Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 209

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 209 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 209); Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 30. Juli 1979 209 volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Dienstleistungsbetrieben, Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie selbständig Tätigen, Einrichtungen der Religionsgemeinschaften. Gegenüber diesen Abnehmern finden die gesetzlichen Preise nach dem bisherigen Stand weiterhin Anwendung. Die Lieferer (Hersteller, außer Hersteller gemäß Abs. 4, und volkseigener Produktionsmittelhandel sowie Bäuerliche Handelsgenossenschaften) haben die Differenz zu den neuen Industrieabgabepreisen der betrieblichen Preislisten gemäß § 3 Abs. 1 und Handelsspannen gemäß § 5 Abs. 2 nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (3) Liefern Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (AGP) und Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks (ELG) im Rahmen ihrer Großhandelsfunktion Erzeugnisse gemäß § I Abs. 1 an Abnehmer, für die die neuen Industrieabgabepreise und Handelsspannen gelten, sind diesen Abnehmern die neuen Industrieabgabepreise und Handelsspannen zu berechnen. Die Differenz, die sich für die AGP und ELG aus dem Bezug der Erzeugnisse zu den gesetzlichen Preisen nach dem bisherigen Stand ergibt, ist nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (4) Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft, Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, private Handwerker und Gewerbetreibende sowie selbständig Tätige und Einrichtungen der Religionsgemeinschaften, die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 hersteilen und an Abnehmer liefern, für die die neuen Industrieabgabepreise gelten, berechnen diesen Abnehmern die neuen Industrieabgabepreise. Die Differenz, die sich für die obengenannten Hersteller gegenüber den Industrieabgabepreisen nach dem bisherigen Stand ergibt, ist nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (5) Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft.erhalten für Ersatzteile, die zu Preisen gemäß § 1 Abs. 1 bezogen werden, auf Antrag einen Ausgleich nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen. Dies gilt nicht für volkseigene Kreisbetriebe für Landtechnik und Betriebe der VVB Landtechnische Instandsetzung. §3 Preislisten (1) Die Industrieabgabepreise für Ersatzteile gemäß § 1 Abs. 1 sind von den Herstellern gemäß den Rechtsvorschriften2 unter Anwendung der bestätigten Koeffizienten selbständig einzustufen und in betrieblichen Preislisten zu erfassen. (2) Die Preisformen für die in den betrieblichen Preislisten enthaltenen Industrieabgabepreise sowie die Bedingungen für die Anwendung von Preiszuschlägen und -abschlägen ergeben sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. §4 Gütebestimmungen Die Industrieabgabepreise gelten, für Erzeugnisse, die den in den betrieblichen Preislisten genannten Standards und Qualitätsvorschriften entsprechen. 2 z. z. gelten: - Anordnung vom 1.' Oktober 1966 über die Grundsätze der Preisbildung für Ersatzteile ln der metallverarbeitenden Industrie und lm Handwerk (GBl. H Nr. 155 S. 1187), - Spezielle Kalkulationsrichtlinie vom 31. Dezember 1976 zur Bildung von Industriepreisen für Glas- und Keramikmaschinen lm Verantwortungsbereich des Prelskobrdlnlerungsorgans VEB Thuringla Sonneberg, Kombinat für Glas- und Keramikmaschinenbau. §5 Handelsspannen (1) Die Hersteller berechnen den gewerblichen Abnehmern und dem Produktionsmittelhandel den Industrieabgabepreis. (2) Der Produktionsmittelhandel berechnet bei Belieferung der gewerblichen Abnehmer den Industrieabgabepreis zuzüglich eines Großhandelsaufschlages entsprechend den hierfür geltenden Rechtsvorschriften3. §6 Preisstellung (1) Die Industrieabgabepreise gelten ab Werk verladen für transportsicher verpackte Ware. Von den Verpackungskosten dürfen nur weiterberechnet werden: die Abnutzungsbeträge für Leihverpackung4 5, der preisrechtlich zulässige Einstandspreis der Außenverpackung, sofern die Außenverpackung keine Leihverpak-kung ist. Werden derartige Verpackungsmittel vom Empfänger zurückgeliefert, sind unter Berücksichtigung der Wertminderung Gutschriften zu erteilen. (2) Soweit die Hersteller über einen Gleisanschluß verfügen, sind sämtliche hierdurch entstehenden Kosten mit dem Industrieabgabepreis abgegolten. (3) Die Frachtstellungen und Verpackungsbedingungen für den Produktionsmittelhandel ergeben sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften3. §7 Produktgebundene Abgaben und Preisstützungen3 (1) Die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen für die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 werden den Betrieben durch das zuständige Preiskoordinierungsorgan mitgeteilt. (2) Unabhängig von den Bestimmungen des Abs. 1 haben die Betriebe die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen bei den gemäß Abs. 1 verantwortlichen Organen zu erfragen, wenn ihnen bis zum Beginn der Produktion die produktgebundenen Abgaben und Preisstützungen nicht mitgeteilt worden sind. §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. (2) Gleichzeitig treten die durch die Betriebe bis zum 31. Dezember 1979 selbständig eingestuften und in betrieblichen Preislisten erfaßten Industrieabgabepreise für Ersatzteile und von den Leitern der Preiskoordinierungsorgane herausgegebenen Preisvorschriften außer Kraft. (3) Erzeugnisse, die zu Industrieabgabepreisen gemäß § 2 Abs. 2 bezogen werden oder für die ein Ausgleich gemäß § 2 Abs. 5 erfolgt, dürfen von den Abnehmern grundsätzlich nur in ihren eigenen Betrieben oder Einrichtungen verbraucht bzw. für den vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden. Berlin, den 10. Mai 1979 Der Minister Der Leiter für Glas- und Keramik- des Amtes für Preise Industrie Greiner-P etter I. V.:Domagk Staatssekretär 3 z. Z. gilt die Preisanordnung Nr. 4605 vom 20. Juni 1966 - Großhandelsspannen für Erzeugnisse der metallverarbeitenden Industrie (GBl. II Nr. 146 S. 953). 4 z. Z. gilt die Leihverpackungsanordnung vom 10. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 7). 5 z. Z. gelten die Verordnung vom 1. März 1972 über produktgebundene Abgaben und Subventionen - PAVO - (GBl. n Nr. 12 S. 137) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 1. März 1972 zur Verordnung über produktgebundene Abgaben und Subventionen 1. PADB - (GBl. II Nr. 12 S. 141).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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