Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 337

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 337 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 337); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 25. Oktober 1979 337 (2) Die bisherige Anlage wird Anlage 2 und wie folgt geändert : der Abschnitt V Wirtschaftszweig Bau wird gestrichen, der Abschnitt VI erhält die Ziffer V und ist um die Berufsgruppe „Brunnenbauer“ zu ergänzen. §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Berlin, den 27. September 1979 Der Minister für Bauwesen Der Leiter des Amtes für Preise Junker I. V.: Domagk Staatssekretär Anordnung Nr. Pr. 212/11 über die Preise für Baureparaturen Erweiterung des Geltungsbereiches vom 27. September 1979 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 212 vom 10. Mai 1979 über die Preise für Baureparaturen (GBl. I Nr. 19 S. 172) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Die Industrieabgabepreise gelten für alle volkseigenen Betriebe, Kombinate und Einrichtungen (außer volkseigene und konsumgenossenschaftliche Dienstleistungsbetriebe), für Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft sowie für Genossenschaften des Handwerks, private Handwerker und Gewerbetreibende der Berufsgruppen gemäß Anlage 1, die Baureparaturen gemäß § 1 Abs. 1 durchführen (Auftragnehmer). Sie gelten gegenüber allen Auftraggebern, mit Ausnahme der Auftraggeber gemäß Abs. 2. Über die Zuordnung der Genossenschaften des Handwerks und der privaten Handwerker und Gewerbetreibenden zu den Berufsgruppen gemäß Anlage 1 entscheidet das zuständige Kreisbauamt. (2) Die Industrieabgabepreise werden gegenüber folgenden Auftraggebern nicht wirksam: a) Bevölkerung. Diesen Auftraggebern sind Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 1. Januar 1966 zu berechnen. b) Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft (außer volkseigenen Landbaukombinaten und zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen). Gegenüber diesen Auftraggebern finden die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 Anwendung. c) Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie selbständig Tätigen (außer Genossenschaften des Handwerks, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden der Berufsgruppen gemäß Anlage 1). Gegenüber diesen Auftraggebern finden Anwendung: die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 für die Auftraggeber der in der Anlage 2 aufgeführten Berufsgruppen, die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 1. Januar 1966 für alle anderen Auftraggeber. 1 Anordnung Nr. Pr. 212 vom 10. Mal 1979 über die Preise für Baureparaturen (GBl. I Nr. 19 S. 172) d) Einrichtungen der Religionsgemeinschaften. Gegenüber diesen Auftraggebern finden die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 1. Januar 1966 Anwendung. e) volkseigenen und konsumgenosserischaftlichen Dienstleistungsbetrieben. Gegenüber diesen Auftraggebern finden die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 Anwendung. (3) Die Industrieabgabepreise für die Auftraggeber gemäß Abs. 2 sind von den Auftragnehmern gemäß Abs. 1 auf der Grundlage der neuen Industrieabgabepreise dieser Anordnung unter Anwendung von Abschlagskoeffizienten, die vom Minister für Bauwesen herausgegeben werden, zu ermitteln. Die Auftragnehmer erhalten die Differenz zwischen dem Industrieabgabepreis nach dem bisherigen Stand und dem Industrieabgabepreis nach dem Stand vom 1. Januar 1980 auf der Grundlage einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen erstattet. Für Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft (außer volkseigene Landbaukombinate und zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen) gelten abweichend hiervon die Bestimmungen des Abs. 4. (4) Die Betriebe' und Einrichtungen der Landwirtschaft (außer volkseigene Landbaukombinate und zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen) berechnen an die Auftraggeber gemäß Abs. 2 die bisherigen Industrieabgabepreise. Für Baureparaturen, für die sie an diese Auftraggeber die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 1. Januar 1966 zu berechnen haben, sind die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 unter Anwendung der bisherigen Abschlagskoeffizienten2 zu ermitteln. Die Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft erhalten die Differenz zwischen dem Industrieabgabepreis nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 und dem Industrieabgabepreis nach dem Stand vom 1. Januar 1966 auf der Grundlage einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen erstattet. (5) Führen Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft (außer volkseigene Landbaukombinate und zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen) Baureparaturen gemäß § 1 Abs. 1 für Auftraggeber durch, denen sie die neuen Industrieabgabepreise zu berechnen haben, so haben sie die Differenz gegenüber den Industrieabgabepreisen nach dem bisherigen Stand nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. Die Betriebe ermitteln die neuen Industrieabgabepreise auf der Grundlage der bisherigen Industrieabgabepreise unter Anwendung von Aufschlagskoeffizienten, die vom Minister für Bauwesen herausgegeben werden. (6) Die volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Dienstleistungsbetriebe, die Genossenschaften des Handwerks und die privaten Handwerker und Gewerbetreibenden, die nicht zu den Berufsgruppen gemäß Anlage 1 gehören, sowie die Einrichtungen der Religionsgemeinschaften berechnen bei Durchführung von Baureparaturen gegenüber allen Auftraggebern die bisherigen Industrieabgabepreise. Für Baureparaturen, für die sie an die Auftraggeber gemäß Abs. 2 die Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 1. Januar 1966 zu berechnen haben, sind die Industrieabgabepreise auf der Grundlage der Industrieabgabepreise nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 unter Anwendung der bisherigen Abschlagskoeffizienten2 zu ermitteln. Die Auftragnehmer erhalten die Differenz zwischen dem Industrieabgabepreis nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 und dem Industrieabgabepreis nach dem Stand vom 1. Januar 1966 auf der Grundlage einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen erstattet.“ §2 Der § 5 Abs. 2 Buchst, c erhält folgende Fassung: ,,c) alle in Ergänzung und auf der Grundlage der unter Buchstaben a und b genannten Preisvorschriften erteil- 2 z. z. gilt die mit Preisverfügung Nr. 5 vom 4. November 1974 ln Kraft gesetzte Liste der Koeffizienten - Ausgabe 1975 - (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 11 S. 105).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 337 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 337) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 337 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 337)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X