Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 254

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 254 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 254); 254 Gesetzblatt Teill Nr. 28 Ausgabetag: 6. September 1979 3. Der gegenüber der staatlichen Aufgabe überbotene Nettogewinn (Preisbasis 1) ist von den Betrieben und Kombinaten für folgende Verwendungszwecke zu planen: a) Zuführungen entsprechend den Rechtsvorschriften zum Prämienfonds, Leistungsfonds''1, Konto junger Sozialisten* * 3 4 5 6, Umlaufmittelfonds zur Sicherung der über die staatliche Aufgabe hinaus übernommenen zusätzlichen Planaufgaben unter Einhaltung des geplanten Eigenmittelanteils mit Zustimmung des übergeordneten Organs sowie Verwendung für in Rechtsvorschriften besonders festgelegte Zwecke. b) Betriebe, die nicht unter den Geltungsbereich der Rechtsvorschriften über den Leistungsfonds fallen, können die Verwendung von Nettogewinn in Höhe von 10 % des überbotenen Nettogewinns für Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen planen. Voraussetzung dafür ist die Erreichung bzw. Überbietung einer durch den zuständigen Minister auszuwählenden qualitativen staatlichen Plankennziffer, die die Betriebskollektive auf die . Lösung wichtiger volkswirtschaftlicher Aufgabenstellungen orientiert. Diese Mittel sind gemäß den für die Verwendung des Leistungsfonds geltenden Rechtsvorschriften einzusetzen. Bis zu ihrer Verwendung sind diese Mittel auf dem Konto 417 Abrechnung des den Betrieben verbleibenden Nettogewinns zu erfassen. Mittel des Kontos 417, die bis zum Ende des Folgejahres nicht verwendet werden, sind an den zentralen Haushalt abzuführen. c) Zuführungen zum Reservefonds gemäß Abschnitt VII Ziff. 2 im Rahmen des festgelegten Limits. d) Abführung des nach Abzug der Verwendung von Nettogewinn gemäß den Buchstaben a bis c verbleibenden Nettogewinns an den Staat. Die Verwendung von Nettogewinn gemäß den Buchstaben a bis c darf insgesamt 50 % des überbotenen Nettogewinns des Kombinates sowie des Betriebes nicht übersteigen. IV. Erwirtschaftung und Verwendung des einheitlichen Betriebsergebnisses 1. Die Generaldirektoren der Kombinate und die Direktoren der Betriebe haben die Wirtschaftstätigkeit darauf zu richten, durch Intensivierung der Produktion und Steigerung der Arbeitsproduktivität das einheitliche Betriebsergebnis aus 3 entscheidenden Quellen zu erwirtschaften : a) aus der Erfüllung und Übererfüllung der geplanten bedarfsgerechten Produktion in Menge und Qualität unter Einhaltung der gesetzlichen Preise; b) aus der Erfüllung und Übererfüllung der geplanten Selbstkostensenkung; c) aus der Erfüllung und Übererfüllung der geplanten Exporte, der Verbesserung der Struktur der Exporte und der Einhaltung und Überbietung der geplanten Rentabilität der Außenhandelstätigkeit. 4 Anordnung vom 15. Mal 1975 über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe (GBl. I Nr. 23 S. 416) 5 Gemeinsamer Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend vom 21. März 1974 über die Bildung und Verwendung des „Kontos junger Sozialisten“ in volkseigenen Betrieben, Kombinaten, Staatsorganen und staatlichen Einrichtungen (GBl. I Nr. 20 S. 191) 2. Vom erwirtschafteten einheitlichen Betriebsergebnis haben die Kombinate und Betriebe an den Staatshaushalt abzuführen: Produktionsfondsabgabe in voller Höhe entsprechend den Rechtsvorschriften, Gewinne, die nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhen, gemäß Ziff. 6, Gewinne aus Überschreitungen des Arbeitskräfteplanes bzw. unbefugter Einstellung von Arbeitskräften bis zu einer Höhe von 5 000 M je Arbeitskraft. Der Gewinn je Arbeitskraft ist auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen wie folgt zu ermitteln: Geplantes Einheitliches Betriebsergebnis geplante Anzahl der Arbeiter und Angestellten (VbE) im Jahresdurchschnitt (ohne Lehrlinge). Nach diesen Abführungen ergibt sich der Nettogewinn. 3. Der Nettogewinn gemäß Ziff. 2 ist bei Erreichung der beauflagten staatlichen Plankennziffer Nettogewinn entsprechend der unter Abschnitt III Ziffern 2 und 3 festgelegten Reihenfolge zu verwenden. Überplanmäßig erwirtschafteter Nettogewinn ist entsprechend Abschnitt III Ziff. 3 mit Ausnahme von Zuführungen zum Umlaufmittelfonds zu verwenden. Er kann, soweit er aus zusätzlicher Selbstkostensenkung resultiert, zusätzlich zu den Festlegungen im Abschnitt III Ziff. 3 a für die Finanzierung geplanter Rationalisierungsinvestitionen an Stelle planmäßig vorgesehener Kredite eingesetzt werden; dabei ist die Abführung von Nettogewinn an den Staat in Höhe von mindestens 50 % des überplanmäßig erwirtschafteten Nettogewinns einzuhalten. 4. Wird die beauflagte staatliche Plankennziffer Nettogewinn von den Betrieben im Laufe des Planjahres nicht erfüllt, so sind die Zuführungen zu den eigenen Fonds in Höhe des nicht erfüllten Nettogewinnbetrages zu kürzen. In solchen Fällen können entsprechend den Rechtsvorschriften zusätzliche Kredite für die Finanzierung planmäßiger Zuführungen zum Investitionsfonds und zum Umlaufmittelfonds bei der Bank beantragt oder Mittel des Reservefonds eingesetzt werden. Aufgrund zeitweiliger Mindergewinne einzelner Betriebe an Kombinate gewährte Kredite zur Bildung der eigenen Fonds sind bei Aufholung der Gewinnrückstände aus dem im laufenden Jahr erwirtschafteten Gewinn des Kombinates zu den festgelegten Terminen zurückzuzahlen. Wird die beauflagte staatliche Plankennziffer Nettogewinn der Kombinate und Betriebe am Jahresende nicht erfüllt, so können 50 % des nicht erfüllten Nettogewinnbetrages von der geplanten Nettogewinnabführung an den Staat gekürzt werden. Reicht der erwirtschaftete Nettogewinn der Betriebe am Jahresende nicht aus, um die Verpflichtung zur Nettogewinnabführung an den Staat unter Berücksichtigung der zulässigen Kürzung zu erfüllen, so reduziert sich die Abführungsverpflichtung auf den tatsächlich erwirtschafteten Nettogewinn. 5. Die Verwendung des gemäß Ziff. 4 gekürzten Nettogewinns zur Bildung der eigenen Fonds hat nach der Abführung von Nettogewinn an den Staat in der Reihenfolge gemäß Abschnitt III Ziff. 2 zu erfolgen. 6. Gewinne, die nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhen, sind zum Zeitpunkt ihrer Feststellung als Verwendung des einheitlichen Betriebsergebnisses gesondert an den zentralen Haushalt abzuführen. Hierunter fallen a) Gewinne aus Verstößen gegen die preisrechtlichen Bestimmungen, insbesondere durch Berechnung höherer als der gesetzlichen Preise, sofern diese Gewinne nicht als Mehrerlöse zu behandeln sind. Abzuführen sind auch Gewinne aus der Korrektur falscher Preise für Zulieferungen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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