Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1979, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 118 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 7. Juni 1979 c) Verzeichnis der Haltestellen; d) Kraftomnibus-Haltestellen zur Sicherung der Verpflegung, Übernachtung und Rast der Fahrgäste, Besichtigung historischer Stätten usw.; e) Termine und Dauer der Durchführung der Beförderungen; f) Fahrplan des Kraftomnibus-Verkehrs mit Angabe der Entfernungen zwischen Haltestellen in Kilometern; Tag und Stunde der Abfahrt und der Ankunft der Eiraftomnibusse an den Haltestellen sowie am Ort der Grenz-und Zollabfertigung; g) besondere Bedingungen für die Durchführung der Beförderungen ; h) Datum der Inbetriebnahme der Kraftomnibuslinie; i) Tarif für die Beförderung der Fahrgäste und ihres Gepäcks in der Währung der Staaten, auf deren Staatsgebiet die Fahrgäste ein- und aussteigen; j) Begründung der Zweckmäßigkeit der Inbetriebnahme der Kraftomnibuslinie. (2) Der Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für eine Pendelbeförderung oder unregelmäßige Beförderung ist vom Kraftverkehrsuntemehmen über die Generaldirektion des VEB Reisebüro der Deutschen Demokratischen Republik einzureichen. Dieser Antrag muß dem Ministerium für Verkehrswesen mindestens 1 Monat vor der Durchführung der Beförderung vorliegen und folgende Angaben enthalten: a) Bezeichnung und Sitz des Kraftverkehrsuntemehmens; b) polizeiliches Kennzeichen, Gesamtmasse und Anzahl der Sitzplätze des Kraftomnibusses; c) ein- oder mehrmalige Fahrt; d) Verzeichnis der Orte, in die die Beförderung durchgeführt werden soll; e) Fahrstrecke und Grenzübergänge; f) Termin für die Durchführung der Beförderung; g) Anzahl der Fahrgäste (Fahrgastgruppen); h) Auftraggeber. §8 Genehmigung des Güterverkehrs Der Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für den Gütertransport ist vom Kraftverkehrsuntemehmen über die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs in der Deutschen Demokratischen Republik e. V. (AIST) einzureichen. Dieser Antrag muß dem Ministerium für Verkehrswesen mindestens 1 Monat vor der Durchführung des Transportes vorliegen und folgende Angaben enthalten: a) Bezeichnung und Sitz des Kraftverkehrsuntemehmens; b) polizeiliches Kennzeichen, Gesamt- und Nutzmasse des Kraftfahrzeuges; c) ein- oder mehrmalige Fahrt; d) Verzeichnis der Orte, in die der Transport durthgeführt werden soll; e) Fahrstrecke und Grenzübergänge; f) Termin für die Durchführung des Transportes; g) Art der zu transportierenden Güter; h) Absender und Empfänger des Transportgutes. §9 Sonderregelungen (1) Für Kraftfahrzeuge, die im Auftrag eines Außenhandelsbetriebes der Deutschen Demokratischen Republik oder eines anderen Auftraggebers der Deutschen Demokratischen Republik Fahrten durchführen, kann in Ausnahmefällen eine Einzelgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Buchst, a kurzfristig beim Grenzübertritt erteilt werden. (2) In Ausnahmefällen kann die Erteilung einer Genehmigung abweichend von den Vorschriften dieser Anordnung geregelt und auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden. Diese Sonderregelungen werden im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) veröffentlicht §10 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) als Führer eines Kraftfahrzeuges entgegen den Vorschriften des §3 Abs. 3 die Fahrt unterbricht oder das Kraftfahrzeug abstellt b) als Führer eines Kraftfahrzeuges gemäß den Vorschriften des §3 Abs. 4 nicht zugelassene Fahrten durchführt oder erteilte Genehmigungen zur Durchführung solcher Fahrten mißbraucht c) als Leiter eines Wirtschaftsuntemehmens, eines wirtschaftsleitenden oder staatlichen Organs, einer Einrichtung oder als Privatperson zur Durchführung gemäß den Vorschriften des § 3 Abs. 4 nicht zugelassener Fahrten Aufträge an Führer von Kraftfahrzeugen erteilt, d) als Führer eines Kraftfahrzeuges genehmigungspflichtige Fahrten ohne die gemäß den Vorschriften des §4 Abs. 1 und des § 9 Abs. 1 erforderliche Genehmigung durchführt, e) als Führer eines Kraftfahrzeuges gemäß den Vorschriften des § 6 Abs. 2 erteilte Auflagen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt a) im Falle des Abs. 1 Buchst, a den Leitern der Fachorgane für Verkehr der Räte der Bezirke oder den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, b) in allen übrigen Fällen des Abs. 1 den Leitern der Fachorgane für Verkehr der Räte der Bezirke. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBL I Nr. 3 S. 101). SdilnHhwiHminniigAii §11 Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen von und nach Berlin (West). §12 Die Vorschriften dieser Anordnung gelten vorbehaltlich der in völkerrechtlichen Vereinbarungen getroffenen Festlegungen. §13 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 17. Oktober 1972 über die Personenbeförderung mit Kraftomnibussen und den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (GBl. II Nr. 61 S. 654) außer Kraft. Berlin, den 24. Mai 1979 Der Minister für Verkehrswesen Arndt;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 118 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 118) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979, Seite 118 (GBl. DDR Ⅰ 1979, S. 118)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 45 vom 29. Dezember 1979 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1979 (GBl. DDR Ⅰ 1979, Nr. 1-45 v. 5.1.-29.12.1979, S. 1-472).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners in seinem feindlichen Vorgehen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der werden öffentlichkeitswirksam und mit angestrebter internationaler Wirkung entlarvt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X