Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 307

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 307 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 307); Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 9. Oktober 1979 307 das bei der zuständigen Filiale der Staatsbank der DDR vom Wirtschaftsrat des Bezirkes zu führende Haushaltsunterkonto mit der Konto-Nummer 2. 167112 Konto-Bezeichnung Wirtschaftsrat des Bezirkes Abführungen auf den besonderen Fonds des Staatshaushaltes zu überweisen. Als konstanter Teil des codierten Zahlungsgrundes ist der Code 55613 anzugeben. Die VEB der örtlichen Versorgungswirtschaft leisten die Abführungen auf das Haushaltsunterkonto des zentralen Haushaltes der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises unter Angabe des Codes 556. Bei kreditfinanzierten Vorhaben sind die Kredite anteilig zu kürzen. Die zuständige Bankniederlassung hat die Einhaltung der protokollarisch festgelegten Abführungsverpflichtungen zu kontrollieren. An den „besonderen Fonds des Staatshaushaltes“ sind auch die Mittel abzuführen, die aus der Umwandlung vorläufiger in endgültige Preise entsprechend den Rechtsvorschriften9 frei werden. 11.5. Wird durch VEB in der Zeit nach dem 31. März durch konzentrierte Investitionsdurchführung eine vorfristige Fertigstellung bzw. Aufholung von Rückständen erreicht und die materielle Sicherung der geplanten Investitionen gewährleistet, hat die Freigabe der dazu erforderlichen Mittel aus dem „besonderen Fonds des Staatshaushaltes“ durch die Bank zu erfolgen. In Höhe der erfolgten Freigabe sind die Mittel durch die finanzierende Bankfiliale im Lastschriftverfahren von dem durch deii Wirtschaftsrat des Bezirkes zu führenden Haushaltsunterkonto mit der Konto-Nummer 2. 167132 Konto-Bezeichnung Wirtschaftsrat des Bezirkes Rückführung aus dem besonderen Fonds des Staatshaushaltes einzuziehen und dem Bankkonto „Investitionsfonds“ des VEB zuzuführen. Als konstanter Teil des Zahlungsgrundes ist der Code 556 anzuwenden. Rückführungen an VEB der örtlichen Versorgungswirtschaft sind aus dem Haushaltsunterkonto des zentralen Haushaltes der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises unter Angabe des Codes 556 vorzunehmen. Werden durch eine konzentrierte Plandurchführung Investitionen vorfristig kapazitätswirksam fertiggestellt und stehen dafür die planmäßigen finanziellen Mittel noch nicht zur Verfügung, sind Kredite zu vergünstigten Bedingungen zu gewähren. 11.6. Durch die mit der Überprüfung der Investitionsfinanzierung beauftragten Organe gemäß Ziff. 11.1. ist zum 30. September eines jeden Jahres eine Nachkontrolle durchzuführen. Sie ist auf die materielle Absicherung der Investitionen bis Jahresende aufgrund vorliegender Verträge und ihre Realisierung zu richten. Wird bis zu diesem Zeitpunkt der Vertragsabschluß bzw. die Vertragserfüllung nicht gewährleistet, sind alle weiteren bis zum Jahresende nicht benötigten Mittel festzustellen und auf den „besonderen Fonds des Staatshaushaltes“ abzuführen. Eine Rückforderung dieser Mittel ist nur bei nachweisbarer Aufholung der betreffenden Rückstände zulässig. 13 Abführung auf den bzw. Rückführung aus dem „besonderen Fonds des Staatshaushaltes“ 12. Innerbetriebliche Ordnung, Finanz- und Bankkontrolle 12.1. Die Leiter der VEB haben in betrieblichen Ordnungen festzulegen, daß Aufträge und Bestellungen über Lieferungen und Leistungen für Investitionen nur im Rahmen der getroffenen Grundsatzentscheidung erfolgen und Zahlungen für Investitionen nur geleistet werden, wenn sie in Übereinstimmung mit den bestätigten Titellisten stehen. 12.2. Die Hauptbuchhalter haben durch ihre staatliche Kon-trolltätigkeit zu sichern, daß die Rechtsvorschriften über die Zahlungsordnung für die volkseigene Wirtschaft strikt eingehalten und konsequent durchgesetzt werden und Zahlungsaufträge für Investitionen nur im Rahmen der freigegebenen Mittel erfolgen. 12.3. Die zuständige Bank hat im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit in den VEB die Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Vorhaben- bzw. maßnahmebezogene Planung und Verwendung der finanziellen Mittel für Investitionen und die Erreichung des Nutzeffektes zu kontrollieren. VI. Fonds Wissenschaft und Technik und Reparaturfonds Die VEB bilden keine Fonds Wissenschaft und Technik sowie Reparaturfonds. Die für diese Zwecke planmäßig festgelegten Ausgaben sind zu Lasten der Selbstkosten zu planen und zu verrechnen. Soweit für die VEB des Wirtschaftsrates des Bezirkes eine Umlage für Aufgaben von Wissenschaft und Technik festgelegt wird, ist diese zu Lasten der Selbstkosten zu planen und an den Wirtschaftsrat des Bezirkes abzuführen. Über Ausnahmen entscheiden die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke bzw. die Leiter der Abteilungen örtliche Versorgungswirtschaft der örtlichen Räte. VII. Zentralisierung finanzieller Mittel Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind berechtigt, mit dem Plan finanzielle Mittel der VEB der Wirtschaftsräte der Bezirke zu zentralisieren, wenn die daraus zu finanzierenden Maßnahmen der Intensivierung des Reproduktionsprozesses und der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen dienen. Das sind: a) Mittel für Maßnahmen des Planes Wissenschaft und Technik, deren Abführung durch die Wirtschaftsräte der Bezirke mit den staatlichen Aufgaben festgelegt wird; b) Nettogewinne und Amortisationen für geplante Investitionen; c) Mittel für Werbemaßnahmen, die im Rahmen der vorgegebenen Limite zu Lasten der Kosten der VEB zu planen und abzuführen sind; d) Mittel des Kultur- und Sozialfonds der VEB für Einrichtungen des Kultur- und Sozialwesens, die von allen Betrieben genutzt werden (z. B. Ferienheime, Kinderferienlager); der Einsatz dieser Mittel für Investitionen ist unzulässig. e) Mittel des Leistungsfonds für die Verwendungszwecke gemäß den Buchstaben b und d. Die Zentralisierung von Mitteln des Kultur- und Sozialfonds sowie des Leistungsfonds ist in Übereinstimmung mit den Gewerkschaftsleitungen der VEB zwischen dem Vorsitzen-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 307 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 307) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 307 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 307)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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