Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 346

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 346 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 346); 346 Gesetzblatt Teill Nr. 36 Ausgabetag: 25. Oktober 1979 Musterstatutes der PGH* festgelegten Prozentsatz der Zuführung des Nettogewinns insoweit erhöht, daß die bisher mögliche Zuführung für 1980 auf der Grundlage von Preisen nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 (nachfolgend bisherige Preise genannt) gewährleistet wird. (2) Über Anträge gemäß Abs. 1 entscheidet der Rat des Kreises, Kreisbauamt, in Abstimmung mit der Abteilung Finanzen. (3) Reicht die aus der Erhöhung des Prozentsatzes gemäß Abs. 1 sich ergebende Zuführung nicht aus die bisher mögliche Zuführung zu sichern, kann auf Antrag an den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, der Differenzbetrag aus dem Staatshaushalt gewährt werden. (4) Ab 1981 gilt das gleiche Verfahren wie für 1980. Die Zuführung gemäß Abs. 3 wird höchstens in Höhe der Zuführung für 1980 gewährt. §3 (1) Produktionsgenossenschaften des Handwerks, deren steuerpflichtiger Gewinn für 1980 sich aufgrund der neuen Preise um mehr als 2 % gegenüber dem vergleichbaren steuerpflichtigen Gewinn 1980 (§ 7 Abs. 1) erhöht, haben den 2 % übersteigenden Betrag als Gewinnausgleich an den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, abzuführen. (2) Der gemäß Abs. 1 sich ergebende Betrag des Gewinnausgleiches durch Abführung für 1980 ist auch in den folgenden Jahren zu entrichten. III. Private Handwerker und Gewerbetreibende §4 (1) Privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden wird auf Antrag aus Mitteln des Staatshaushaltes ein Gewinnausgleich durch Zuführung gewährt. Der Ausgleich wird in Höhe der Differenz zwischen dem vergleichbaren steuerpflichtigen Gewinn 1980 (§ 7 Abs. 1) und dem effektiven steuerpflichtigen Gewinn 1980 zu neuen Preisen vorgenommen. Beträge unter 500 M werden nicht ausgeglichen. (2) Ab 1981 gilt das gleiche Verfahren wie für 1980. Die Zuführung wird höchstens in Höhe der Zuführung für 1980 ge-gewährt. §5 (1) Private Handwerker und Gewerbetreibende, deren steuerpflichtiger Gewinn sich für 1980 durch das Wirken der neuen Preise um mehr als 1 500 M gegenüber dem vergleichbaren steuerpflichtigen Gewinn 1980 (§ 7 Abs. 1) erhöht, haben den 1 500 M übersteigenden Betrag als Gewinnausgleich an den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, abzuführen. (2) Der gemäß Abs. 1 sich ergebende Betrag des Gewinnausgleiches durch Abführung für 1980 ist auch in den folgenden Jahren zu entrichten. §6 (1) Die pauschal festgesetzte Handwerksteuer wird im Zusammenhang mit dem Wirken der neuen Preise grundsätzlich nicht verändert. (2) Pauschal besteuerte Handwerker können zur Sicherung der bisherigen Einkommen einen Antrag auf Gewinnausgleich durch Zuführung gemäß § 4 stellen. Die Gewinnminderung ist durch Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Preise für Neubauleistungen und Baureparaturen sowie der Preisveränderungen beim Bezug von Material anhand der Rechnungen.nachzuweisen. (3) Pauschal besteuerte Handwerker sind von der Abführung des Gewinnausgleiches befreit, soweit die mit den neuen Preisen eingetretene Erhöhung der Betriebseinnahmen, abzüglich der Mehraufwendungen für Material, nicht mehr als 750 M 1 1 Anlage zur Verordnung vom 21. Februar 1973 über das Musterstatut der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. I Nr. 14 B. 121) jährlich .beträgt. Übersteigt dieser Betrag 750 M, ist nur der 750 M übersteigende Betrag als Gewinnausgleich an den Rat des Kreises, Abteilung Finaiizen, abzuführen. IV. Gemeinsame Bestimmungen §7 (1) Der vergleichbare steuerpflichtige Gewinn 1980 auf der Grundlage der bisherigen Preise ist vereinfacht wie folgt zu ermitteln: a) Berechnung des Prozentsatzes des steuerpflichtigen Gewinnes 1979 im Verhältnis zu den Erlösen 1979 (= Gewinnprozentsatz 1979) steuerpflichtiger Gewinn 1979 \ Erlöse 1979 ' 100 / b) Umrechnung der Erlöse 1980 auf der Grundlage der bisherigen Preise (Stand vom 31. Dezember 1979) c) Anwendung des Gewinnprozentsatzes 1979 gemäß Buchst, a auf die gemäß Buchst, b umgerechneten Erlöse 1980 (= vergleichbarer steuerpflichtiger Gewinn 1980). (2) Vermindern sich die Erlöse der PGH, privaten Handwerker und Gewerbetreibenden ab 1981 gegenüber dem Jahre 1980 infolge des Ausscheidens von Mitgliedern bzw. Beschäftigten, kann der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, den Gewinnausgleich durch Abführung neu festsetzen. Der Gewinnausgleich durch Zuführung ist ab 1981 herabzusetzen, wenn sich die Leistung je Beschäftigter gegenüber 1980 vermindert hat. (3) Produktionsgenossenschaften des Handwerks, private Handwerker und Gewerbetreibende, die einen Gewinnausgleich an den Staatshaushalt abzuführen haben, sind berechtigt, abweichend von § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 die effektiven Mehrgewinne aus der Einführung der neuen Baupreise unter Berücksichtigung der Erlös- und Kostenveränderungen einschließlich der Veränderung der Produktionsfondssteuer und des Restgewinnausgleiches nachzuweisen und der Berechnung des Gewinnausgleiches zugrunde zu legen. §8 (1) Bei PGH, die ab 1. Januar 1980 gebildet werden, bzw. privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden, die ab diesem Termin einen Betrieb übernehmen oder neu eröffnen, entscheidet der Rat des Kreises über die Höhe eines eventuell notwendigen Gewinnausgleiches durch Zuführung in Anlehnung an die Leistungs- und Einkommensverhältnisse bereits bestehender PGH bzw. privater Handwerks- und Gewerbebetriebe. (2) Der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, legt für PGH und für private Handwerker und Gewerbetreibende gemäß Abs. 1 einen Gewinnausgleich durch Abführung fest, wenn bei gleichgelagerten PGH bzw. privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden ein Gewinnausgleich durch Abführung erhoben wird. (3) Sind die im Abs. 1 genannten PGH, privaten Handwerker und Gewerbetreibenden nach den bestehenden Regelungen von der Abführung der Steuern -befreit, so gilt die Befreiung auch für die Abführung des Gewinnausgleiches. §9 Produktionsgenossenschaften des Handwerks, private Handwerker und Gewerbetreibende, die Antrag auf einen Gewinnausgleich durch Zuführung aus dem Staatshaushalt gemäß den §§ 2, 4 und § 6 Abs. 2 stellen, haben gleichzeitig produk-tivitäts- und rentabilitätsfördemde Maßnahmen, insbesondere zur Rationalisierung, Verbesserung der Materialwirtschaft und der Arbeitsorganisation,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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