Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 35

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 35 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 35); Gesetzblatt Tedll Nr. 3 Ausgabetag: 18. Januar 1979 35 und die auf Grund des Natriumgehaltes nicht den Anforderungen an natriumarme Lebensmittel entsprechen. Kochsalzarme Lebensmittel sind für eine Grunddiät geeignet. 2. Natriumarme Lebensmittel sind diätetische Lebensmittel mit sehr geringem Natriumgehalt. Natriumarme Lebensmittel sind nach ärztlicher Empfehlung für die Diät bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei bestimmten Nierenoder Lebererkrankungen und bei bestimmten Hauterkrankungen geeignet. 3. Diätsalze sind Kochsalzersatzmittel, die aus Ammonium-, Kalium-, Kalzium- und Magnesiumsalzen der Adipin-, Bernstein-, Glutamin-, Kohlen-, Milch-, Wein-, Zitronen-und Salzsäure einzeln oder als Mischung bestehen. II. Anforderungen an die Zusammensetzung 1. Kochsalzarme Lebensmittel dürfen höchstens soviel Kochsalz enthalten, daß unter Berücksichtigung des durchschnittlichen täglichen Lebensmittelverbrauchs eine tägliche Aufnahmemenge von insgesamt 2 g Kochsalz nicht überschritten wird. Kochsalzarme Wurst- und Fleischwaren dürfen höchstens 0,9 g Kochsalz in 100 g Lebensmittel enthalten. 2. Natriumarme Lebensmittel dürfen höchstens 120 mg Natrium in 100 g bzw. 100 ml Fertigerzeugnis enthalten. II. Anforderungen an die Zusammensetzung Die Reduzierung des Energiegehaltes gegenüber vergleichbaren Lebensmitteln muß folgenden Mindestanforderungen entsprechen: Mayonnaisen und Remouladen alkoholfreie Erfrischungsgetränke Koch-, Back- und Streichfette Fleisch- und Wurstwaren Marmeladen und Konfitüren Feinback- und Konditoreiwaren Speiseeis alle übrigen Lebensmittel Spezialbrot mindestens 50% mindestens 40 % mindestens 40% mindestens 20% (bezogen auf Fett) mindestens 25 % mindestens 20 % (bezogen auf Fet't und/oder Zucker) mindestens 15 % mindestens 20 % mindestens 10%. 2. Energiereduzierte Lebensmittel, bei denen die Energiereduzierung durch Senkung des Zucker- bzw. Fettgehaltes erreicht wurde, können mit der Bezeichnung „zuckerreduziert“ bzw. „fettreduziert“ versehen werden. 3. Bei der Reduzierung des Energiegehaltes darf der Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen nicht und der Eiweißgehalt höchstens anteilmäßig gesenkt werden. HI. Anforderungen an die Kennzeichnung 1. Kochsalzarme und natriumarme Lebensmittel müssen zusätzlich zu den Festlegungen der Anordnung über die Kennzeichnung der Lebensmittel im Lebensmittelverkehr folgende Angaben in der Kennzeichnung enthalten: a) „kochsalzarm“ bzw. „natriumarm“ ; b) Kochsalzgehalt in g bzw. Natriumgehalt in mg je 100 g bzw. 100 ml Fertigerzeugnis; c) Energiegehalt; d) Eiweiß; e) Fett; f) Kohlenhydrate. 2. Diätsalz muß zusätzlich zur Kennzeichnung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen folgende Angaben enthalten: a) Diätsalz; b) Bestandteile des Kochsalzersatzmittels. Anlage 3 zu vorstehender Anordnung Energiereduzierte Lebensmittel1 I. Begriffsbestimmung Energiereduzierte Lebensmittel sind diätetische Lebensmittel, deren Energiegehalt maßgeblich unter dem Energiegehalt vergleichbarer Lebensmittel liegt, ohne daß eine nachteilige Veränderung der sensorischen Eigenschaften erfolgte. Energiereduzierte Lebensmittel sind für eine Reduktionsdiät geeignet. 1 Bis 31. Dezember 1979 kann die Bezeichnung „kalorienreduziert“ an Stelle von „energiereduziert“ verwendet werden. III. Anforderungen an die Kennzeichnung Energiereduzierte Lebensmittel müssen zusätzlich zu den Festlegungen der Anordnung über die Kennzeichnung der Lebensmittel im Lebensmittelverkehr folgende Angaben enthalten : a) Aufdruck „energiereduziert“ bzw. „zuckerreduziert“ bzw. „fettreduziert“; b) Energiegehalt; c) Eiweiß; d) Fett; e) Kohlenhydrate; f) bei Verwendung von Süßstoffen Angabe der Art, z. B. „mit Zyklamat“ bzw. bei Saccharin „mit Saccharin“. Anlage 4 zu vorstehender Anordnung Glutenfreie Lebensmittel I. Begriffsbestimmung Glutenfreie Lebensmittel sind diätetische Lebensmittel, die für die Ernährung von Patienten mit glutenbedingter Enteropathie (Zöliakie und einheimische Sprue) bestimmt sind. II. Anforderungen an die Zusammensetzung 1. Glutenfreie Lebensmittel müssen völlig frei sein vofi Gliadin, Hordein und Avenin. 2. Zur Herstellung glutenfreier Lebensmittel dürfen Weizen, Roggen, Gerste und Hafer sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nicht verwendet werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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