Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 170

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 170 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 170); 170 Gesetzblatt Teill Nr. 19 Ausgabetag: 11. Juli 1979 aus: 135 58 00 0 Erzeugnisse für Pneumatik (Ersatz) aus: 135 58 90 0 Ersatzteile für Erzeugnisse für Pneumatik. §2 Im § 3 Abs. 1 wird der letzte Satz gestrichen. §3 Der § 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Für Erzeugnisse, die gemäß § 1 Abs. 1 in den Geltungsbereich dieser Anordnung gehören, in den Preiskatalogen und Preislisten jedoch nicht aufgeführt sind, bzw. für Erzeugnisse, für die andere als im § 6 festgelegte Verpackungsbedingungen gelten, sind Preisanträge auf der Grundlage der geltenden Preisvorschriften* beim jeweils zuständigen Preiskoordinierungsorgan** einzureichen. Preisantrag ist auch zu stellen für Erzeugnisse, die vom Hersteller bzw. Produktionsmittelhandel an den Einzelhandel für die Versorgung der Bevölkerung geliefert werden und für die in den Preiskatalogen und Preislisten gemäß § 3 Abs. 1 keine Einzelhandelsverkaufspreise enthalten sind bzw. für die noch kein staatlich bestätigter Einzelhandelsverkaufspreis vorliegt.“ §4 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 10. Mai 1979 Der Minister Der Leiter für Schwermaschinen- und des Amtes für Preise Anlagenbau Zimmermann I. V.:Domagk Staatssekretär Anordnung Nr. Pr. 205/11 1 2 über die Preise für Elektromaschinen vom 10. Mai 1979 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 205 vom 30. März 1976 über die Preise für Elektromaschinen (Sonderdruck Nr. 861 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Der § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Industrieabgabepreise und Handelsspannen werden gegenüber folgenden Abnehmern nicht wirksam: Einzelhandelsbetrieben und Konsumgütergroßhandel für Handelsware, volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Dienstleistungsbetrieben, Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft, außer bei Belieferung mit Ersatzteilen, Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie selbständig Tätigen, Einrichtungen der Religionsgemeinschaften. Gegenüber diesen Abnehmern finden die gesetzlichen Preise nach dem bisherigen Stand weiterhin Anwendung. Die Lieferer (Hersteller, außer Hersteller gemäß Abs. 4, und volkseigener Produktionsmittelhandel sowie bei Ersatzteilen Bäuerliche Handelsgenossenschaften) erhalten die Differenz zu den Industrieabgabepreisen der Preisliste gemäß § 3 und Han- 1 Anordnung Nr. Pr. 205 vom 30. März 1976 (Sonderdruck Nr. 861 des Gesetzblattes) delsspannen gemäß § 5 nach ein: gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen erstattet“ (2) Der § 2 wird um folgenden Abs. 6 ergänzt: „(6) Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft erhalten für Ersatzteile, die zu Preisen gemäß § 1 Abs. 1 bezogen werden, auf Antrag einen Ausgleich nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen. Dies gilt nicht für volkseigene Kreisbetriebe für Landtechnik und Betriebe der WB Landtechnische Instandsetzung.“ §2 Der § 3 wird um folgenden Abs. 4 ergänzt: „(4) Die Industrieabgabepreise für die nicht in den Preislisten gemäß Abs. 1 aufgeführten Ersatzteile sind von den Herstellern gemäß den Rechtsvorschriften2 unter Anwendung der bestätigten Koeffizienten selbständig zu ermitteln und listenmäßig zu erfassen.“ §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 10. Mai 1979 Der Minister Der Leiter für Elektrotechnik des Amtes für Preise und Elektronik Steger I.V.: Domagk Staatssekretär 2 z. Z. gilt die spezielle Kalküls tionsrlchtlinle vom 1. März 1979 zur Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen Im Bereich des Preiskoordinierungsorgans VEB Kombinat Elektromaschinenbau. Anordnung Nr. Pr. 207/21 über die Preise für Baugruppen, Einzel- und Ersatzteile für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen vom 10. Mai 1979 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 207 vom 30. März 1976 über die Preise für Baugruppen, Einzel-und Ersatzteile für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Sonderdruck Nr. 855 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet : §1 Der § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Für die Erzeugnisse der Schlüsselnummern2 aus Baugruppen und Einzelteile für spanabhebende Werkzeugmaschinen, die im arbeitsteiligen Prozeß (ATP) hergestellt und geliefert werden aus 132 19 70 0 Zubehör für spanabhebende Werkzeugmaschinen für rotationssymmetrische Bearbeitungsverfahren 132 19 90 0 Ersatzteile für spanabhebende Werkzeugmaschinen 1 Anordnung Nr. Pr. 207/1 vom 39. März 1977 (Sonderdruck Nr. 908 des Gesetzblattes) 2 Die angegebenen Sehlüsselnummem beruhen auf der Erzeugnls-und Lelstungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II A, B und C, Neudruck 1970, 1. bis 8. Ergänzung, und' TCirUl, Neudruck 1971, L bis 7. Ergänzung Stand L Januar 1979. 132 19 10 0 bis 132 19 30 0 und 132 19 60 0;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein.

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