Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 198

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 198 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 198); 198 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 30. Juli 1979 §1 Die Anlage 1 zu § 15 sowie zu den Abschnitten II und V der Elften Durchführungsbestimmung vom 12. Dezember 1968 zum Zollgesetz, Genehmigungsverfahren für die Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr Genehmigungsverfahrensordnung (GBl. II Nr. 132 S. 1057) wird um die Ziffer 38 ergänzt: „38. Schriften, Manuskripte und andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden.“ §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1979 Der Minister für Außenhandel Solle Vierte Änderung1 der Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege geltende Verbote und Beschränkungen vom 20. Juli 1979 Gemäß § 9 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege (GBl. I Nr. 28 S. 271) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die folgende Ergänzung der geltenden Verbote und Beschränkungen bekanntgemacht : In der Bekanntmachung vom 14. Juni 1973 über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege geltende Verbote und Beschränkungen (GBl. I Nr. 28 S- 272) wird der Abschnitt 2 „Von der Ausfuhr in Geschenksendungen sind ausgenommen:“ um folgende. Position erweitert: Schriften, Manuskripte und andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden.“ Diese Änderung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1979 Der Minister für Außenhandel Solle 1 Dritte Änderung vom 30. November 1976 (GBl. I Nr. 43 S. 502) Dritte Änderung1 der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 20. Juli 1979 Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Zweiundzwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Aus-und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut (GBl. I Nr. 28 S. 274) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die folgende Ergänzung der geltenden Verbote und Beschränkungen bekanntgemacht : In der Bekanntmachung vom 14. Juni 1973 über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen (GBl. I Nr. 28 S. 275) wird der Abschnitt 1 „Von der Ausfuhr als Umzugs- und Erbschaftsgut sind ausgenommen:“ um folgende Position erweitert: „Schriften, Manuskripte und andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden.“ Diese Änderung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1979 Der Minister für Außenhandel Sölle * 1 2 3 4 Anordnung über die Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung für Kernanlagen Kernanlagen-Genehmigungsanordnung vom 21. Juni 1979 Auf Grund der §§ 6, 9 bis 11 und 29 der Strahlenschutzverordnung vom 26. November 1969 (GBl. II Nr. 99 S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung regelt das Verfahren zur Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung für Kernanlagen. §2 Strahlenschutzgenehmigung (1) Die Strahlenschutzgenehmigung gemäß § 6 der Strahlenschutzverordnung für den Betrieb einer Kemanlage wird erteilt, wenn der Nachweis erbracht ist, daß die Kemanlage die Forderungen der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes erfüllt, den Anforderungen an die nukleare Sicherheit entspricht und die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für den sicheren Betrieb gegeben sind. (2) Die Strahlenschutzgenehmigung ist Bestandteil der Genehmigungsdokumentation der Investition und ersetzt nicht Zustimmungen und Genehmigungen anderer Staatsorgane. (3) Die Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung erfolgt in 5 Etappen a) Zustimmung zum Standort einer Kemanlage b) Zustimmung zur Errichtung einer Kemanlage c) Zustimmung zur Inbetriebnahme einer Kemanlage d) Zustimmung zum Dauerbetrieb einer Kemanlage e) Zustimmung zur Stillegung einer Kemanlage. Die Zusammenfassung aufeinanderfolgender Etappen bei der Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung sowie die Erteilung von Zustimmungen für Teilanlagen kann von dem Verantwortlichen beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz beantragt werden. (4) Die Zustimmungen gemäß Abs. 3 sind beim Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz schriftlich zu beantragen. Den Anträgen sind in zweifacher Ausfertigung die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Anforderungen \ 1 Zweite Änderung vom 7. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 37 S. 427);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den strafrechtlich relevanten Handlungen veranlaßt werden soll. Ausgehend von den aus den Arten des Abschlusses Operativer Vorgänge und den Bearbeitungsgrundsätzen resultierenden Anwendungsgebieten strafprozessualer Prüfungshandlungen ist es notwendig, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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