Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 207

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 207 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 207); Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 30. Juli 1979 207 ergibt, ist nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (5) Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft, Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, private Handwerker und Gewerbetreibende sowie selbständig Tätige und Einrichtungen der Religionsgemeinschaften, die Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 hersteilen, und an Abnehmer liefern, für die die neuen Industrieabgabepreise gelten, berechnen diesen Abnehmern die neuen Industrieabgabepreise. Die Differenz, die sich für die obengenannten Hersteller gegenüber den Industrieabgabepreisen nach dem bisherigen Stand ergibt, ist nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen. (6) Die Fachgeschäfte der VEB Maschinenbauhandel und die mit der Durchführung von Versorgungsaufgaben für den Klein- und Sofortbedarf beauftragten Handelsbetriebe liefern an alle Abnehmer zu den gesetzlichen Preisen nach dem bisherigen Stand. §3 Preislisten (1) Die Industrieabgabepreise sind in folgenden Preislisten2 auf gef ührt: Preisliste 1 Ersatzteile des Landmaschinenbaues Preisliste 2 Ersatzteile für Maschinen und Ausrüstungen für die Mühlen- und Mischfutterindustrie (2) Die Preisformen für die in den Preislisten enthaltenen Industrieabgabepreise sowie die Bedingungen für die Anwendung von Preiszuschlägen und -abschlägen ergeben sich aus den hierfür geltenden Rechtsvorschriften. §4 Gütebestimmungen (1) Die Industrieabgabepreise in den Preislisten gelten für Erzeugnisse, die den gültigen DDR- oder Fachbereichstandards und Güterichtlinien entsprechen. Sofern diese Erzeugnisse klassifizierungspflichtig sind, gelten die Preise für Erzeugnisse mit dem Gütezeichen 1. (2) Für Erzeugnisse mit dem Gütezeichen Q ist ein Zuschlag von 2%, bezogen auf den Betriebspreis, anzuwenden. (3) Für Erzeugnisse, die die untere zulässige Qualitätsgrenze nicht erreichen, sind die Hersteller verpflichtet, einen Abschlag vom Preis mindestens in der vom Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung festgestellten Höhe der Qualitätsminderung zu gewähren. (4) Liegen für Erzeugnisse noch keine gültigen DDR- oder Fachbereichstandards und Güterichtlinien vor, gelten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung gültigen Werkstandards bzw. betrieblichen Güterichtlinien. Die Werkstandards und betrieblichen Güterichtlinien sind beim Preiskoordinierungsorgan der Industrie zu hinterlegen. §5 Handelsspannen (1) Die Hersteller berechnen den gewerblichen Abnehmern und dem Produktionsmittelhandel den Industrieabgabepreis. (2) Für den Produktionsmittelhandel gelten folgende Handelsspannen : Großhandelsaufschlag im Lagergeschäft 9 % Großhandelsaufschlag im Streckengeschäft 3 %, diese Großhandelsaufschläge beziehen sich auf den Industrieabgabepreis (IAP); Fachhandelsaufschlag im Lagergeschäft 9 % Fachhandelsaufschlag im Streckengeschäft 3 %, a Die Preislisten werden vom VEB Kombinat Fortschritt Land- maschinen Neustadt den Herstellern direkt zugestellt. I diese Fachhandelsaufschläge beziehen sich auf den Großhan-j d’.lsabgabepreis (GAP). Davon ausgenommen sind die Erzeugnisse der Schlüsselnummer aus 135 34 00 0 komplette Landmaschinengetriebe (Ersatz). Für diese Erzeugnisse gelten folgende Handelsspannen: Großhandelsaufschlag im Lagergeschäft 5 % Großhändelsaufschlag im Streckengeschäft 3 %, diese Großhandelsaufschläge beziehen sich auf den Industrieabgabepreis (IAP); Fachhandelsaufschlag im Lagergeschäft 5 % Fachhandelsaufschlag im Streckengeschäft 3 %, diese Fachhandelsaufschläge beziehen sich auf den Großhandelsabgabepreis (GAP). (3) Der Produktionsmittelhandel berechnet bei Belieferung der gewerblichen Abnehmer im Lager- bzw. Streckengeschäft den Industrieabgabepreis zuzüglich der Großhandelsaufschläge gemäß Abs. 2. §6 Preisstellung (1) Die Industrieabgabepreise gelten ab Werk verladen für transportsidier verpackte Ware. Von den Verpackungskosten dürfen nur weiterberechnet werden: a) die Abnutzüngsbeträge für Leihverpackung3, b) der preisrechtlich zulässige Einkaufspreis der Außenverpackung, sofern die Außenverpackung keine Leihverpackung ist. Werden derartige Verpackungsmittel vom Empfänger zurückgeliefert, sind unter Berücksichtigung der Wertminderung Gutschriften zu erteilen. (2) Soweit die Hersteller über einen Gleisanschluß verfügen, sind sämtliche hierdurch entstehenden Kosten mit dem Industrieabgabepreis abgegolten. (3) Die Industrieabgabepreise gelten beim Import: bei Lieferungen mit der Eisenbahn frei beladen ankom-mender Waggon Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen mit Straßenfahrzeugen frei beladen ankommendes Fahrzeug Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen mit dem Binnenschiff frei beladen ankommendes Schiff Grenzmarkierung (Tarifschnittpunkt) der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Seewege frei beladenes Käuferfahrzeug (Waggon, LKW usw.) Kai oder frei Käufers-Lager im Seehafen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Luftwege frei beladen ankommendes Flugzeug Ankunftsflughafen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Lieferungen auf dem Postwege portofrei Empfänger. (4) Die Großhandelsabgabepreise des Produktionsmittelhandels gelten bei Bahntransporten frei Empfangsstation, bei Transporten mit Straßenfahrzeugen frei Lager der Abnehmer und bei Postversand frei Empfänger Abnutzungsbeträge für Leihverpackung dürfen nicht weiterberechnet werden, auch wenn dies für die Hersteller gemäß Abs. 1 zulässig ist. Der von den Herstellern gemäß Abs. 1 berechnete Preis der Außenverpackung darf weiterberechnet werden. 3 z. Z. gilt die Leihverpackungsanordnung vom 10. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 7).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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