Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 354

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 354 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 354); 354 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 5. November 1979 §8 Korrosionsschutz (1) Die Hersteller und Halter von. Nutzfahrzeugen haben durch Anwendung von Korrosionsschutzmaßnahmen die Nutzungsdauer der Nutzfahrzeuge weiter zu erhöhen. Die Herstellerbetriebe haben bei neu zu entwickelnden und in die Produktion aufzunehmenden Nutzfahrzeugen Hohlraum- und Unterbodenkorrosionsschutz vorzusehen. (2) Die Instandsetzungsbetriebe haben für grundinstandgesetzte Karosserien und Fahrerhäuser Hohlraumkonservierung und Unterbodenschutzbehandlung zu gewährleisten. (3) Die Wirksamkeit der Hohlraumkonservierung und der Unterbodenschutzbehandlung ist von den Nutzem entsprechend den Vorschriften der Hersteller zu erhalten. Darüber hinaus sind die im Rahmen der Technischen Wartungen vorgesehenen Korrosionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten. (4) Korrosionsschutzmaßnahmen entsprechend den spezifischen Einsatzbedingungen und Fahrzeugtypen sind durch die Leiter festzulegen. §9 Arbeit mit Materialverbrauchs- und Materialbestandsnormen (1) Für die Sicherstellung der Technischen Wartung, die Vorbereitung auf die Winternutzungsperiode und den Korrosionsschutz sind Materialverbrauchs- und Materialbestandsnormen zu erarbeiten und durch die Leiter vorzugeben. (2) Materialverbrauchs- und Materialbestandsnormen bilden die Grundlage für die Planung und materielle Sicherstellung der Maßnahmen dieser Anordnung. Sie sind als technisch-ökonomische begründete Normen zu erarbeiten. (3) Die Leiter haben zu sichern, daß Aktualität und Wirksamkeit der Materialverbrauchs- und Materialbestandsnormen mindestens einmal im Jahr überprüft werden. §10 Kontrollmaßnahmen ► (1) Zur Kontrolle der Wartung und Pflege, Nutzung und Abstellung der Nutzfahrzeuge ist durch die zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke ein wirksames Kontroll-system zu schaffen. Zur Kontrolle sollen in den Betrieben Kontrollinspektoren eingesetzt werden. 2 3 (2) Die Leiter sind für die Durchführung der angeordneten Kontrollen in ihren Betrieben verantwortlich. (3) Die Kontrollinspektoren haben das Recht, Kontrollen zur Wartung, Pflege, Nutzung und Abstellung der Nutzfahrzeuge durchzuführen und dazu erforderliche Auskünfte einzuholen, den Leitern Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben zu erteilen. (4) Einzelheiten sind dazu in den Regelungen gemäß §2 Abs. 1 festzulegen. §11 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter oder leitender Mitarbeiter a) die Festlegungen des § 3 Abs. 2 über die Fahr auf träge nicht erfüllt, b) den Festlegungen des §4 zur Abstellung der Fahrzeuge nicht nachkommt, c) die Aufgaben zur Organisation und Durchführung der Technischen Wartung gemäß § 5 Abs. 1 nicht erfüllt, d) die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung auf die Wintemutzungsperiode gemäß § 6 Abs. 1 unterläßt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Pflichtverletzung gemäß Abs. 1 wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden, deren Stellvertretern oder den sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Bezirke und Kreise. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §12 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme des § 11, der 1 Monat nach der Veröffentlichung in Kraft tritt. (2) Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Anweisung des Ministers für Verkehrswesen und des Ministers des Innern über die Durchführung technischer Kontrollen der zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe und Einrichtungen der sozialistischen Wirtschaft vom 20. September 1967 außer Kraft. Berlin, den 12. Oktober 1979 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 233 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungemtragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsvcrlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - . Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M, Teil II 1, M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Diese Festlegungen tragen im wesentlichen orientierenden Charakter und sind unter ständiger Berücksichtigung der politisoh-operativen Lage und Erfordemisse durch die Leiter der selbst. Abteilungen und deren Stellvertreter. Entsprechend den Erfordernissen hat eine Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie zu erfolgen. Die unmittelbare Vorbereitung und Durchführung dieser Werbungen sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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