Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 384

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 384 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 384); 384 Gesetzblatt Teill Nr. 40 Ausgabetag: 29. November 1979 (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101).“ §11 Der §37 der Energieverordnung erhält folgende Fassung: § 37 (1) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane erlassen vom Leiter der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat zur rationellen Energieumwandlung und -anwen-dung sowie zur Energieinspektion, Minister für Kohle und Energie zu allen anderen Gebieten. Vorschriften über die Lieferung von Energieträgern, über die technischen Bedingungen des Anschlusses an öffentliche Versorgungsnetze, über die Berechtigung zu Arbeiten an Energieanlagen sowie über die Last-, Gas- und Wärmeenergieverteilungen werden vom Minister für Kohle und und Energie im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane als Anordnungen erlassen. (2) Der Minister für Kohle und Energie kann zur Planung und Plandurchführung, zum Energieträgereinsatz, zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Energieanlagen methodische Bestimmungen erlassen. Sie dürfen der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft nicht widersprechen.“ §12 Der § 1 der Energieverordnung wird wie folgt geändert: 1. In den Abs. 2 wird in die Aufzählung nach § 27 eingefügt: „§ 27 a“. 2. In den Abs. 3 Satz 1 wird in die Aufzählung nach § 27 eingefügt: „§ 27 a“. §13 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 8. November 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Anordnung zur Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung zur Energieverordnung vom 8. November 1979 Auf Grund des § 37 Abs. 1 der Energieverordnung vom 9. September 1976 (GBl. I Nr. 38 S. 441) in der Fassung der Zweiten Energieverordnung vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 40 S. 382) wird die Erste Durchführungsbestimmung vom 10. September 1976 zur Energieverordnung Leitung/Pla-nung/Plandurchführung (GBl. I Nr. 38 S. 449) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen Staatsorgane wie folgt geändert: §1 Im § 1 werden die Ziffern 5a und 10a eingefügt: „5a. Energieträger im Geltungsbereich der Energieverordnung sind Elektroenergie, Gas, Wärmeenergie, feste Brennstoffe (Braunkohle und Steinkohle sowie die aus ihnen ohne Zusatz von Bindemitteln hergestellten Erzeugnisse und die Spezialkokse) und flüssige Brennstoffe.“ „10a. örtlich begrenzt sind außergewöhnliche Versorgungssituationen im Gebiet eines Bezirkes oder eines Teiles davon. Deckt sich der Schaltbefehlsbereich einer Bereichslastverteilung oder Regional- bzw. Bezirksgasverteilung nicht mit den Bezirksgrenzen, ist der Schaltbefehlsbereich bestimmend.“ §2 Als § la wird eingefügt: „Zu § 3 Abs. 4 der Verordnung: § la (1) Uber die operativen Maßnahmen zur Energieträgerversorgung in örtlich begrenzten außergewöhnlichen Versorgungssituationen bei Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie haben zu entscheiden 1. der Direktor des zuständigen Energieversorgungsbetriebes oder des Betreibers der Verbundanlagen in Übereinstimmung mit dem Leiter des zuständigen operativen Leitungsorgans in bezug auf Energiefortleitungsanlagen, soweit nicht Ziff. 2 zutrifft; 2. in Abstimmung mit den zuständigen Energiekommissionen der Leiter der territorialen Wärmeenergieverteilung bzw. des Wärmeenergielieferers in bezug auf Wärmeenergieversorgungsanlagen. (2) Über die operativen Maßnahmen zur Energieträgerversorgung in örtlich begrenzten außergewöhnlichen Versorgungssituationen bei festen und flüssigen Brennstoffen haben die operativen Leitungsorgane eigenverantwortlich zu entscheiden. (3) Die Absätze 1 und 2 berühren nicht die Meldepflicht bei Störungen und anderen besonderen Vorkommnissen und die Pflichten und Rechte der operativen Leitungsorgane von Verbundsystemen gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 der Energieverordnung. (4) Der Minister für Kohle und Energie, in bezug auf flüssige Brennstoffe der Minister für Chemische Industrie, kann die Entscheidung über die anzuwendenden operativen Maßnahmen jederzeit übernehmen.“ §3 Der § 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung: , „(2) Die Anleitung der Fachorgane für Energetik und der Hauptenergiebeauftragten der zentralen Staatsorgane obliegt der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kohle und Energie; die anderen Fachorgane für Energetik sind durch das Fachorgan des jeweils übergeordneten Organs anzuleiten.“ §4 Der § 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Bestätigungen des Energieversorgungsbetriebes zur künftigen Anschluß- und Liefermöglichkeit bei Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie sind 1. die Zustimmung zu den energetischen Anforderungen bei der Standortuntersuchung für das betreffende Vorhaben; 2. das Angebot zum Abschluß des langfristigen Wirtschaftsvertrages zur Vorbereitung der Energielieferung; 3. die Zustimmung zur Verwendung von Elektro-Haushalt-geräten mit Anschlußwerten 1 kW ohne bestimmungsgemäß ortsveränderlichen Anschluß.“ §5 Der § 13 Abs. 3 erhält die Fassung: „(3) In den Fällen des § 8 Abs. 3 der Energieverordnung kann der Energieversorgungsbetrieb den Anschluß oder die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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