Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 142

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 142 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 142); 142 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 - Ausgabetag: 2. Juli 1979 greift oder in anderer Weise gegen ihn Gewalt anwendet, um die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.“ Als Absatz 2 wird eingefügt: „(2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Der bisherige Text des Absatzes 2 wird Absatz 3. , 18. § 103 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „§ 103 Diversion (1) Wer Maschinen, volkswirtschaftliche oder militärische Anlagen oder Ausrüstungen, Gebäude, Transport- oder Verkehrseinrichtungen, Rohstoffe, Erzeugnisse oder Reserven, Unterlagen der Forschung oder Wissenschaft oder andere für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Landesverteidigung wichtige Gegenstände, Materialien oder Einrichtungen zerstört, unbrauchbar macht, beschädigt oder in anderer Weise dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entzieht, um die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe nicht' unter drei Jahren bestraft.“ Als Absatz 2 wird eingefügt: „(2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Der bisherige Text des Absatzes 2 wird Absatz 3. 19. § 104 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „§104 Sabotage (1) Wer 1. die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft oder einzelner ihrer Zweige oder Betriebe oder die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne; 2. die Tätigkeit der Organe des Staates oder gesellschaftlicher Organisationen; 3. die Verteidigungskraft oder die Verteidigungsmaßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik; 4. die Außenwirtschaftsmaßnahmen des sozialistischen Staates unter Mißbrauch seiner Funktion oder beruflichen Stellung oder unter Umgehung der sich daraus ergebenden Pflichten oder durch Irreführung der zuständigen staatlichen oder volkswirtschaftlichen' Organe oder durch' andere Handlungen durchkreuzt oder desorganisiert, um die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu untergraben oder zu schwächen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.“ Als Absatz 2 wird eingefügt: „(2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Der bisherige Text des Absatzes 2 wird Absatz 3. 20. § 105 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „§ 105 Staatsfeindlicher Menschenhandel (1) Wer 1. um die Deutsche Demokratische Republik zu schädigen; 2. im Zusammenhang mit den im § 97 genannten Stellen oder Personen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ins Ausland abwirbt, verschleppt, ausschleust oder deren Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik verhindert oder in sonstiger Weise an der Tat mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei, Jahren bestraft.“ Als Absatz 2 wird eingefügt: „(2) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Der bisherige Text des Absatzes 2 wird Absatz 3. 21. § 106 erhält folgende Fassung: „§106 ' Staatsfeindliche Hetze (1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er 1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert; 2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder anderen Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt; , 3. die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert; 4. Verbrechen gegen dem Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten; 5. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder Rassenhetze treibt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft. (2) Wer zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren bestraft. (3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ 22. § 107 erhält folgende Fassung: „§ 107 Verfassungsfeindlicher Zusammenschluß (1) Wer einer Vereinigung, Organisation oder einem sonstigen Zusammenschluß von Personen angehört, die sich eine verfassungsfeindliche Tätigkeit zum Ziele setzen, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu acht Jahren bestraft. (2) Wer einen verfassungsfeindlichen Zusammenschluß herbeiführt oder dessen Tätigkeit organisiert, wird mit Freiheitsstrafe von drei bis zu zwölf Jahren bestraft. (3) Wer einen verfassungsfeindlichen Zusammenschluß fördert oder in sonstiger Weise unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar.“ 23. § 108 erhält folgende Fassung: „§ 108 Staatsverbrechen, die gegen einen verbündeten Staat gerichtet sind In Verwirklichung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus und der internationalen Solidarität werden Verbrechen nach' §§ 96 bis 107 auch dann bestraft, wenn sie gegen Staaten gerichtet sind, die mit der Deutschen Demokratischen Republik verbündet sind.“ 24. § 109 erhält folgende Fassung: „§ 109 Gefährdung der internationalen Beziehungen (1) Wer gegen Angehörige eines anderen Staates oder Volkes Gewalt anwendet oder sie mit Gewalt bedroht, um die Beziehungen der Deutschen Demokratischen Republik zu anderen Staaten oder Völkern zu stören, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren bestraft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

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