Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 232

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 232 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 232); 232 Gesetzblatt Teill Nr. 25 Ausgabetag: 21. August 1979 b) die Beförderung von Werktätigen vom Wohnort zum Standort der Betriebe und umgekehrt durch die Betriebe selbst volkswirtschaftlich effektiver durchgeführt werden kann als durch den öffentlichen Personenverkehr oder c) die Beförderung von Werktätigen innerhalb und zwischen Produktionsbereichen des eigenen Betriebsgeländes erforderlich wird oder d) auf der Grundlage der genehmigten Durchführung von eigenen Personenbeförderungsleistungen bei den Betrieben die einfache Reproduktion von KOM notwendig ist oder e) die KOM ausschließlich für die Beförderung bestimmter Personengruppen aus- bzw. umgerüstet werden müssen oder f) die KOM entsprechend dem Charakter der Aufgabenstellung des Betriebes überwiegend zur Beförderung ausländischer Delegationen eingesetzt werden oder g) die KOM ausschließlich oder überwiegend im nichtöffentlichen Personenverkehr für physisch oder psychisch Kranke und deren Begleiter Einsatz finden. (4) Von der Genehmigung des Antrages ist ein Anspruch auf Zuweisung eines KOM nicht abzuleiten. §3 Antrag und Genehmigung ffir die Zuführung von KOM (1) Der Antrag auf Genehmigung für die Zuführung von KOM ist 2 Monate vor dem zur verbraucherseitigen Planinformation beim Bilanzorgan gesetzlich festgelegten Termin dem Mitglied des Rates zu übergeben. (2) Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten : a) vorhandener Bestand an KOM, untergliedert nach Baujahren, KOM-Typ, Sitzplatz- und Stehplatzanzahl; b) Bedarf für einfache oder erweiterte Reproduktion unter gleichzeitiger Angabe der insgesamt benötigten Sitz-und Stehplätze; c) konkrete Angaben über den Einsatzbereich unter Vorlage kontrollfähiger Unterlagen; d) erbrachte Leistungen der vorhandenen KOM für das vorangegangene Kalenderjahr nach Personenkilometern und beförderten Personen im Berufs- bzw. Schülerverkehr, Gelegenheitsverkehr, öffentlichen Personenverkehr. (3) Das Mitglied des Rates hat innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anträge und nach Überprüfung und Beratung im Transportausschuß bzw. im Berufsverkehrsaktiv des Transportausschusses über die Anträge zu entscheiden. Bei der Entscheidung sind vor allem a) die Sicherung des Berufs-, Schüler- und Linienverkehrs im Territorium, b) die volkswirtschaftlich effektive Nutzung der den Betrieben zur Verfügung stehenden KOM zugrunde zu legen. (4) Die Entscheidung über den Antrag ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen. Mit dieser Entscheidung können Auflagen, insbesondere zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr, zur Koordinierung der Beförderungsleistungen mit anderen Betrieben oder zur Aussonderung von KOM verbunden werden. Diese Auflagen werden mit der Zuführung der KOM wirksam. Von der Entscheidung und den erteilten Auflagen ist der VEB Kraftverkehrskombinat bzw. Kombi-nat/Betrieb des Städtischen Nahverkehrs zu informieren. 5 (5) Die Entscheidung des Mitglieds des Rates ist endgültig. §4 Anmeldung und Bilanzierung des Bedarfs an KOM (1) Die Betriebe haben ihren Bedarf an KOM bei ihrem Fondsträger anzumelden und dabei die Genehmigung des Mitglieds des Rates zum Antrag auf Zuführung von KOM beizufügen. Die Fondsträger übergeben ihren Bedarf an KOM sowie die vorgenannten Genehmigungen dem zuständigen bilanzbeauftragten Organ.2 (2) Der Bedarf an KOM ist von den Fondsträgem in die verbraucherseitige Planinformation nur dann aufzunehmen, wenn die Genehmigung durch das Mitglied des Rates vorliegt. (3) Die Bilanzierung des angemeldeten Bedarfs an KOM mit der materiellen Bereitstellungsmöglichkeit aus Eigenproduktion und Import ist durch das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau mit dem Ministerium für Verkehrswesen abzustimmen. (4) Die Fondsträger haben die ihnen übergebenen Bilanzanteile an die Bedarfsträger auf der Grundlage der durch die Mitglieder der Räte genehmigten Zuführungen zu verteilen. §5 Ausnahmeregelungen Der Minister für Verkehrswesen kann auf Antrag zentraler Staatsorgane oder gesellschaftlicher Organisationen Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 2 und 3 über das Antrags- und Genehmigungsverfahren zulassen. §6 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 7. Juni 1979 Der Minister für Verkehrswesen Arndt 2 z. Z. gilt die Anordnung Nr. 4 vom 30. Mä.rz 1978 über die Nomenklatur für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Material, Ausrüstungen und Konsumgütern zur Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne im Zeitraum 1976 bis 1980 Bilanzverzeichnis (Sonderdruck Nr. 688/9 des Gesetzblattes). 1 2 Anordnung über die Festsetzung und Erhebung von Gebühren für Leistungen der Staatlichen Bauaufsicht vom 23. Juli 1979 Auf Grund des § 13 der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I Nr. 96 S. 787) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 28. November 1967 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. II Nr. 119 S. 837) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Für Leistungen der Staatlichen Bauaufsicht werden Gebühren gemäß dem als Anlage beigefügten Gebührentarif festgesetzt und erhoben. (2) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren. § 2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 232 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 232) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 232 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 232)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die Informationsbeziehungen und der Infor- mationsfluß ischen den Abteilungen XIV; und auf den verschiedenen Ebenen unter strikter Wahrung der Konspiration ;.yg.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X