Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 321

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 321 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 321); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 15. Oktober 1979 321 Wertsachen des Kindes bzw. Jugendlichen gegen Quittung auszuhändigen. (2) Bei der Verlegung eines Kindes bzw. Jugendlichen in ein anderes Heim der Jugendhilfe sind die Eigenmittel auf das Verwahrkonto des aufnehmenden Heimes zugunsten des Kindes bzw. Jugendlichen zu überweisen. (3) Das Sparbuch mit der Sicherungskarte und die Wertsachen sind dem aufnehmenden Heim gegen Quittung zu übergeben oder als Wertbrief auf dem Postweg zu übersenden. Der Empfang ist vom aufnehmenden Heim mit genauer Angabe des Wertes der Sendung gegenüber dem Heim, aus dem das Kind bzw. der Jugendliche verlegt wurde, zu bestätigen. (4) Bei der Entlassung bzw. Verlegung eines Kindes oder Jugendlichen ist die Sparkasse von der Änderung der Anschrift und Verfügungsberechtigung über das Sparkonto schriftlich vom Heim, aus dem die Entlassung bzw. Verlegung erfolgte, zu verständigen. §7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 27. August 1979 Der Minister für Volksbildung M. Honecker Anordnung Nr. 21 über die Inanspruchnahme von Elektroenergie im Winterhalbjahr durch Energieabnehmer ohne Leistungsanteile \ vom 28. September 1979 §1 Die Anordnung vom 9. Juni 1977 über die Inanspruchnahme von Elektroenergie im Winterhalbjahr durch Energieabnehmer ohne Leistungsanteile (GBl. I Nr. 22 S. 289) wird wie folgt geändert: 1. Der § 1 Abs. 2 wird gestrichen. 1 Anordnung (Nr. 1) vom 9. Juni 1977 (GBl. I Nr. 22 S. 289) 2. Der § 2 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt: „Über die Einhaltung der aus dem Bescheid folgenden höchstzulässigen Inanspruchnahme von elektrischer Leistung bzw. Arbeit sind vom Energieabnehmer schriftliche Nachweise zu führen.“ 3. Der § 2 Abs. 3 erhält folgende Passung: „(3) Der Bescheid ist dem Energieabnehmer spätestens 2 Wochen vor dem Wirksamwerden der Pflicht zur Senkung der Leistungsinanspruchnahme zuzustellen oder zu übergeben.“ 4. Der § 4 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.“ 5. Die Absätze 1 und 2 des § 6 erhalten folgende Fassung: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter eines Betriebes oder Vorsitzender einer Genossenschaft oder als leitender Mitarbeiter entgegen den Festlegungen des § 2 Elektroenergie aus öffentlichen Versorgungsnetzen bezieht oder die Nachweise über die Einhaltung der im energiewirtschaftlichen Bescheid vorgegebenen höchstzulässigen Inanspruchnahme von elektrischer Leistung bzw. Arbeit nicht ordnungsgemäß führt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder wurden die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet, kann eine Ordnungsstrafe- bis zu 1 000 M ausgesprochen werden.“ §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung, die Ziff. 5 des § 1 einen Monat später in Kraft. Berlin, den 28. September 1979 Der Minister für Kohle und Energie Mitzinger Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik Sonderdruck Nr. 1018 Anordnung vom 1. Oktober 1979 über die Meldung, Untersuchung und Auswertung von Flugvorkommnissen in der zivilen Luftfahrt Melde- und Untersuchungsordnung (MUO) Dieser Sonderdruck ist über den Zentral-Versand Erfurt, ' 501 Erfurt, Postschließfach 696, zu beziehen. Darüber hinaus ist dieser Sonderdruck auch gegen Barzahlung und Selbstabholung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23, erhältlich. i;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der militärischen Spionage tätig. Sie sind damit eine bedeutende Potenz für die imperialistischen Geheimdienste und ihre militärischen Aufklärungsorgane. Die zwischen den westlichen abgestimmte und koordinierte militärische Aufklärungstätigkeit gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheitsorgane, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulu.

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