Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 97

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 97 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 97); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 22. Februar 1978 97 Anordnung Nr. 1 zur Änderung der Arbeitsschutzanordnung 623/1 Taucherarbeiten vom 30. Dezember 1977 §1 Folgende Bestimmungen der Arbeitsschutzanordnung 623/1 vom 9. Dezember 1969 .Taucherarbeiten (Sonderdruck Nr. 653 des Gesetzblattes) werden aufgehoben: §§ 2 bis 6; § 7 Absätze 4 und 8; § 8 Absätze 2 und 3; §§ 9 bis 13; § 15 Absätze 1 bis 5; §§ 16 und 17.1 §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1977 Der Minister für Verkehrswesen Arndt 1 Ab 1. Januar 1978 gilt TGL 30 578 - Gesundhelts- und Arbeitsschutz; Einsatz von Tauchern; Allgemeine Festlegungen -. * 1 2 3 Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger beweglicher Arbeitsbühnen vom 26. Januar 1978 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen wird folgendes angeordnet: §1 - (1) Bewegliche Arbeitsbühnen, bei denen der Aufenthalt von Werktätigen im Arbeitskorb während der vertikalen Bewegung zulässig ist, mit einer konstruktiven Hubhöhe über 2 m, unterliegen einer Überwachung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt) gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556). (2) Betriebe, die überwachungspflichtige bewegliche Arbeitsbühnen herstellen oder instand setzen, müssen vom Amt dafür zugelassen sein. Revisionen an überwachungspflichtigen beweglichen Arbeitsbühnen dürfen nur von Revisionsberechtigten für bewegliche Arbeitsbühnen, Aufzüge oder Hebezeuge gemäß der Anordnung vom 14. Januar 1975 über Revisionsberechtigte für überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 8 S. 171) durchgeführt werden. (3) Die Leiter von Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und die Vorstände von Genossenschaften haben die Zustimmung zur Inbetriebnahme sowie die Zulassung zur Herstellung bzw. zur Instandsetzung von überwachungspflichtigen beweglichen Arbeitsbühnen beim Amt zu beantragen. Liegen bereits Zulassungen für die Herstellung bzw. zur Instandsetzung von überwachungspflichtigen Aufzügen oder Hebezeugen vor, ist eine gesonderte Zulassung zur Herstellung bzw. zur Instandsetzung für bewegliche Arbeitsbühnen nicht erforderlich. Für die Erfüllung weiterer rechtlicher Forderungen bezüglich der Einbeziehung des Amtes sind die Festlegungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwachungspflichtige Anlagen anzuwenden. §2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. März 1978 in Kraft. (2) Dieser Anordnung entgegenstehende Regelungen in der Arbeitsschutzanordnung 906 vom 13. August 1968 Bewegliche Arbeitsbühnen (Sonderdruck Nr. 595 des Gesetzblattes) sind nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 26. Januar 1978 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Dr.-Ing. Fritzsche Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Hebezeuge vom 26. Januar 1978 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen wird folgendes angeordnet: §1 (1) Motorisch angetriebene Hebezeuge, die in explosions-, Schlagwetter- oder explosivstoffgefährdeten Betriebsstätten eingesetzt werden, sowie motorisch angetriebene Hebezeuge mit einer Tragfähigkeit über 11 und einer konstruktiven Hubhöhe über 2 m mit Ausnahme der in der Anlage 1 aufgeführten Hebezeuge unterliegen einer Überwachung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt) gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556). (2) Betriebe, die überwachungspflichtige Hebezeuge hersteilen oder instand setzen, müssen vom Amt dafür zugelassen sein. (3) Die Leiter von Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und die Vorstände von Genossenschaften haben die Zustimmung zur Inbetriebnahme sowie die Zulassung zur Herstellung bzw. zur Instandsetzung von überwachungspflichtigen Hebezeugen beim Amt zu beantragen. Für die Erfüllung weiterer rechtlicher Forderungen bezüglich der Einbeziehung des Amtes sind die Festlegungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Uberwachungspflichtige Anlagen anzuwenden. §2 (1) Die Bedienung von überwachungspflichtigen Hebezeugen mit Führerstand oder ferngesteuerten Hebezeugen ist nur Werktätigen gestattet, die im Besitz eines Befähigungsnachweises für die Bedienung von überwachungspflichtigen Hebezeugen gemäß Anlage 2 sind. (2) Die Wartung von überwachungspflichtigen Hebezeugen ist nur Werktätigen gestattet, die im Besitz eines Befähigungsnachweises für die Wartung überwachungspflichtiger Hebezeuge sind. (3) Die Revisionen an überwachungspflichtigen Hebezeugen dürfen nur von Revisionsberechtigten gemäß der Anordnung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, erfolgen soll. der Übernahme der Strafgefangenen ten des Ministeriums des Innern wird wei Strafgefangene, bei denen eventuell auch operativen Linien Staatssicherheit vprliegen, tungen des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aus- und Weiterbilduncs-maßnahmen, insbesondere auf rechtlichem Gebiet, unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet.

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