Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 332

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 332 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 332); 332 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 19. Oktober 1979 §6 Kriegsbeschädigtenrenten (1) Die Kriegsbeschädigtenrenten werden auf 340 Mark erhöht. (2) Die Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 340 Mark wird gezahlt, wenn der Gesamtbetrag aus Einkommen und Rente (ohne Zuschläge für den Ehegatten und Kinder) 400 Mark nicht übersteigt. Sind Einkommen und Rente zusammen höher, wird die Hälfte des 400 Mark übersteigenden Betrages auf die Rente einschließlich der Zuschläge für Ehegatten und Kinder angerechnet. Es werden jedoch mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente und der Zuschläge gezahlt. §7 Hinterbliebenenrenten (1) Die Mindestrente für Empfänger einer Witwen-(Witwer-) und Bergmannswitwen-(witwer-)Rente wird auf 270 Mark erhöht. (2) Die Übergangshinterbliebenenrenten werden auf 270 Mark erhöht. §8 Unfall- und Unfallhinterbliebenenrenten (1) Der Mindestbetrag für Unfallrenten nach einem Körperschaden von 662/3 % und mehr wird auf 340 Mark erhöht. (2) Die Mindestrente für Empfänger einer Unfallwitwen-(witwer-) Rente, die in Höhe von 40 % des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen zu berechnen ist, wird auf 270 Mark erhöht §9 Unterhaltsrenten an geschiedene Ehegatten Unterhaltsrenten werden in Höhe des gerichtlich festgelegten Unterhaltsbetrages gezahlt. Sie betragen höchstens 270 Mark. §10 Renten aus der freiwilligen Versicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik Die Mindestrenten der von der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik nach der Verordnung vom 25. Juni 1953 über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung (GBl. Nr. 80 S. 823) zu zahlenden Alters-, Invaliden- und Witwen-(Witwer-) Renten werden auf 270 Mark erhöht. §11 Anspruch auf zwei Renten Der Mindestbetrag für die als zweite Leistung gezahlten Renten wird auf 50 Mark erhöht. Das gilt nicht für Unfallrenten nach einem Körperschaden von weniger als 862/3%, Bergmannsrenten und Unfall Witwenrenten in Höhe von 20 % des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. II. Weitere Bestimmungen zu Renten, auf die bereits vor dem 1. Januar 1978 Anspruch bestand §12 (1) Alters- und Invalidenrenten, Bergmannsalters- und Bergmannsinvalidenrenten sowie Bergmannsvollrenten, auf die vor dem 1. Januar 1978 Anspruch bestand und die bisher über der Mindestrente bzw. dem jeweiligen Mindestbetrag lagen, werden in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns prozentual wie folgt erhöht: Jahr des Rentenbeginns Prozentsatz der Erhöhung bis 1965 20% 1966 bis 1970 16% 1971 und 1972 12% 1973 8% 1974 6% 1975 bis 1977 3% (2) Liegen Renten, deren Erhöhung nach Abs.-l berechnet wurde, unter den neuen Mindestbeträgen, werden sie in Höhe der Mindestbeträge gezahlt. (3) Bei der Erhöhung der Renten darf der Höchstbetrag nicht überschritten werden. Er beträgt 410 Mark und erhöht sich für jedes bei der Rentenberechnung mit 1,5% Steigerungsbetrag angerechnete Arbeitsjahr um 3 Mark und für jedes mit 2 % Steigerungsbetrag angerechnete Arbeitsjahr um 6 Mark. Zuschläge für Ehegatten und Kinder sowie der Zuschlag für Untertagearbeit und der zusätzliche Steigerungsbetrag gemäß § 35 Abs. 2 bzw. § 48 der Rentenverordnung vom 4. April 1974 bleiben hierbei unberücksichtigt. §13 (1) Werden zwei Renten gezahlt, wird die höhere Rente sowie die als zweite Leistung aus eigener Versicherung gezahlte Rente nach den §§ 1 bis 10 und 12 erhöht. Auf die erhöhten Renten finden die Bestimmungen des § 50 der Rentenverordnung vom 4. April 1974 Anwendung. (2) Für den Mindestbetrag der als zweite Leistung gezahlten Renten gelten die Bestimmungen des § 11. §14 Besteht neben dem Anspruch auf eine Rente der Sozialversicherung ein Anspruch auf eine Versorgung der bewaffneten Organe bzw. der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik, der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Post, wird die Rente der Sozialversicherung nach den Bestimmungen des § 53 der Rentenverordnung vom 4. April 1974 gewährt. III. Sonstige Bestimmungen §15 Hinterbliebenenrenten werden von den nach dieser Verordnung erhöhten Renten abgeleitet, soweit sich daraus ein über der Mindestrente liegender Rentenanspruch ergibt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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