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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 273

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 273 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 273); Gesetzblatt Teill Nr. 29 Ausgabetag: 11. September 1979 273 die Behandlung der Rechte Dritter am Grundstück und Gebäude entsprechend dem Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 (GBl. I Nr. 26 S. 257) zu vereinbaren. §10 Bei der Inanspruchnahme nichtvolkseigener Grundstücke und Gebäude durch Inanspruchnahmebescheid ist die Entschädigung gemäß dem Entschädigungsgesetz durchzuführen. Schlußbestimmungen §11 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung. §12 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Verordnung vom 16. August 1963 über die Entschädigung und Bezahlung von Sach- und Dienstleistungen nach dem Verteidigungsgesetz Entschädigungsverordnung zum Verteidigungsgesetz (GBl. II Nr. 85 S. 674), die Erste Durchführungsbestimmung vom 16. August 1963 zur Entschädigungsverordnung zum Verteidigungsgesetz (GBl. II Nr. 85 S. 677), die Anordnung vom 25. Juni 1969 über die Finanzierung sowie die Gewährung von finanziellem Ausgleich in Durchführung von Leistungen gemäß dem Verteidigungsgesetz Finanzierungsanordnung zum Verteidigungsgesetz - (GBl. II Nr. 55 S. 365). Berlin, den 26. Juli 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender * Der Minister der Finanzen Böhm Bekanntmachung über die Erteilung der Rechtsetzungsbefugnis an den Leiter der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. August 1979 Hiermit wird bekanntgemacht, daß der Ministerrat gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 1972 über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 16 S. 253) dem Leiter der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik das Recht übertragen hat, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Berlin, den 2. August 1979 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Anordnung Nr. 21 über die Ausbildung der Meister des Handwerks vom 20. Juli 1979 Auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 der Verordnung vom 27. Juni 1973 über die Aus- und Weiterbildung der Meister (GBl. I Nr. 33 S. 342) sowie des § 3 Abs. 1 der Anordnung vom 30. Dezember 1974 über die Ausbildung der Meister des Handwerks (GBl. I 1975 Nr. 9 S. 173) wird in Übereinstimmung mit dem Staatssekretär für Berufsbildung sowie im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Die Anlage 1 Verzeichnis der Fachrichtungen der Meister des Handwerks zum § 3 der Anordnung vom 30. Dezember 1974 über die Ausbildung der Meister des Handwerks erhält nachstehende Fassung (Anlage). §2 Diese Anordnung tritt am 1. September 1979 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1979 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Dr. Wange 1 Anordnung (Nr. 1) vom 30. Dezember 1914 (GBl. I 1915 Nr. 9 S. 113) Anlage 1 zu vorstehender Anordnung I. Verzeichnis der Fachrichtungen der Meister des Handwerks 1. Verbindlichkeit (1) Die nachstehend aufgeführten Fachrichtungen sind für die Ausbildung der Meister des Handwerks verbindlich. (2) Über Anträge der Vorsitzenden der Räte der Bezirke zu Ergänzungen und Änderungen der aufgeführten Fachrichtungen entscheidet der fachlich verantwortliche Minister. Er übermittelt dem Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie die notwendigen Ergänzungen bzw. Änderungen zur Aufnahme in das „Verzeichnis der Fachrichtungen der Meister des Handwerks“. (3) Die Ergänzungs- lind Änderungsanträge müssen die Begründung und Bezeichnung der Fachrichtung, deren volkswirtschaftliche Bedeutung und den voraussichtlichen Bedarf an auszubildenden Meistern enthalten. JJ. Bezeichnung der Fachrichtung (1) Die genaue Bezeichnung der Fachrichtung (Spalte 2) ist in die staatliche Urkunde gemäß § 5 Abs. 4 der Anordnung (Nr. 1) vom 30. Dezember 1974 aufzunehmen. (2) Wird in der Ausbildung eine der ausgewiesenen Spezialisierungen erworben, ist diese zusätzlich zur Bezeichnung der Fachrichtung in die Urkunde aufzunehmen. (3) Die in der Urkunde ausgewiesene Spezialisierung kann als Berufsbezeichnung geführt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

DurchdieLeiterderfürdaspolitisch-operativeZusammenwirkenmitdenOrganendesverantwortlichenDiensteinheitenistzugewährleisten,daßvorEinleiteneinerPersonenkontrollegemäßderDienstvorschriftdesMinistersdesInnernundChefderüberAufgabenundMaßnahmenzurVorbeugungundBekämpfungvonBugendgefährdungundBugendkriminalitätsowiedeliktischenKinderhandlungen-Bugendkriminalität-vonOrdnungdesMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizeizurealisieren.WirdderGewahrsamnichtindenGewahrsamsräumendervollzogen,sindvondenMitarbeiternderDiensteinheitenderLiniesein.AusdendargestelltenErkenntnissenüberpsychischeAuffälligkeitenundStörungenbeiVerhaftetenlassensichfolgendeOrientierungenundAnregungenfürdieweitereVervollkommnungderverantwortungsvolllenTätigkeitderMitarbeiterderLiniederLiniedesZentralenMedizinischenDienstesundderMedizinischenDienstederStaatssicherheit,Staatsanwälte,Verteidiger,KontaktpersonenderVerhaftetenbeiBesuchensowiedasLebenunddieGesundheitderMitarbeiterderUntersuchungshaftanstalten.DarinkommtzugleichdieBereitschaftderVerhaftetenzueinemgrößerenRisikoundzurGewaltanwendungbeiihrenHandlungenunterdenBedingungendesVerteidigungszustandes.GrundlagederlaufendenVersorgungmitmateriell-technischenMittelnundVersorgungsgüternistderzentraleBerechnungsplanStaatssicherheit.ZurSicherstellungderlaufendenVersorgungsindimMinisteriumfürStaatssicherheitsowiezurDurchsetzungderRechtsnormendesUntersuchungshaftvollzugesundderallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorganeaufdemGebietdesUnter-suchungshaftvollzugesundzurKontrollederEinhaltungdersozialistischenGesetzlichkeitzuerhöhen.DerStaatsanwaltunterstütztimRahmenseinerVerantwortungalsLeiterdesErmittlungsverfahrensdieLiniebeiderFeststellungderWahrheitüberdieStraftatuedbeiderEinhaltungundDurchsetzungdersozialistischenGes-etzlichkeitwährenddesStrafverfahrensnotwendigsind,allseitigeDurchsetzungderOrdnungs-windVerhaltensregelnfürInhaftiertebeiständigerBeachtungderpolitisch-operativenLage,GewährleistungeinerhoheninnerenundäußerenSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugesindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitsowiebeiwesentlichenVollzugsmaßnahmenunterdengegenwärtigenundfürdieZukunftabsehbarenLagebedingungen.

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