Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 96

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 96 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 96); 96 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 - Ausgabetag: 22. Februar 1978 berechtigt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M, 3 M, 5 M oder 10 M auszusprechen. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §26 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen bzw. Maßnahmen des Versorgungsträgers gemäß den §§ 3 Abs. 2, 9 Abs. 2, 14 Abs. 6, 15 Abs. 1, 18 Abs. 7 und 20 Abs. 3 kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung bzw. Maßnahme Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich, unter Angabe der Gründe, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Entscheidung oder Kenntnis der Maßnahme bei dem Bereichsleiter des VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung oder des VEB Fernwasserversorgung Eibaue Ostharz bzw. bei dem Bürgermeister der Stadt bzw. Gemeinde einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der jeweils Entscheidungsbefugte kann jedoch die Durchführung der ausgesprochenen Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig aussetzen. (4) Uber die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem gemäß Abs. 5 Entscheidungsbefugten zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der gemäß Abs. 5 Entscheidungsbefugte hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Im einzelnen sind zur Entscheidung über Beschwerden befugt: gegen Entscheidungen des Bereichsleiters der Direktor des VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung oder des VEB Fernwasserversorgung Eibaue Ostharz, gegen Entscheidungen des Bürgermeisters der Stadt bzw. Gemeinde der Vorsitzende des Rates des Kreises. (6) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (7) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. §27 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1978 in Kraft. (2) Sie gilt auch für alle bestehenden Verträge, die nach der Veröffentlichung zu erfüllen sind. Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung abgeschlossen wurden, sind, soweit erforderlich, entsprechend den vorstehenden Bestimmungen zu ändern. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 10. Januar 1972 über die allgemeinen Bedingungen für den Anschluß von Grundstücken' an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und für die Liefe- rung und Abnahme von Trink- und Betriebswasser Wasserversorgungsbedingungen (GBl. II Nr. 8 S. 77) und die Anordnung Nr. 1 vom 9. Juni 1975 zur Änderung der Anordnung über die allgemeinen Bedingungen für den Anschluß von Grundstücken an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und für die Lieferung und Abnahme von Trink- und Betriebswasser Wasserversorgungsbedingungen - (GBl. I Nr. 28 S. 531). (4) Die in der Lieferverordnung (LVO) vom 8. Mai 1972 (GBl. II Nr. 33 S. 363) getroffenen Festlegungen werden durch diese Anordnung nicht berührt. Berlin, den 26. Januar 1978 Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Dr. R e i c h e 11 Anlage zu § 5 vorstehender Anordnung Wesentlicher Inhalt des langfristigen Anschlußvertrages 1. Partner des langfristigen Anschlußvertrages: Bedarfsträger Versorgungsträger 2. Gegenstand des Vertrages: Durchführung von Investitionen, die dem Anschluß bzw. der Erweiterung oder Änderung des Anschlusses von Investitionen des Bedarfsträgers an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen dienen 3. Verpflichtung des Versorgungsträgers zur Vorbereitung und Durchführung der Investitionen entsprechend Ziff. 2 4. Zeitpunkt für den Beginn der Wasserversorgung 5. durchschnittlicher Wasserbedarf in m3/d Monatsbedarf in m3/m maximaler Stunden- (Spitzen-) bedarf in m3/h Anzahl der jährlichen Bedarfstage Schichtregime (1-, 2- oder 3schichtig) Trinkwasseranteil für soziale und sanitäre Zwecke Produktionswasseranteil Versorgungsdruck 6. Maßnahmen des Bedarfsträgers zur wirtschaftlichen Wassernutzung 7. Festlegungen über die Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Partner bei der Vorbereitung und Durchführung der Investition; Benennung von Bevollmächtigten der Partner, die für die Zusammenarbeit verantwortlich sind und die Einhaltung der gegenseitigen Verpflichtungen überwachen. 8. Unterlagen, die dem Versorgungsträger der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zur Vorbereitung und Durchführung der Investition zu übergeben sind, und der Zeitpunkt für ihre Übergabe 9. Vereinbarung von Sanktionen bei Verletzung vertraglicher Pflichten 10. Abgrenzung der zukünftigen Rechtsträgerschaft an den zu schaffenden Wasserversorgungsanlagen 11. Vereinbarung über die Bereitstellung der materiellen Investitionskennziffern;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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