Haushaltspläne der Hauptstadt der DDR, Berlin, und der Bezirke werden wie folgt bestätigt: Einnahmen Darunter: Kassen- und Anteile an den bestand Ausgaben Gesamteinnahmen am des Staatshaushaltes 1. Januar ----------------- -----1980 und insgesamt darunter 31. Dezweck- zember gebunden 1980 für Investitionen - ln Millionen M Berlin 3 737,9 2 370,6 571,9 39,0 Cottbus 1 845,4 1 161,0 193,9 16,0 Dresden 3 357,9 1 865,1 313,3 36,0 Erfurt 2 353,2 1 415,2 240,0 24,0 Frankfurt (Oder) 1 594,8 1 074,8 151,8 13,0 Gera 1 482,4 908,3 151,6 16,0 Halle 3 328,1 1 947,2 287,9 33,0 Karl-Marx-Stadt 3 456,8 1 831,3 325,0 33,0 Leipzig 2 639,1 1 472,9 229,2 27,0 Magdeburg 2 599,2 1 562,5 239,6 27,0 Neubrandenburg 1 478,8 1 031,1 124,2 19,0 Potsdam 2 234,5 1 317,0 202,8 24,0 Rostock 2 046,5 1 314,9 165,1 22,0 Schwerin 1 380,0 891,8 148,9 16,0 Suhl 1 041,1 605,2 81,3 11,0 Insgesamt: 34 575,7 20 768,9 3 426,5 356,0 (2) Die örtlichen Volksvertretungen finanzieren ihre planmäßigen Aufgaben aus: Abführungen der unterstellten Betriebe, Einnahmen ihrer Organe und unterstellten Einrichtungen; Steuern (ohne Lohnsteuer) sowie Gemeindeabgaben; dem Anteil an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes. (3) Den Gemeinden und kreisangehörigen Städten stehen zur wirksamen Förderung gesellschaftlich nützlicher Initiativen der Bürger zur allseitigen Erfüllung des Planes und seiner gezielten Übererfüllung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen eigene Mittel und Fonds der örtlichen Volksvertretungen sowie andere Quellen entsprechend den Rechtsvorschriften zur Verfügung. §6 Der Ministerrat beschließt gemäß § 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 1968 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 23 S. 383) über die in Durchführung der Pläne notwendigen Veränderungen des Staatshaushaltsplanes 1980. Der im § 1 festgelegte Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben darf nicht verändert werden. §7 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. §8 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 15. Dezember 1978 über den Staatshaushaltsplan 1979 (GBl. I Nr. 42 S. 462) außer Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am einundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertneunundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den einundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertneunundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 463 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 463) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 463 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 463)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X