Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 124

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 124 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 124); 124 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 15. Juni 1979 (2) Gleichzeitig tritt der §21 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. November 1977 zur Verordnung über die freiwillige Zusatzrentenversicherung der Sozialversicherung FZR-Verordnung (GBl. I Nr. 35 S. 400) außer Kraft. Berlin, den 28. Mai 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Anordnung über die .Planung der Finanzierung der Umlaufmittel Umlaufmittelanordnung vom 21. Mai 1979 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission wird zur Planung der Finanzierung der Umlaufmittel folgendes angeordnet: Geltungsbereich §1 (1) Diese Anordnung gilt für a) zentrale Staatsorgane, denen volkseigene Kombinate, Vereinigungen volkseigener Betriebe und andere wirtschaftsleitende Organe sowie volkseigene Betriebe und nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Einrichtungen direkt unterstellt sind, b) direkt den zentralen Staatsorganen unterstellte volkseigene Kombinate und andere wirtschaftsleitende Organe einschließlich der Wirtschaftsräte der Bezirke, Bezirksbauämter und der bezirklichen Abteilungen Handel und Verkehr sowie für Vereinigungen volkseigener Betriebe (nachstehend wirtschaftsleitende Organe genannt), c) volkseigene Betriebe und in Buchst, b nicht genannte Kombinate sowie nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Einrichtungen einschließlich der Betriebe des Produktionsmittelhandels und des Konsumgütereinzelhandels sowie des sozialistischen Konsumgütergroßhandels und mit Ausnahme der Absätze 1 bis 4 des § 4 auch für Handels- und Produktionsbetriebe der konsumgenossenschaftlichen Organisation (nachstehend Betriebe genannt). . (2) Zum Geltungsbereich dieser Anordnung gehören nicht die wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe der Land-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft sowie alle Außenhandelsbetriebe unabhängig von ihrer Unterstellung und alle Dienstleistungsbetriebe des Ministeriums für Außenhandel. Die Leiter der für diese wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe zuständigen zentralen Staatsorgane regeln die Anwendung dieser Anordnung unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten ihrer Bereiche im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik und dem Präsidenten ihrer zuständigen Bapfc. §2 (1) Die Planung der Finanzierung der Umlaufmittel ist auf der Grundlage der gemäß Planungsordnung1 und Rahmenrichtlinie2 zu planenden Umlaufmittel (Bestände und Forderungen) der Betriebe vorzunehmen. Betriebe des Bauwesens 1 Z. Z. gilt die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis 188Q - Planungsordnung - Anlage zur Anordnung vom 20. November 1914 (Sonderdruck Nr. 775 a und b des Gesetzblattes). 2 Z. Z, gilt die Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung der Betriebe und Kombinate der Industrie und des Bauwesens Rahmenrichtlinie Anlage zur Anordnung vom 28. November 1974 (Sonderdruck Nr. 780 des Gesetzblattes! und der Investitionsgüterindustrie dürfen Mittel zur Finanzierung der Umlaufmittel in Übereinstimmung mit den staatlichen Aufgaben bzw. Auflagen nur für solche Vorhaben und Maßnahmen planen, für die bei der Anmeldung des Bau- und Ausrüstungsbedarfs nachgewiesen wurde, daß das Investitionsvorhaben bzw. die -maßnahme Bestandteil der staatlichen Plankennziffer „Investitionen materielles Volumen “ des Investitionsauftraggebers und der Bilanzen ist. (2) Für Betriebe des § 1 Abs. 1, für die die Rahmenrichtlinie nicht gilt, erlassen die Leiter der für diese Betriebe zuständigen zentralen Staatsorgane in Abstimmung mit dem Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik bereichsspezifische Regelungen für die Planung der Umlaufmittel. §3 Quellen für die Finanzierung der Umlaufmittel Die Finanzierung der Umlaufmittel erfolgt durch a) eigene Mittel und ihnen gleichgestellte Mittel (nachstehend als Eigenmittel bezeichnet). Eigenmittel sind der Umlaufmittelfonds, die ständigen Passiva, die Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen; b) Mittel des übergeordneten Organs zur zweckgebundenen Vorfinanzierung solcher wissenschaftlich-technischen Leistungen, die im Auftrag des übergeordneten Organs durchgeführt werden; c) Abschlagzahlungen zur zweckgebundenen Finanzierung der Bestände der General- und Hauptauftragnehmer an unfertiger Produktion für Investitionen; d) Kredite im Rahmen mit der Bank abgeschlossener Kreditverträge. §4 Planung der Beteiligung mit Eigenmitteln an der Finanzierung der Umlaufmittel (1) Eigenmittel zur Finanzierung der Umlaufmittel sind von den zentralen Staatsorganen und den wirtschaftsleitenden Organen in einer solchen Höhe zu planen, daß der 1979 geplante Anteil der Eigenmittel an der Finanzierung der Umlaufmittel (Bestände und Forderungen) in Prozent beibehalten wird. (2) Die wirtschaftsleitenden Organe und die volkseigenen Kombinate gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, c sind berechtigt, im Rahmen der zu planenden Eigenmittel den Eigenmittelanteil ihrer Betriebe so festzulegen, daß eine weitgehende Annäherung an den durchschnittlichen Eigenmittelanteil des wirtschaftsleitenden Organs erreicht wird. Sie können dazu die Nettogewinnabführung entsprechend differenzieren und in Ausnahmefällen auch Umlaufmittelfonds umverteilen. Die Festlegung der Eigenmittelanteile ist zur Sicherung der planmäßigen Finanzierung der Umlaufmittel durch Eigenmittel und Kredit mit der für das betreffende Organ zuständigen Bank abzustimmen. (3) Bei Betrieben des Industrieanlagenbaues mit Generalund Hauptauftragnehmerfunktion, bei denen die Höhe der Bestände an unfertiger Produktion für Investitionen (einschließlich der daraus resultierenden Förderungen) jährlich erheblichen Schwankungen unterliegt, kann bei der Planung der Eigenmittel gemäß Abs. 2 die voraussichtliche Entwicklung der Bestände und Forderungen des Folgejahres berücksichtigt und. die Höhe der Eigenmittel auf der Grundlage der durchschnittlichen Bestandsentwicklung von 2 Jahren geplant werden. Das gilt auch für die nicht in der Nomenklatur der Staatlichen Plankommission erfaßten General- und Hauptauftragnehmer des Industrieanlagenbaues, denen diese Funk-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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