Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 224

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 224 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 224); 224 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 10. August 1979 ab dem 3. Halbjahr der Ausbildung den Feldwebeln bzw. Meistern.)“ (2) Im § 9 werden die bisherigen Buchstaben c bis f die Buchstaben d bis g. (3) Der neue Buchst, f im § 9 erhält folgende Fassung: ,,f) Fähnriche Fähnrich Oberfähnrich Stabsfähnrich Stabsoberfähnrich Fähnrich Oberfähnrich Stabsfähnrich Stabsoberfähnrich“. §3 Der § 25 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Während der Heranbildung der Berufsunteroffiziere, Fähnriche bzw. Berufsoffiziere tragen die betreffenden Armeeangehörigen folgende Dienstgrade: a) die Berufsunteroffiziere den Dienstgrad U nteroff iziersschüler b) die Fähnriche den Dienstgrad Fähnrichschüler c) die Berufsoffiziere den Dienstgrad Offiziersschüler. Während der Heranbildung zum Fähnrich nach § 30 Abs. 3 tragen die betreffenden Armeeangehörigen den Dienstgrad Unteroffiziersschüler bzw. einen Unteroffiziersdienstgrad.“ §4 (1) Der § 28 erhält folgende neue Absätze 2 und 3: „(2) Die Dauer der Dienstzeit der Fähnriche wird in ihrer unteren Grenze durch das Erreichen einer 15jährigen Dienstzeit und in ihrer oberen Grenze durch das Erreichen der Altersgrenze im aktiven Wehrdienst bestimmt. (3) Die Dauer der Dienstzeit der Berufsoffiziere wird in ihrer unteren Grenze durch das Erreichen einer 25jährigen Dienstzeit und in ihrer oberen Grenze durch das Erreichen der Altersgrenze im aktiven Wehrdienst bestimmt.“ (2) Die bisherigen Absätze 3 und 4 des § 28 werden die Absätze 4 und 5. §5 Der § 30 erhält folgende Fassung: „Heranbildung der Fähnriche (1) Die Fähnriche werden zu Fachschulkadern herangebildet. (2) Die Heranbildung der Fähnriche kann erfolgen durch: a) die Ausbildung an Fachschuleinrichtungen der Nationalen Volksarmee oder b) die Ausbt'f&tK? an' zivilen Fachschulen. (3) Die Heranbildung zum Fähnrich kann weiterhin erfolgen durch die Ausbildung in Unteroffiziers- bzw. Fähnrichdienststellungen sowie den Besuch eines Fähnrichlehrganges. Das Dienstverhältnis eines Fähnrichs beginnt in diesem Falle mit der Ernennung zum ersten Fähnrichdienstgrad. (4) Die Fähnriche erhalten mit Abschluß ihrer Fachschul-ausbildung-eine zivile Berufsbezeichnung.“ §6 Im § 35 Abs. 5 wird nach dem Wort „Offiziersschülern“ das Wort ,,/Fähnrichschülem“ eingefügt. §7 Diese Anordnung tritt am 1. September 1979 in Kraft. Berlin, den 23. Juli 1979 Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Anordnung zur Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. Juli 1979 Gemäß § 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Änderung der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik StPO (GBl. I Nr. 64 S. 597) wird zur Durchführung des § 339 Abs. 5 der Strafprozeßordnung vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 4 S. 61) und in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I Nr. 17 S. 139) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe folgendes angeordnet: §1 Die Erste Durchführungsbestimmung vom 20. März 1975 zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 15 S. 285) wird gemäß der Anlage geändert. §2 Diese Anordnung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Berlin, den 27. Juli 1979 Der Minister der Justiz Heusinger Anlage zu vorstehender Anordnung 1. Die Einleitung erhält folgende Fassung: „Gemäß § 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Änderung der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik - StPO - (GBl. I Nr. 64 S. 597) wird zur Durchführung des § 339 Abs. 5 der Strafprozeßordnung vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 4 S. 61) und in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I Nr. 17 S. 139) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe folgendes bestimmt:“. 2. Im § 2 Abs. 3 werden die Worte „Aufenthalts- und Umgangsverboten (§ 43)“ durch die Worte „Aufenthalts-, Umgangs-, Besitz- und Verwendungsverboten (§43)“ ersetzt. 3. Im § 3 Abs, 1 wird in der Klammer das Wort „bis“ durch das Wort „und“ ersetzt. Im § 3 Abs. 2 (4. Ordnungsstrich) werden die Worte „oder Arbeitserziehung“ gestrichen. 4. § 4 Ziff. 1 erhält folgende Fassung: „1. an die Strafvollzugseinrichtung oder das Jugendhaus, wo der Verurteilte sich befindet, bei Strafaussetzung auf Bewährung (§349 StPO), Beendigung des Vollzuges der Freiheitsstrafe (§ 351 StPO).“ 5. § 8Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Diese Benachrichtigung entfällt, wenn gemäß § 37 Abs. 3 oder § 74 Abs. 2 StGB im Urteil festgelegt wurde, daß die Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht in das Strafregister eingetragen wird.“ 6. Im § 9 werden eingefügt: im Abs. 1 Buchst, a nach den Worten „(GBl. II Nr. 109 S. 761)“ die Worte „in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 15. Juni 1972 über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik Meldeordnung - (MO) (GBl. II Nr. 39 S. 443)“,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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