Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 166 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 166); 166 Gesetzblatt Teill Nr. 19 Ausgabetag: 11. Juli 1979 Differenz der Industriepreise gemäß den Anordnungen Nr. Pr. 211 und Nr. Pr. 214 für Neubauleistungen und Verkehrsbauleistungen, die planmäßig nach dem 31. Dezember 1979 fertiggestellt und abgerechnet werden (Differenz der Industriepreise nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 und nach dem Stand vom 1. Januar 1980), zu verändern. (13) Verbindliche Preisangebote und vereinbarte Industriepreise für Investitionsleistungen für Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 2 der Anordnung Nr. Pr. 211 und der Anordnung Nr. Pr. 214 sind nicht zu verändern. Für den Ausgleich der Differenz zwischen dem Industriepreis nach dem bisherigen Stand und dem Industriepreis nach dem Stand vom 1. Januar 1980 gelten die in diesen Anordnungen getroffenen Festlegungen.“ §2 (1) Der § 3 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „(6) Das verbindliche Preisangebot ist grundsätzlich auf der Basis der im Jahr seiner Abgabe gültigen Industriepreise auszuarbeiten. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) Bestehen für Erzeugnisse und Leistungen staatlich verbindliche Festlegungen über die planmäßige Änderung der Industriepreise, sind dem verbindlichen Preisangebot die Preise zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung vom jeweiligen Auftragnehmer anzuwenden sind. b) Soweit der Investitionsauftraggeber zu den Abnehmerbereichen2 i Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft; Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, private Handwerker und Gewerbetreibende sowie selbständig Tätige; Einrichtungen der Religionsgemeinschaften 3 volkseigene und konsumgenossenschaftliche Dienstleistungsbetriebe gehört, sind in den verbindlichen Preisangeboten der unmittelbaren Auftragnehmer des Investitionsauftraggebers die für die genannten Abnehmer geltenden Industriepreise anzuwenden. Die Auftragnehmer der Haupt-bzw. Generalauftragnehmer sind verpflichtet, im Vertrag über die Mitwirkung an der Vorbereitung bzw. über die Durchführung der Investition eine Vereinbarung zu treffen, nach der zusätzlich in den verbindlichen Preisangeboten und auf den Rechnungen die für die genannten Abnehmerbereiche geltenden Industriepreise mitzuteilen sind. Die für die Auftragnehmer zuständigen Minister können dazu in Übereinstimmung mit den für die Investitionsauftraggeber der genannten Abnehmerbereiche zuständigen Ministem und Leitern anderer zentraler Staatsorgane vereinfachte Methoden festlegen.“ (2) Der § 3 Abs. 10 erhält folgende Fassung: „(10) Werden planmäßige Industriepreisänderungen durchgeführt, die bei Vereinbarung des Industriepreises noch nicht bekannt waren und daher im Industriepreis nicht berücksichtigt werden konnten, so ist der vereinbarte Industriepreis um die nachgewiesene Differenz zwischen den Industriepreisen vor und nach der planmäßigen Industriepreisänderung zu verändern. Die Veränderung ist so rechtzeitig nach Bekanntgabe der planmäßigen Industriepreisänderung zu vereinbaren, daß die Auftragnehmer und die Auftraggeber die neuen Industriepreise der Ausarbeitung des jeweiligen Volkswirtschaftsplanes zugrunde legen können.“ 2 Vgl. § 2 Buchstaben b, d, e und f der Anordnung Nr. Pr. 250 vom SO. März 1977 über die Zuordnung zu Abnehmerberelchen der Anordnungen, die Im Rahmen planmäßiger Industriepreisänderungen ln Kraft treten (GBl. I Nr. 14 S. 154). §3 (1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme des § 2 am 1. Januar 1980 in Kraft. (2) Gleichzeitig sind die Absätze 6 und 10 des § 3 der Anordnung vom 10. März 1971 über die Bildung der Industriepreise für Investitionsleistungen und für den Export von Anlagen durch General- und Hauptauftragnehmer (GBl. II Nr. 32 S. 259) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 24. Mai 1976 (GBl. I Nr. 17 S. 244) für Leistungen gemäß den Anordnungen Nr. Pr. 211 und Nr. Pr. 214 nicht mehr änzuwenden. §4 (1) Der §2 dieser Anordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 vom 24. Mai 1976 über die Bildung der Industriepreise für Investitionsleistungen und für den Export von Anlagen durch General- und Hauptauftragnehmer (GBl. I Nr. 17 S. 244) außer Kraft. Berlin, den 10. Mai 1979 Der Leiter des Amtes für Preise I. V.: D o m a g k Staatssekretär Anordnung Nr. 31 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 231/1 Holzbe- und -Verarbeitung vom 25. Mai 1979 * Zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 231/1 vom 6. Januar 1970 Holzbe- und -Verarbeitung (Sonderdruck Nr. 654 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem 'Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau-Holz folgendes angeordnet: §1 Der § 14 Abs. 8 erhält folgende Fassung: „(6) Bei Verwendung von manuell betätigten Vorschubeinrichtungen, einschließlich Frässchablonen, müssen die Werkstücke durch entsprechende Spannmittel sicher gehalten werden. Die Lehren sind so zu gestalten, daß das Werkstück nicht durch Rückschlag herausgerissen und mit den Spann-bzw. Griffelementen die Lehre einwandfrei geführt werden kann. Die Funktionstüchtigkeit der Exzenter ist ständig zu gewährleisten.“ §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 25. Mai 1979 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Dr. Wange i Anordnung Nr. 2 vom 20. Juni 1978 (GBl. I Nr. 23 S. 265);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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