Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 46

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 46 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 46); 46 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 31. Januar 1979 Aalmutter Zoarces viviparus (L.) 25 cm Äsche Thymallus thymallus (L.) 25 cm Aland Leuciscus idus (L.) 20 cm Döbel Leuciscus cephalus (L.) 20 cm Nase Chondrostoma nasus (L.) 20 cm Plötze Leuciscus rutilus (L.) 17 cm Barsch Perca fluviatilis L 17 cm Rotfeder Scardinius erythrophtalmus (L.) . 17 cm Scholle Pleuronectes platessa (L.) 25 cm Flunder Platychtis flesus (L.) 25 cm Steinbutt Psetta maxima (L.) 30 cm Glattbutt Scophtalmus rhombus (L.) 30 cm Dorsch Gadus morhua (L.) 30 cm Für den Stör Acipenser sturio (L.) besteht ganzjähriges Fangverbot. Die Mindestlänge der Fische wird von der Kopfspitze bei geschlossenem Maul bis zum längsten Ende der Schwanzflosse gemessen. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung 1. Oder-Haff Von der Staatsgrenze zur Volksrepublik Polen bis zur Straßenbrücke Zecherin einschließlich Warper See und Usedomer See sowie der unteren Uecker bis zur Straßenbrücke Ueckermünde, der unteren Zarow bis zur Straßenbrücke Grambin, des Mühlengrabens bis zur Straßenbrücke Bugewitz und der unteren Peene bis zur Eisenbahnbrücke Anklam; 2. Peenestrom Von der Straßenbrücke Zecherin bis zur Linie Nordspitze Struck Nordspitze Peenemünder Haken einschließlich Achterwasser, Balmer See, Nepperminer See, Krienker See und Krumminer Wiek sowie des Pudagla Baches bis zur Straßenbrücke Pudagla, der Spandowerhagener Wiek und des Freesendorfer Sees; 3. Greifswalder Bodden Von der Linie Nordspitze Struck Nordspitze Peenemünder Haken bis zur Linie Nordspitze Peenemünder Haken Nordspitze Rüden Südperd bis zur Linie Venzvitz Groß-Miltzow einschließlich sämtlicher Inwieken und des Unterlauf es des Ryck bis zur Straßenbrücke Greifswald; 4. Strelasund Von der Linie Venvitz Groß-Miltzow bis zur Linie Lotsenturm Barhöft Unterfeuer Bock, bis zur Nordgrenze des Jahresschonbezirkes „Der Bock“ und bis zur Linie Südspitze Hiddensee Freesenort einschließlich Kubitzer Bodden sowie sämtlicher Inwieken; 5. Gewässer zwischen Hiddensee und Rügen Von der Linie Südspitze Hiddensee Freesenort bis zur Nordgrenze des Jahresschonbezirkes „Der Libben“ einschließlich Rassower Strom, Wieker Bodden, Breetzer Bodden, Breeger Bodden, Tetzitzer See, Spyker See, Mittel See und Großer Jasmunder Bodden; 6. Kleiner Jasmunder Bodden einschließlich Wostevitzer Teiche und Ossen; 7. Darßer Boddenkette Von der Linie Lotsenturm Barhöft Unterfeuer Bock westwärts einschließlich Grabow, Barther Bodden, Zingster Strom, Bodstedter Bodden, Koppelstrom, Saaler Bodden und Ribnitzer Bodden sowie der Unterlauf der Barthe bis zur Straßenbrücke Barth, der Prerower Strom in seiner gesamten Länge, der Unterlauf der Recknitz bis zur Straßenbrücke Ribnitz-Damgarten und der Körkwitzer Bach bis zur Straßenbrücke Körkwitz; 8. Warnow Ab Austritt der Warnow aus denf Breitling; 9. Wismarer Bucht Südlich der Linie Halbinsel Wustrow (54 ° 05,6' N, 11 ° 33,3' E) Groß-Klütz Höved einschließlich Wohlenberger Wiek, Boltenhagener Bucht und Salzhaff. Anlage 3 zu vorstehender Anordnung 1. Aalfanggeräte 14 mm hinterer Sackteil von Aalgarnen, Kumm- und Bügelreusen für den Aalfang, Aaltreibzeesen, Aalstreuer, Steerte von Aalzeesen der Kutter-fischerei, in den Aalkorbketten für das gesamte Gerät 2. Fischfanggeräte für Süßwasserfischarten hinterer Sackteil von Fischgarnen, Treibzeesen, Kumm- und Bügelreusen, Fisch- und Flunderstreuer 16 mm ein- und mehrwandige Stellnetze (außer Heringsstellnetze) 40 mm 3. Dorschfanggeräte Tunnel- und Steert der Schleppnetze der Kutter- fischerei einfach verstrickt 50 mm doppelt verstrickt 52 mm Steertbezüge einfach verstrickt 106 mm doppelt verstrickt HO mm ein- oder mehrwandige Stellnetze 60 mm 4. Plattfischfanggeräte Tunnel- und Steert der Schleppnetze der Kutterfischerei einfach verstrickt 50 mm doppelt verstrickt 52 mm Steertbezüge einfach verstrickt 106 mm doppelt verstrickt HO mm ein- oder mehrwandige Stellnetze 60 mm 5. Zanderfanggeräte in den inneren Seegewässern 45 mm in den Territorialgewässern der DDR und in der Ostsee 50 mm 6. Hechtnetze einwandige Stellnetze 50 mm 7. Bestichzeesen für den Fang aller als Bestich zugelassenen Fischarten 4 mm Das Verfahren der Messung der Mindestmaschenweiten wird vom Fischereiaufsichtsamt festgelegt und bekanntgemacht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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