Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 437

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 437 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 437); (Gesetzblatt Teill Nr. 44 Ausgabetag: 27. Dezember 1979 437 Er fördert ein vielseitiges geistig-kulturelles Leben, die kameradschaftliche gegenseitige Hilfe, das enge Zusammenwirken mit allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Kräften. §12 (1) Der Direktor ist verpflichtet, über das gesamte Schuljahr hinweg unter Anwendung vielfältiger Methoden den Unterricht, die außerunterrichtliche Tätigkeit, die Arbeit im Schulhort und im Schulinternat zu kontrollieren und zu analysieren. Er hat regelmäßig zu hospitieren und die Hospitationen mit den Lehrern, Erziehern und Betreuern auszuwerten. Der Direktor stützt sich dabei auf die Arbeit der stellvertretenden Direktoren und des Hortleiters bzw. Internatsleiters. Er nutzt die Ergebnisse der Arbeit der Fachzirkel und die sachkundige Hilfe der Fachberater des Pädagogischen Kreiskabinetts. (2) Nach dem ersten Schulhalbjahr ist eine Zwischenein-schätzüng der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule vorzunehmen. Zum Abschluß des Schuljahres sind auf der Grundlage der Schuljahresanalyse die Bildungs- und Erziehungsarbeit und ihre Ergebnisse gründlich auszuwerten. (3) Zur Sicherung einer kontinuierlichen Arbeit führt der Direktor regelmäßig Dienstberatungen mit den stellvertretenden Direktoren und anderen leitenden Mitarbeitern der Schule durch. Sie dienen dazu, sich gegenseitig über inhaltliche und organisatorische Fragen der Tätigkeit zu informieren, die pädagogische Arbeit an der Schule zu koordinieren und die Erfüllung der Aufgaben zu kontrollieren. Den Erfordernissen entsprechend können Dienstberatungen auch mit Gruppen von Mitarbeitern oder mit dem gesamten Kollektiv durchgeführt werden. §13 (1) Der Direktor ist Dienstvorgesetzter aller Pädagogen, Arbeiter und technischen Angestellten seiner Schule. Er kann ihnen unter Beachtung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Aufgaben, Pflichten und Rechte Weisungen erteilen, schulische Funktionen und zeitweilige Aufgaben übertragen. Der Direktor sichert den fachgerechten Einsatz der Lehrer, ernennt die Klassenleiter und sorgt für die ständige Qualifizierung der Lehrer und Erzieher. Er ist dafür verantwortlich, daß ihnen ausreichend Zeit für die gewissenhafte Vorbereitung und Auswertung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie für die Weiterbildung zur Verfügung steht. (2) Der Direktor hat durch unmittelbare Anleitupg der Lehrer und Erzieher im Prozeß der Arbeit die Initiative und Schöpferkraft jedes Pädagogen zu fördern und den Absolventen verstärkt Hilfe und Anleitung zu geben. Er arbeitet hierbei mit den Fachberatern, den Mentoren und der Schulgewerkschaftsorganisation zusammen. (3) Der Direktor sichert eine regelmäßige und differenzierte Anleitung und Kontrolle der Arbeit der Klassenleiter. Besondere Unterstützung gewährt er jungen Lehrern, die erstmalig die Leitung einer Klasse übernommen haben. (4) Der Direktor ist für die Anleitung und Kontrolle der im Schulhort bzw. im Schulintemat tätigen Erzieher verantwortlich. Er sorgt dafür, daß in Zusammenarbeit mit den Lehrern die Erziehung und Betreuung der Schüler während des ganzen Tages als einheitlicher pädagogischer Prozeß inhaltlich und methodisch sinnvoll gestaltet wird. Der Direktor stützt sich dabei auf die Tätigkeit des Hort- bzw. Internatsleiters. (5) Der Direktor unterstützt die Leiter der verschiedenen Formen der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung bei der Planung und Organisation ihrer Arbeit und hilft ihnen, sich hierfür pädagogisch zu qualifizieren. (6) Die Tätigkeit der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Emst Thälmann“ an der Schule ist wesentlicher Bestandteil des einheitlichen pädagogischen Prozesses. In diesem Sinne ist der Direktor für die Entwicklung der Arbeit der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend und der Pionierfreundschaft der Pionierorganisation „Emst Thälmann“ auf der Grundlage der Beschlüsse des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend verantwortlich. Er arbeitet mit dem Freundschaftspionierleiter und dem Sekretär der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend eng zusammen. (7) Der Direktor trägt für die Auswahl und Gewinnung des pädagogischen Nachwuchses hohe Verantwortung. Er unterstützt mit seinem Pädagogenkollektiv die Einrichtungen der Lehrerbildung bei der Erfüllung der in den staatlichen Ausbildungsdokumenten fixierten Aufgaben zur schulpraktischen Ausbildung, Der Direktor hilft den Lehrerstudenten, sich mit der Praxis der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule vertraut zu machen sowie Probleme der Schulentwicklung und Erfahrungen erfolgreich arbeitender Lehrer kennenzulernen. §14 (1) Der Direktor hat die Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Schulpflicht zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Unterricht durch Privatpersonen darf Schülern außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern nur mit seiner Genehmigung erteilt werden. (2) Der Direktor ist berechtigt, einzelne Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern in besonders begründeten und vertretbaren Fällen bis zu 6 Unterrichtstagen im Schuljahr zu beurlauben. Er berät sich vorher mit dem Klassenleiter. (3) Der Direktor ist verpflichtet, mit den zuständigen Einrichtungen der Vorschulerziehung, der Jugendhilfe und des Sonderschulwesens zusammenzuarbeiten. Im Zusammenwirken mit der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises und den Leitern der jeweiligen sonderpädagogischen Einrichtungen sorgt der Direktor dafür, daß physisch oder psychisch geschädigte schulbildungsfähige Kinder rechtzeitig diagnostiziert und erforderlichenfalls sonderpädagogisch betreut bzw. in eine Sonderschule aufgenommen werden. §15 (1) Der Direktor ist verpflichtet, zur Sicherung hoher Bildungs- und Erziehungsergebnisse mit dem Rat der Stadt, des Stadtbezirks oder der Gemeinde zusammenzuarbeiten. Er hat vor der örtlichen Volksvertretung bzw. dem Rat über die Arbeit an der Schule zu berichten. (2) Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, dem örtlichen Rat Vorschläge für die Aufstellung und ordnungsgemäße Realisierung des seine Schule betreffenden Teils des Volkswirtschafts- und Haushaltsplanes zu unterbreiten. Er sichert den effektiven Einsatz der zur Verfügung stehenden Fonds und gewährleistet, daß das der Schule anvertraute staatliche Eigentum geschützt und vor Schaden bewahrt wird. (3) Der Direktor nimmt in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Rat und den Betrieben darauf Einfluß, daß die materiellen Bedingungen für die pädagogische Arbeit in der Schule und in der polytechnischen Einrichtung planmäßig vervollkommnet werden. Er sorgt für die Ausstattung der Klassen-und Fachunterrichtsräume mit den notwendigen Unterrichtsmitteln, für die sorgfältige Wartung, Pflege und effektive Nutzung der Unterrichtsmittel. (4) Der Direktor gewährleistet durch rechtzeitige und bedarfsgerechte Bestellung die Versorgung aller Schüler mit den erforderlichen Schulbüchern. Er sorgt dafür, daß an der Schule ein den Erfordernissen der pädagogischen Arbeit ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel sowie der wesentlichen Aufgaben und Maßnahmen der Leitungstätigkeit und ihrer weiteren Vervollkommnung. werden durch alle Leiter, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter erarbeitet.

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