Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 45

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 45 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 45); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 31. Januar 1979 45 (2) Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei der Stelle einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. Bürger können die Beschwerde schriftlich oder mündlich einlegen. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, es sei denn, die Entscheidung ist auf die Verhinderung eines unmittelbaren Schadens gerichtet. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist bei Entscheidungen 1. der ermächtigten Mitarbeiter des Fischereiaufsichtsamtes dem Leiter des Fischereiaufsichtsamtes, 2. des Leiters des Fischereiaufsichtsamtes dem Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Leiter des Fischereiaufsichtsamtes bzw. der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie hat innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. XIX. Ordnungsstrafbestimmungen §27 (1) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis zu 300 M kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. gegen die in dieser Anordnung ausgesprochenen Verbote betreffend die Mindestmaße einzelner Fischarten, Mindestmaschenweiten für Fanggeräte, Schonzeiten und Schonbezirke, Anwendung bzw. Beschränkung der Anwendung bestimmter Fanggeräte und Fangmethoden, Ausübung des Angelsports verstößt; 2. die gemäß dieser Anordnung erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung des Fischfanges und des Angelsports, die Umsetzung von Fischen, das Aufstellen und den Einsatz von Fischfanggeräten und Sperrvorrichtungen, die Werbung von Wasserpflanzen, den Einsatz von Lichtquellen nicht einholt; 3. das in dieser Anordnung vargeschriebene Fangtagebuch nicht führt oder bei Kontrollen durch Mitarbeiter des Fischereiaufsichtsamtes nicht vorweist; 4. die in dieser Anordnung festgelegten Meldepflichten betreffend die Feststellung untermaßiger Fische, den Ursprung zu schonender Fischarten, das Fischsterben, den Kauf und Verkauf sowie die Veränderung der maschinellen Ausrüstung von Fischereifahrzeugen nichterfüllt; 5. den auf der Grundlage dieser Anordnung erfolgenden Weisungen des Fischereiaufsichtsamtes oder seiner Mitarbeiter nicht nachkommt. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens gemäß den Absätzen 1 und 2 obliegt dem Leiter des Fischereiaufsichtsamtes. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sind die hierzu ermächtigten Mitarbeiter des Fischereiaufsichtsamtes und die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M, 3 M, 5 M oder 10 M auszusprechen. (5) Gegenstände, die zum unzulässigen Fischfang benutzt werden, können zusammen mit dem sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Ordnungswidrigkeit an Bord befindlichen Fang oder selbständig eingezogen werden. (6) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). XX. Schlußbestimmungen §28 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Bestimmungen des § 27 treten 4 Wochen nach Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 30. Januar 1976 über den Fischfang in der Ostsee, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik Ostsee- und Küstenfischereiordnung (GBl. I Nr. 9 S. 157) außer Kraft. Berlin, den 5. Januar 1979 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Dr. Wange Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Lachs Salmo Salar (L.) 751 SO HO OB 60 cm Meerforelle Salmo Trutta trutta (L.) 45 cm Regenbogenforelle Salmo gairdnere Rieh 45 cm Aal Anguilla anguilla (L.) 40 cm Zander Stizostedion lucioperca (L.) 40 cm Fischereizone und Territorialgewässer der DDR 45 cm Karpfen Cyprinus carpio L 35 cm Hecht Esox lucius L 45 cm Ostseeschnäpel Coregonus lavaretus L 40 cm Blei Abramis brama (L.) 35 cm Maifisch Clupea alosa (L.) 28 cm Zährte Vimba vimba (L.) 30 cm Schleie Tinea tinca (L.) 20 cm Quappe Lota Iota (L.) 30 cm;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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