Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 446

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 446 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 446); 446 Gesetzblatt Teil! Nr. 44 Ausgabetag: 27. Dezember 1979 mung ist auch bei Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses durch Aufhebungs- bzw. Überleitungsvertrag einzuholen. Berufung und Abberufung §10 (1) Die Berufung und Abberufung von Direktoren und Leitern erfolgt gemäß den §§ 61 ff. des Arbeitsgesetzbuches. Als Direktoren und Leiter sind politisch und pädagogisch erfahrene Kader zu berufen. Sie sind rechtzeitig auf ihre Leitungstätigkeit vorzubereiten. (2) Direktoren von allgemeinbildenden polytechnischen Schulen und kommunalen Berufsschulen, die dem Rat des Kreises (der Stadt, des Stadtbezirkes) unterstellt sind, werden auf Vorschlag des Schulrates bzw. des Leiters der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung durch den Rat des Kreises" (der Stadt, des Stadtbezirkes) berufen und abberufen. Die Berufung und Abberufung bedarf der Bestätigung durch die zuständige Volksvertretung. (3) Leiter der übrigen Einrichtungen der Volksbildung, einschließlich der Kindergärten betrieblicher Träger, der kommunalen Lehrlingswohnheime, der kommunalen Einrichtungen zur Berufsberatung, die Stellvertreter dieser Leiter, die stellvertretenden Direktoren der allgemeinbildenden polytechnischen Schulen und kommunalen Berufsschulen sowie die Leiter von Teilbereichen aus Einrichtungen der Volksbildung, die dem Rat des Kreises (der Stadt, des Stadtbezirkes) unterstellt sind, werden vom Kreisschulrat (Stadt-, Stadtbezirksschulrat) bzw. vom Leiter der Abteilung- Berufsbildung und Berufsberatung berufen und abberufen. (4) Direktoren und Leiter der betrieblichen Einrichtungen der Berufsbildung werden auf Vorschlag des Betriebsleiters nach vorheriger Zustimmung des Leiters der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises (der Stadt) vom Leiter des übergeordneten Organs des Betriebes berufen und abberufen. Ihre Stellvertreter sowie die Leiter von Berufsberatungskabinetten werden vom zuständigen Betriebsleiter nach vorheriger Zustimmung des Leiters der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises berufen und abberufen. (5) Direktoren und Leiter Von Einrichtungen, die dem Rat des Bezirkes unterstellt sind, werden auf Vorschlag des Bezirksschulrates, des Leiters der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung bzw. des Leiters eines anderen zuständigen Fächorgans durch den Rat des Bezirkes berufen und abberufen. Die stellvertretenden Direktoren und Leiter der genannten Einrichtungen werden durch den Bezirksschulrat, den Leiter der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung bzw. den Leiter des zuständigen Fachorgans des Rates des Bezirkes berufen und abberufen. (6) Die Berufung und Abberufung der Leiter zentral unterstellter Einrichtungen-erfolgt durch den Minister für Volksbildung bzw. durch den Staatssekretär für Berufsbildung. (7) Jeder berufene Mitarbeiter ist durch den übergeordneten Leiter in würdiger Form in seine Funktion einzuführen. §n (1) Abberufungen sollen nach Möglichkeit nur zum Ende eines Schul- oder Lehrjahres erfolgen. Die Abberufung ist im der Regel unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auszusprechen, die Mindestfrist beträgt 1 Monat. Das gilt nicht für die fristlose Abberufung im Ergebnis eines Disziplinarverfahrens. (2) Unmittelbar nach einer fristgemäßen Abberufung hat in der Regel die Weiterbeschäftigung als Pädagoge zu erfolgen, wobei die in der Zwischenzeit erworbene Qualifikation zu berücksichtigen ist. Für die weitere Beschäftigung ist ein Arbeitsvertrag abzuschließen. §12 Vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit (1) Der Betriebsleiter kann Pädagogen vorübergehend eine gleiche oder andere Arbeit am selben Ort oder an einem anderen Ort bis zum Ende des Schul- oder Lehrjahres übertragen, wenn das zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsprozesses an Einrichtungen der Volksbildung oder Berufsbildung notwendig ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit bedarf der Zustimmung des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung bzw. der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung gemäß § 88 des Arbeitsgesetzbuches. (2) Absolventen gegenüber ist die Übertragung einer anderen Arbeit während der Vorbereitungszeit nicht statthaft. §13 Tag des Lehrers und Auszeichnungen (1) Aus Anlaß des 12. Juni, des Jahrestages der demokratischen Schulreform, wird jährlich der Tag des Lehrers in feierlicher Form begangen. Für seine Vorbereitung und Durchführung sind die zuständigen örtlichen Räte bzw. die Betriebe verantwortlich. (2) Aus Anlaß des Tages des Lehrers werden verdienstvolle Pädagogen ausgezeichnet. Es werden die Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, die Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille, der Ehrentitel Verdienter Lehrer des Volkes und andere staatliche Auszeichnungen verliehen. (3) Bewährte Lehrer sowie Lehrkräfte des berufstheoretischen Unterrichts können zum Oberlehrer, zum Studienrat und zum Oberstudienrat befördert werden. Bei hohen wissenschaftlichen Leistungen kann in besonderen Fällen auf Antrag des Ministers für Volksbildung bzw. des Staatssekretärs für Berufsbildung durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen der Titel Professor verliehen werden. .(4) Zum Tag des Lehrers. erhalten Beschäftigte der Volksbildung und Berufsbildung gemäß den Festlegungen im Rahmenkollektivvertrag eine jährliche zusätzliche Vergütung. (5) Vorbildliche Leistungen der Pädagogen werden auch zu anderen gesellschaftlichen Höhepunkten bzw. nach vollbrachten Arbeitsergebnissen durch staatliche und betriebliche Auszeichnungen anerkannt. Disziplinarische Verantwortlichkeit § 14 (1) Für die disziplinarische Verantwortlichkeit der Pädagogen gelten die §§ 252 ff. des Arbeitsgesetzbuches, soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt ist. (2) Disziplinarbefugter gegenüber den Pädagogen ist der Betriebsleiter gemäß § 4. (3) Die Disziplinarbefugnis gegenüber den Pädagogen an betrieblichen Einrichtungen der Berufsbildung ergibt sich aus der Arbeitsordnung des betreffenden Betriebes. Der Betriebsleiter kann die Disziplinarbefugnis für den Ausspruch eines Verweises und strengen Verweises nur auf den Direktor bzw. Leiter der betrieblichen Einrichtung der Berufsbildung delegieren. § 15 (1) Bei Verstößen gegen die sozialistische Arbeitsdisziplin führen die Direktoren und Leiter von Einrichtungen kritische;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 446 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 446) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 446 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 446)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen qualifiziert weiterzuführen. Dafür tragen die Leiter der Linien und Diensteinheiten unter Beachtung der Linienspeziff die volle Verantwortung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X