Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 447

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 447 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 447); Gesetzblatt Teill Nr. 44 Ausgabetag: 27. Dezember 1979 447 Auseinandersetzungen in den Arbeitskollektiven. Reicht diese Form der Erziehung nicht aus, hat der Direktor bzw. der Leiter der Einrichtung das Recht und die Pflicht, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Disziplinarbefugten zu beantragen. (2) Kann ein Pädagoge wegen der ihm zur Last gelegten Pflichtverletzung bis zum Abschluß des Disziplinarverfahrens nicht mit der vereinbarten Arbeitsaufgabe weiterbeschäftigt werden, wird ihm eine andere Arbeit übertragen. Die Vergütung erfolgt in diesen Fällen gemäß § 90 des Arbeitsgesetzbuches. In Ausnahmefällen kann auch eine Beurlaubung erfolgen. (3) Die fristlose Entlassung und fristlose Abberufung von Pädagogen der Einrichtungen der Berufsbildung bedarf der vorherigen Zustimmung des Leiters der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des jeweiligen Rates des Kreises (der Stadt) bzw. des Bezirkes. (4) Die Entscheidung über eine Disziplinarmaßnahme ist schriftlich festzulegen und dem Betreffenden unter Angabe des Rechtsmittels mündlich bekanntzugeben. Das gleiche gilt bei Einstellung des Verfahrens. (5) Durch eine Disziplinarmaßnahme wird die materielle Verantwortlichkeit für verursachte Schäden gemäß den §§ 260 ff. des Arbeitsgesetzbuches oder die Strafverfolgung bei strafbaren Handlungen nicht berührt. (6) Disziplinarverfahren sowie andere Arbeitspflichtverletzungen sind von den Direktoren und Leitern im Kollektiv der Mitarbeiter der Einrichtung gründlich auszuwertep. Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz §18 (1) Die Betriebsleiter sind für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz verantwortlich. Sie sichern die Anleitung und Kontrolle der Direktoren und der Leiter der ihnen unterstellten Einrichtungen und nehmen über den zuständigen Rat darauf Einfluß, daß durch die Räte der Städte und Gemeinden die materiellen Bedingungen in den Einrichtungen entsprechend den Rechtsvorschriften geschaffen werden. (2) Für die Erfüllung von Auflagen der Kontrollorgane, die sich auf Grundstücke, Gebäude und Anlagen von Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung beziehen, ist unmittelbar der betreffende örtliche Rat zuständig. (3) Die Direktoren und Leiter von Einrichtungen haben sich über die für ihre Einrichtungen zutreffenden Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes ständig zu informieren. Sie haben vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ihre Befähigung auf diesem Gebiet nachzuweisen. Die Befähigung und den Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß § 213 des Arbeitsgesetzbuches haben die Betriebsleiter zu gewährleisten. Die Befähigung ist in Abständen von 4 Jahren erneut zu bestätigen. Grundlage dafür sind Qualifizie-’ rungsmaßnahmen des Betriebsleiters. (4) Die Direktoren und Leiter von Einrichtungen gewährleisten den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz in ihrem Verantwortungsbereich entsprechend den Rechtsvorschriften und den Weisungen des Betriebsleiters. Die Direktoren und Leiter haben insbesondere die Aufgabe, a) wirksame Belehrungen der Pädagogen zum Schutz der Gesundheit, des Lebens und der materiellen' Werte durchzuführen; b) zur Schaffung und Erhaltung der entsprechenden materiellen Bedingungen für die Ordnung und Sicherheit eng mit den örtlichen Räten, bei betrieblichen Einrichtungen mit den Betrieben, zusammenzuarbeiten; c) Unfälle und, Schadensfälle unverzüglich zu untersuchen und auszuwerten und Vorschläge für Schadenersatzleistungen zu unterbreiten. §17 (1) Pädagogen an Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung werden in eine ständige medizinische Betreuung einbezogen, die ihnen regelmäßige ärztliche Konsultationen zur Überprüfung des Gesundheitszustandes und zur Einleitung erforderlicher medizinischer bzw. gesundheitsfördernder Maßnahmen, wie Dispensairebetreuung und rehabilitativer Maßnahmen, sichert.4 (2) Lehrern, Lehrkräften des theoretischen Unterrichts an Einrichtungen der Berufsbildung, Erziehern, Freundschaftspionierleitern, Kindergärtnerinnen und pädagogischen Mitarbeitern werden bei besonderer Erholungsbedürftigkeit auf Grund ärztlicher Empfehlungen' neben dem Erholungsurlaub Drei-Wochen-Erholungsreisen gewährt. Frauen mit Kindern sind dabei vorrangig zu berücksichtigen. Für diese Zeit erhält der Pädagoge den Durchschnittsverdienst. Schlußbestimmungen §18 (1) Durchführungsbestimmungen erlassen der Minister für Volksbildung und der Staatssekretär für Berufsbildung in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes bzw. mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung. (2) Zur Sicherung gesamtstaatlicher Belange, in Katastrophenfällen und ähnlichen Gefahrensituationen können der Minister für Volksbildung bzw. der Staatssekretär für Berufsbildung von dieser Verordnung abweichende Regelungen treffen. §19 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. II Nr. 75 S. 675) und die Zweite Verordnung vom 30. Mai 1975 über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - (GBl. I Nr. 24 S. 433) außer Kraft. (3) Die Erste Durchführungsbestimmung vom 5. Januar 1966 zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung Fürsorge- und Aufsichtsordnung (GBl. II Nr. 5 S. 19) bleibt bis zu ihrer Neufassung in Kraft. Berlin, den 29. November 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Der Minister für Volksbildung M. Honecker 4 Die medizinische und gesundheitsfördernde Betreuung der Pädagogen an betrieblichen Einrichtungen der Berufsbildung erfolgt durch das Betriebsgesundheitswesen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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