Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 363

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 363 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 363); Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 13. November 1979 363 §30 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Kombinat wird im Rechtsverkehr durch den Generaldirektor, im Falle seiner Verhinderung durch den von ihm bestimmten Stellvertreter, vertreten. (2) Die Fachdirektoren des Kombinats sind berechtigt, das Kombinat im Rahmen ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereiches im Rechtsverkehr zu vertreten. (3) Anderen Mitarbeitern und Personen kann Vollmacht für die Vertretung des Kombinats im Rechtsverkehr erteilt werden. Die Mitarbeiter des Kombinats gelten als bevollmächtigt, solche Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung der sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Aufgaben üblich sind. Darauf kann sich nicht berufen, wer das Fehlen der Vertretungsbefugnis kannte oder kennen mußte. (4) Für die Vertretung des Kombinatsbetriebes im Rechtsverkehr gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) Der Leiter des Betriebsteils handelt im Rechtsverkehr im Namen des Kombinats oder Kombinatsbetriebes. Der Betriebsteil kann berechtigt werden, dem Namen des Kombinats oder des Kombinatsbetriebes eine Bezeichnung für den Betriebsteil hinzuzufügen. Im Umfang der ihm gemäß § 6 Abs. 4 übertragenen Rechte und Pflichten gilt der Ort des Betriebsteils als Sitz des Kombinats bzw. des Kombinatsbetriebes. IV. Stellung, Leitung und Aufgaben des volkseigenen Betriebes §31 Stellung des volkseigenen Betriebes (1) Der Betrieb ist eine ökonomisch und rechtlich selbständige Einheit der materiellen Produktion oder eines anderen Bereichs der Volkswirtschaft. Der Betrieb ist einem Staatsorgan oder wirtschaftsleitenden Organ unterstellt. Er übt seine Tätigkeit in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und im Auftrag des sozialistischen Staates auf der Grundlage der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften aus. Der Betrieb ist verpflichtet, das ihm anvertraute Volkseigentum zu schützen und zu mehren. Er hat die ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben durchzuführen. Er hat seinen Reproduktionsprozeß auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zur Erfüllung der Pläne eigenverantwortlich zu gestalten. (2) Der Betrieb ist rechtsfähig. Er ist juristische Person und begründet im eigenen Namen Verbindlichkeiten und haftet für ihre Erfüllung. Für die Vertretung des Betriebes gilt § 30 entsprechend. (3) Der Betrieb führt einen Namen, der die Bezeichnung „VEB“ enthalten muß, und tritt unter diesem Namen im Rechtsverkehr auf. Er ist in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. (4) Der Betrieb verfügt über Fonds des einheitlichen staatlichen Volkseigentums. Er ist berechtigt, die Fonds im Rahmen der Rechtsvorschriften und des Planes zu bilden, zu besitzen und zu nutzen sowie über sie zu verfügen. Der Betrieb ist verpflichtet, die Fonds mit höchstmöglichem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt einzusetzen. (5) Betriebe, die einem Ministerium oder einem anderen zentralen Staatsorgan direkt unterstellt sind, können ein Statut haben. Das Statut ist beim registerführenden Organ zu hinterlegen. (6) Betrieben, die einem Ministerium oder einem anderen zentralen Staatsorgan direkt unterstellt sind, können vom Minister oder Leiter eines anderen zentralen Staatsorgans Aufgaben, die für das Kombinat festgelegt wurden, übertragen werden. Leitung des volkseigenen Betriebes §32 (1) Der Direktor leitet den Betrieb nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen und umfassender Mitwirkung der Werktätigen. Er arbeitet eng mit der Betriebsparteiorganisation, der zuständigen Betriebsgewerkschafts- und FDJ-Leitung und den anderen gesellschaftlichen Organisationen und den örtlichen Staatsorganen zusammen. (2) Der Direktor des Betriebes untersteht dem Leiter des übergeordneten Organs, wird von ihm berufen und abberufen. Er ist ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig und erhält Weisungen nur vom Leiter des übergeordneten Organs. (3) Der Direktor des Betriebes hat die Leitung entsprechend den spezifischen Reproduktionsbedingungen einfach, überschaubar und mit niedrigem Leitungsaufwand zu gestalten. Er hat die Aufgaben gemäß § 8 durchzusetzen. (4) Der Direktor des Betriebes regelt die Leitungsorganisation und die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe durch Ordnungen. (5) Der Direktor des Betriebes kann Betriebsteilen Aufgaben, Rechte und Pflichten übertragen. Die Regelungen gemäß den §§ 6 Abs. 4 und 30 Abs. 5 sind entsprechend anzuwenden. §33 (1) Der Direktor des Betriebes legt die Leitungsstruktur des Betriebes fest. Die Leitungsstruktur des Betriebes bedarf der Bestätigung durch den Leiter des übergeordneten Organs. (2) Dem Direktor des Betriebes unterstehen Fachdirektoren, Leiter der Funktionalorgane und, soweit erforderlich, Leiter weiterer Struktureinheiten. Die Fachdirektoren werden durch den Direktor berufen und abberufen. (3) Die Leiter der Betriebsteile unterstehen dem Direktor. Er kann davon abweichende Festlegungen treffen. Einzelheiten sind in Ordnungen des Betriebes zu regeln. §34 Aufgaben des volkseigenen Betriebes (1) Der Betrieb ist auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern und anderer staatlicher Planentscheidungen für die Planung seines Reproduktionsprozesses und für die kontinuierliche und vertragsgerechte Erfüllung der Pläne verantwortlich. Er hat hierzu effektive Kooperationsbeziehungen mit Kombinaten und Betrieben herzustellen. Der Betrieb arbeitet nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Er hat ausgehend von einer bedarfsgerechten Produktion zu sichern, daß das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis für die Herstellung der Erzeugnisse des Betriebes durch die Steigerung der Arbeitsproduktivität, eine hohe Materialökonomie, ratio-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt. Mit Unterstützung der Sicherheitsorgane der konnten die im Militärhistorischen Institut der in Prag begonnene Sichtung von Archivmaterialieh aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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