Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 134

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 134 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 134); 134 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 15. Juni 1979 §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 10. Mai 1979 Der Minister für Bauwesen Der Leiter des Amtes für Preise I. V.: M a r t i n i I. V.: Domagk Staatssekretär Staatssekretär Anordnung Nr. Pr. 195/11 über die Preise für Anhydrit- und Filtererzeugnisse, Mineralwolledämmstoffe sowie Gips- und Anhydritbauelemente vom 10. Mai 1979 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 195 vom 30. März 1976 über die Preise für Anhydrit- und Filtererzeugnisse, Mineralwolledämmstoffe sowie Gips- und Anhydritbauelemente (Sonderdruck Nr. 865 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 1 Abs. 4 ist gegenstandslos und wird außer Kraft gesetzt. §2 (1) Der § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Gegenüber den nachfolgend auf geführten Abnehmern finden die gesetzlichen Preise nach dem bisherigen Stand weiterhin Anwendung: .Einzelhandelsbetrieben und Konsumgütergroßhandel für Handelsware (für diese Abnehmer finden die Preise der Spalte 6 der Preislisten 1 bis 4 Teil B sowie der Spalte 5 der Preislisten 1 bis 4 Teil A Anwendung), Bürgern, für Erzeugnisse aus dem Fonds Bauwesen für in Eigenleistung durchzuführende Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen sowie größere Baureparaturen (für diese Abnehmer finden die Preise der Spalte 5 der Preislisten 1 bis 4 Anwendung), volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Dienstleistungsbetrieben (für diese Abnehmer finden die Preise der Spalte 6 der Preislisten 1 bis 4 Anwendung), Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden sowie selbständig Tätigen (für diese Abnehmer finden die Preise der Spalte 6 der Preislisten 1 bis 4 Anwendung), Einrichtungen der Religionsgemeinschaften (für diese Abnehmer finden die Preise der Spalte 5 der Preislisten 1 bis 4 Anwendung), Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft (für diese Abnehmer finden die Preise der Spalte 6 der Preislisten 1 bis 4 Anwendung). Die Lieferer (Hersteller und volkseigener Produktionsmittelhandel) erhalten die Differenz zu den neuen Industrieabgabepreisen und Handelsspannen und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), bei Belieferung von Abnehmern, die zum Preisstand 31. Dezember 1966 zu beliefern sind, die Differenz zu den Industrieabgabepreisen und Handelsspannen nach dem Stand vom 31. Dezember 1976 auf der Grundlage einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen erstattet." (2) Der § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Liefern Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG), Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des 1 Anordnung Nr. Pr. 195 vom 30. März 1976 (Sonderdruck Nr. 865 des Gesetzblattes) Handwerks (AGP) und Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks (ELG) im Rahmen ihrer Großhandelsfunktion Erzeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 an Abnehmer, für die die neuen Industrieabgabepreise und Handelsspannen gelten, sind diesen Abnehmern die Industrieabgabepreise und Handelsspannen nach dem Stand vom 1. Januar 1977 (Preislisten 1 bis 4, Spalte 7) zu berechnen. Die Differenz, die sich für die BHG, die AGP und ELG aus dem Bezug der Erzeugnisse zu den gesetzlichen Preisen nach dem bisherigen Stand ergibt, ist nach einer gesonderten Anordnung des Ministers der Finanzen mit dem Staatshaushalt zu verrechnen.“ §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Sie greift in laufende Verträge ein und gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. Berlin, den 10. Mai 1979 Der Minister für Bauwesen Der Leiter des Amtes für Preise I. V.: Martini I. V.: Domagk Staatssekretär Staatssekretär Anordnung Nr. Pr. 196/21 über die Preise für Faserbaustoffe, vorgefertigte Bauelemente und montagefähige Bauteile aus Holz und Austauschstoffen vom 10. Mai 1979 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 196 vom 30. März 1976 über die Preise für Faserbaustoffe, vorgefertigte Bauelemente und montagefähige Bauteile aus Holz und Austauschstoffen (Sonderdruck Nr. 860 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 1 Abs. 4 ist gegenstandslos und wird außer Kraft gesetzt. §2 (1) Der § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Gegenüber den nachfolgend auf geführten Abnehmern finden die gesetzlichen Industrieabgabepreise und Handelsspannen nach dem bisherigen Stand weiterhin Anwendung: Einzelhandelsbetrieben und Konsumgütergroßhandel für Handelsware (für diese Abnehmer finden die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1976 der Preislisten 2 bis 5 und 8 sowie die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 der Preislisten 6 und 7 und 9 bis 11 Anwendung. Für Erzeugnisse mit farbiger Oberflächenbehandlung der Preisliste 1 finden die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1976 und für alle übrigen Erzeugnisse der Preisliste 1 die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 Anwendung), Bürgern, für Erzeugnisse aus dem Fonds Bauwesen für in Eigenleistung durchzuführende Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen sowie größere Baureparaturen (für diese Abnehmer finden die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 der Preislisten 1 bis 11 Anwendung), volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Dienstleistungsbetrieben (für diese Abnehmer finden die Preise nach dem Stand vom 31. Dezember 1976 der Preislisten 1 bis 11 Anwendung), 1 Anordnung Nr. Pr. 196/1 vom 24. Juni 1977 (Sonderdruck Nr. 860/1 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

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