Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 392

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 392 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 392); 392 Gesetzblatt Teill Nr. 41 Ausgabetag: 4. Dezember 1979 (8) Die Generaldirektoren der Kombinate können festlegen, daß zur Berechnung und Nachweisführung der Abschreibungen in den Kombinatsbetrieben innerhalb des Planjahres die Grundmittel je Kostenstelle zusammenzufassen sind. Der planmäßige jährliche sowie monatliche Abschreibungsbetrag ist auf der Grundlage der Summierung der einzelnen Ab-schreiburigsbeträge zu ermitteln. Während des Planjahres ist die monatliche Verrechnung von Planbeträgen für Abschreibungen je Kostenstelle durchzuführen. Die eingetretenen Veränderungen im Grundmittelbestand während des Planjahres sind bei der endgültigen Ermittlung der Abschreibungsbeträge zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. (9) Die Rechtsvorschriften zur Finanzierung von Reparaturen, Ersatz- oder Neuinvestitionen werden durch die Festlegungen der Absätze 5 und 8 nicht berührt.“ §2 Der § 92 erhält folgende Fassung: „§ 92 (1) Für die Aufgaben bzw. Maßnahmen des Staatsplanes Sozialistische Rationalisierung, für die Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik (Staatsaufträge und Einzelaufgaben zur Erreichung von Spitzenleistungen und andere gesellschaftlich bedeutende Aufgaben) und für die zentral geplanten Investitionsvorhaben sind die Einhaltung des geplanten einmaligen und laufenden Aufwandes und die Erreichung des geplanten volkswirtschaftlichen Ergebnisses nachzuweisen und zu kontrollieren. (2) Die Generaldirektoren der Kombinate entscheiden, für welche weiteren Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik sowie des Investitionsplanes, deren ökonomische Zielstellung für das Kombinat von Bedeutung sind, Aufwand und ökonomischer Nutzen auf gaben- bzw. maßnahmebezogen nachzuweisen sind. (3) Für Aufgaben von Wissenschaft und Technik sowie Investitionen gemäß Abs. 2, für die nach ihrer Zweckbestimmung ein ökonomischer Nutzen nicht geplant werden kann, ist nur der Aufwand nachzuweisen und zu kontrollieren. (4) Grundlage für den auf gaben- bzw. maßnahmebezogenen Nachweis und die Kontrolle sind die im Pflichtenheft bzw. anderen Dokumenten und in der Grundsatzentscheidung bestätigten Festlegungen. Dem Nachweis und der Kontrolle der ökonomischen Ergebnisse sind mindestens die für die Planung in den Kombinaten und Betrieben festgelegten Kennziffern zugrunde zu legen. (5) Der Gesamtaufwand für die Aufgaben von Wissenschaft und Technik und die Investitionsvorhaben sowie der daraus resultierende ökonomische Nutzen sind für jeden Betrieb zu ermitteln und im Vergleich zu den geplanten ökonomischen Ergebnissen und dem Stand vor Überführung in die Produktion bzw. Praxis nachzuweisen. (6) Für Aufgaben von Wissenschaft und Technik sowie Investitionsvorhaben, für die keine aufgaben- bzw. maßnahmebezogene Erfassung und Nachweisführung des ökonomischen Nutzens gemäß Abs. 2 erfolgt, kann durch eine Zusammenfassung nach gleichen ökonomischen Zielstellungen oder nach dem Ort des Wirksamwerdens eine komplexe Kontrolle über das Erreichen des geplanten ökonomischen Nutzens durchgeführt werden. Für die komplexe Kontrolle sind die Kosten-steilen- und Kostenträgerrechnung sowie insbesondere die Belege des Normenänderungsdienstes auf den Gebieten der Arbeits-, Material- und Energieverbrauchsnormen auszunutzen. (7) Doppelzählungen des Nutzens sind unzulässig. Zu ihrer Verhinderung hat die Nachweisführung des ökonomischen Nutzens für Maßnahmekomplexe in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Planung zu erfolgen. (8) Aufgaben des Neuererwesens sind in die Nutzensrechnung einzubeziehen, wenn sie Bestandteil von Aufgaben zur Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen oder techno--' logischen Prozessen und Verfahren bzw. zur Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse sind. Durch diese Festlegung werden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Neuererwesens nicht berührt.“ §3 Der § 95 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die tatsächlich im Betrieb erreichten ökonomischen Ergebnisse sind vom Zeitpunkt der Freigabe zur Produktion bzw. Praxis für ein volles Nutzungsjahr (12 Monate) abzurechnen. Wurde im Pflichtenheft bzw. anderen Dokumenten und in der Grundsatzentscheidung ein längerer Einführungszeitraum festgelegt, sind die erreichten ökonomischen Ergebnisse dementsprechend abzurechnen. In die Abrechnung sind auch die Faktoren einzubeziehen, die eine Minderung der ökonomischen Ergebnisse zur Folge haben.“ §4 ' Die Regelungen dieser Anordnung sind in den bestehenden Richtlinien der Rechnungsführung und Statistik gemäß § 119 zu konkretisieren. §5 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Berlin, den 14. November 1979 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. sc. D o n d a Anordnung Nr. 21 über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik vom 14. November 1979 Zur Ergänzung der Anordnung vom 31. Dezember 1975 über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik (GBl. I 1976 Nr. 2 S. 21) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 5 wird um folgenden Abs. 7 ergänzt: „(7) Die Generaldirektoren der Kombinate können die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit von Rechnungen für Lieferungen und Leistungen der Zulieferbetriebe des eigenen Kombinates aufheben, sofern deren Ausfertigung mittels Fakturiermaschinen oder EDV-Anlagen erfolgt.“ §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 14. November 1979 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. sc. D o n d a 1 Anordnung - (Nr. 1) vom 31. Dezember 1975 (GBl. 1 1976 Nr. 2 S. 21) Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon. 233 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 2334501 - Erscheint nach Bedarf- Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M, Teil II 1, M - Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum-Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmoglichkeit nur bei Selbstabbolung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 2292223 Artikei-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität einschließlich anderer feindlich-negativer Handlungen als gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Prozeß in einer gesamtgesellschaftlichen Front noch wirksamer zu gestalten und der darin eingebetteten spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sowie die Erfüllung der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben von besonderer Bedeutung sind; Hinweisen auf operativ bedeutsame Vorkommnisse, Gefahren und Sachverhalte und damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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