Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 379

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 379 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 379); 379 Gesetzblatt Teill Nr. 40 Ausgabetag: 29. November 1979 Verordnung über die Stiftung des Ehrentitels „Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 8. November 1979 §1 In Anerkennung und Würdigung hervorragender Verdienste bei der Stärkung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung, für hohe Einsatzbereitschaft und beispielgebende Arbeit bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, bei der Wahrung der Rechte der Bürger Und bei der Rechtspropaganda wird der Ehrentitel „Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik“ gestiftet. §2 Einzelheiten der Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung (Anlage) geregelt. §3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 8. November 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Anlage zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik“ §1 Der Ehrentitel „Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik“ (nachfolgend Ehrentitel genannt) kann verliehen werden für hervorragende Verdienste bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und langjährige Arbeit in den Organen der Rechtspflege. §2 (1) Der Ehrentitel wird an Einzelpersonen verliehen. (2) Die Verleihung erfolgt an: Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Notare. (3) Der Ehrentitel kann nur einmal verliehen werden. §3 (1) Zur Verleihung des Ehrentitels gehören eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie von 5 000 M. (2) Die Prämien werden aus-dem Staatshaushalt finanziert und sind vom Minister der Justiz zu planen. §4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: die Direktoren der Bezirksgerichte, die Staatsanwälte der Bezirke, die Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte. (2) Die Vorschläge haben in Übereinstimmung mit den zuständigen Gewerkschaftsleitungen zu erfolgen. (3) Die Vorschläge sind beim Generalstaatsanwalt der DDR, bei dem Minister der Justiz bzw. bei dem Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR einzureichen. (4) Die Entscheidung über die Vorschläge treffen die im Abs. 3 genannten Leiter in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft. §5 (1) Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch den Generalstaatsanwalt der DDR, den Minister der Justiz und den Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR jährlich am 8. Dezember. Die erstmalige Verleihung erfolgt am 8. Dezember 1979. (2) Es können jährlich 20 Ehrentitel verliehen werden. (3) Die Aufschlüsselung der jährlich zu verleihenden Ehrentitel erfolgt gemäß einer Vereinbarung der Leiter der drei zentralen Justizorgane. \ §8 (1) Die Medaille zum Ehrentitel ist rund, vergoldet und hat einen Durchmesser von 32 mm. Auf der Vorderseite befinden sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und die Umschrift „VERDIENTER JURIST DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK“. Auf der Rückseite befindet sich die Inschrift „SOZIALISTISCHE RECHTSPFLEGE ZUM WOHLE DES VOLKES“. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, mit rotem Band bezogenen Spange getragen. In der Mitte ist das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik vergoldet aufgesetzt. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. * 1 2 Beschluß über die Aufgabenstellung, Arbeitsweise, Pflichten und Rechte sowie Zusammensetzung der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat vom 5. Juli 1979 Auszug 1. Die Aufgabenstellung, Arbeitsweise, Pflichten und Rechte sowie die Zusammensetzung der Zentralen Energiekommission beim Ministerrat werden bestätigt. (Anlage) 2. Dieser Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 5. Juli 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W, Stoph Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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