Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 394

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 394 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 394); 394 Gesetzblatt Teill Nr. 42 Ausgabetag: 13. Dezember 1979 jekten gemäß der Dokumentation zur Grundsatzentscheidung zu untergliedern. Für Investitionsmaßnahmen ist kein Nachweis gemäß Ziff. 4.3. erforderlich. 2. Unvollendete Investitionen gemäß Ziff. 1. sind tatsächlich durchgeführte materielle Lieferungen und Leistungen seit Beginn einer Investition an deren Standort einschließlich der entstandenen Aufwendungen des Investitionsauftraggebers für die Vorbereitung und Durchführung der Investition abzüglich der bereits im Grundmittelbereich aktivierten und der nicht als Grundmittel zu aktivierenden Aufwendungen. Die unvollendeten Investitionen enthalten die von den Auftragnehmern a) durchgeführten, noch nicht abrechnungsfähig fertig-gestellten Lieferungen und Leistungen (unfertige Bau-und Montageproduktion), b) abrechnungsfähig fertiggestellten, berechneten und vom Investitionsauftraggeber abgenommenen, noch nicht aktivierungsfähigen Lieferungen und Leistungen sowie Aufwendungen (Kontengruppe 19). Die unvollendeten Investitionen sind durch den Investitionsauftraggeber getrennt nach Buchstaben a und b zu erfassen. 3. Nutzungsfähige Investitionen sind entsprechend den Rechtsvorschriften im Grundmittelbereich zu aktivieren. Ist eine Aktivierung nach Inventarobjekten noch nicht möglich, sind diese Investitionen zunächst insgesamt zu aktivieren. 4. Die Erfassung, Nachweisführung und Analyse des Bestandes an unvollendeten Investitionen ist wie folgt vorzunehmen : 4.1. Der Investitionsauftraggeber hat mit dem Generalauftragnehmer bzw. den Hauptauftragnehmern oder Auftragnehmern den Bestand an unvollendeten Investitionen gemäß Ziff. 2. Buchst, a aufzunehmen und zu analysieren. Uber die Aufnahme sind Protokolle anzufertigen. 4.2. Der Investitionsauftraggeber hat den Bestand an unvollendeten Investitionen gemäß Ziff. 2. Buchst, b aus der betrieblichen Investitionsrechnung zu entnehmen, nachzuweisen und zu analysieren. 4.3. Die Protokolle und Nachweise gemäß Ziff. 4.1. bzw. Ziff. 4.2. sind entsprechend dem Muster (Anlage) anzufertigen. Sie haben insbesondere zu enthalten: Bezeichnung, Realisierungszeitraum und Wertumfang des Vorhabens, Teilvorhabens und/oder Objektes, Bestand an unvollendeten Investitionen, gegliedert gemäß Ziff. 2. Buchstaben a und b, darunter Bestand an unvollendeten Investitionen entgegen dem Ablaufplan, Vorschläge zur beschleunigten Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben und zur Senkung der unvollendeten Investitionen. 5. Durch den Investitionsauftraggeber ist für jedes Investitionsvorhaben je ein Gesamtnachweis über den Bestand an unvollendeten Investitionen entsprechend dem Muster mit Vorschlägen zur beschleunigten Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben über die per 31. Dezember 1979 durchgeführte Erfassung auszuarbeiten und bis zum 17. März 1980 wie folgt einzureichen: 1 Exemplar an das übergeordnete Organ 1 Exemplar an das zuständige baubilanzierende Organ 1 Exemplar an die zuständige Filiale der Bank 4 Exemplare an die zuständige Kreisstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. Davon werden durch die Organe der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik den entsprechend den jeweiligen Wertgrenzen für die Bestätigung der Titellisten für Investitionsvorhaben verantwortlichen Staatsorganen Exemplare übergeben.1 II. Aufgaben der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik sichert eine statistische Information über die per 31. Dezember 1979 unvollendeten Investitionen in ihrer materiellen Struktur. Mit dieser Information werden zusammengefaßte Kennziffern für die Bereiche der Volkswirtschaft und vorhabenbezogene Kennziffern den zuständigen Staatsorganen übergeben. III. Aufgaben der übergeordneten Organe der Investitionsauftraggeber und Investitionsauftragnehmer 1. Die Generaldirektoren der Kombinate, Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und der übergeordneten Staatsorgane der Investitionsauftraggeber und Investitionsauftragnehmer kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung der Erfassung der unvollendeten Investitionen und die getroffenen Entscheidungen. Sie haben die Ergebnisse der Erfassung und der statistischen Information gründlich auszuwerten und Maßnahmen zur beschleunigten Fertigstellung begonnener Investitionen festzulegen. 2. Die erforderlichen Entscheidungen sind durch den Leiter zu treffen, der die Grundsatzentscheidung getroffen hat. Sie müssen auf die strikte Einhaltung bzw. Unterbietung der im Plan festgelegten Fertigstellungstermine und die Reduzierung der unvollendeten Investitionen, insbesondere durch Konzentration der Investitionen auf die in Durchführung befindlichen Vorhaben, bei denen eine schnelle Inbetriebnahme erreicht werden kann;' Sicherung der Inbetriebnahme von Teilkapazitäten, gerichtet sein. Zur volkswirtschaftlich günstigsten Verwertung bereits angeschaffter Maschinen, Ausrüstungen und Geräte sind Entscheidungen zur Übergabe von unvollendeten Investitionen zur Nutzung an andere Betriebe und Einrichtungen zu treffen. 3. Mit den Entscheidungen ist zu sichern, daß die staatliche Ordnung und Disziplin bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen durchgesetzt wird. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Beseitigung von Aktivierungsrückständen festzulegen. IV. Aufgaben der Finanz- und Bankorgane sowie der Hauptbuchhalter 1. Die Bestätigung der Jahresbilanz durch die Hauptbuchhalter bzw. durch die Staatliche Finanzrevision sowie die Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnung der örtlichen Staatsorgane ist von der ordnungsgemäßen Durchführung der Erfassung der unvollendeten Investitionen abhängig zu machen. 2. Die Staatliche Finanzrevision führt schwerpunktmäßig Überprüfungen der unvollendeten Investitionen in den Betrieben, Einrichtungen, Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen und Staatsorganen durch. Dabei werden die zur Reduzierung der unvollendeten Investitionen eingeleiteten Maßnahmen kontrolliert. 1 Z. Z. gilt Ziff. 4:1. Buchst, a der Festlegungen zur Ausarbeitung und Einreichung der Planentwürfe zum Jahresvolkswirtschaftsplan 1980 -Anlage 1 zur Anordnung vom 1. August 1979 über die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1980 (Sonderdruck des Gesetzblattes Nr. 1011).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wird vorbeugende Wirkung auch gegen den konkreten Einzelfall ausgeübt. Die allgemein soziale Vorbeugung stößt daher aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan einerseits und die politisch-operativen Aufgaben als politisch-operative Diensteinheit andererseits in Abgrenzung zu anderen Diensteinheiten Staatssicherheit festzulegen. Die sich aus der Doppelsteilung für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

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