Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 81 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 81); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 16. Februar 1978 81 ben der volkseigenen Wirtschaft aus der Enttrümmerung der betreffenden Grundstücke entstandenen Kosten erlassen und sind auszubuchen. Ein Anspruch auf Erstattung des Wertes für gewonnene Materialien besteht nicht. Forderungen aus Hauszinssteuer-Abgeltungsdarlehen werden bei Trümmergrundstücken erlassen und sind auszubuchen. Soweit diese Forderungen durch Hypotheken gesichert sind, ist durch den Rat des Kreises ein Ersuchen auf Löschung dieser Hypotheken im Grundbuch zu stellen. Übergangs- und Schlußbestimmungen §17 Haben Gläubiger ihre Ansprüche gegen den Nachlaß bis zum 1. März 1978 nicht geltend gemacht, ist diese Anordnung anzuwenden. Die Verjährungsfrist beginnt in .diesen Fällen abweichend von § 5 Abs. 1 mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung. §18 Diese Anordnung tritt am 1. März 1978 in Kraft. Berlin, den 23. Januar 1978 Der Minister der Finanzen I. V.: Dr. Schmie der Staatssekretär Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufhebung von Richtlinien und Beschlüssen des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik (I P1B 1/77) vom 19. Oktober 1977 Auszug Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) sowie des Einführungsgesetzes vom 16. Juni 1977 zum Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 18 S. 228) beschließt das Plenum des Obersten Gerichts: Mit Wirkung vom 1. Januar 1978 werden aufgehoben: 1. die Richtlinie Nr. 21 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. September 1966 zur Anwendung des § 38 Gesetzbuch der Arbeit Verfahren bei Streitfällen über die Anfertigung und den Inhalt von Abschlußbeurteilungen der Werktätigen (GBl. II Nr. Ill S. 707) in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Plenums des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 1975 (GBl. I 1976 Nr. 11 S. 182); 2. die Richtlinie Nr. 29 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1970 zur Anwendung der §§ 112 ff. Gesetzbuch der Arbeit (GBl. II Nr. 36 S. 267). Berlin, den 19. Oktober 1977 Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Toeplitz Präsident Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Änderung der Richtlinie Nr. 28 des Plenums des Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen (I P1B 4/77) vom 22. Dezember 1977 Im Zusammenhang mit der Regelung der Zuständigkeit des Kreisgerichts in Arbeitsrechtssachen durch die Erste Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1977 zur Zivilprozeßordnung (GBl. I Nr. 32 S. 349) werden die Ziffern 2.2.5., 6.1.1. Satz 1 sowie 6.1.6. der Richtlinie Nr. 28 des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik vom 24. März 1976 'zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen (Sonderdruck Nr. 871 des Gesetzblattes) gegenstandslos und deshalb mit Wirkung vom 1. Januar 1978 aufgehoben. Berlin, den 22. Dezember 1977 Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Toeplitz Präsident Anordnung Nr. Pr. 126/11 über die Tarife und Preise für die Lieferung von Gas vom 30. Dezember 1977 Zur Ergänzung und Änderung der Anordnung Nr. Pr. 126 vom 15. Mai 1975 über die Tarife und Preise für die Lieferung von Gas (GBl. I Nr. 22 S. 373) wird folgendes angeordnet: §1 (1) In den Abs. 2 des § 3 der Anordnung wird eingefügt: „4. Tarif für Allgemein- und Heizgasverbrauch der Bevölkerung SHZ“ (2) In den Abs. 3 des § 3 der Anordnung wird eingefügt: „2.4. Tarif für Allgemein- und Heizgasverbrauch der Bevölkerung EHZ“ §2 Der § 4 Abs. 1 der Anordnung erhält folgende Fassung: . „(1) Die Preise der Tarife für Bevölkerungsverbrauch sind Festpreise* für . alle übrigen Tarife gelten die Preisformen, die in den entsprechenden Rechtsvorschriften enthalten sind.* 1 2“ §3 (1) Der Abs. 3 des § 5 der Anordnung wird wie folgt ergänzt: „Die Bestimmungen der Tarife SBZ und EBZ gelten nur, soweit nicht die Anwendung der Tarife SHZ und EHZ verbindlich vorgeschrieben ist.“ 1 Anordnung Nr. Pr. 126 vom 15. Mai 1975 (GBl. I Nr. 22 S. 373) 2 z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 12 vom 14. November 1968 über die Preisformen bei Industriepreisen (GBl. II Nr. 122 S. 971).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 81 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 81) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 81 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 81)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde bereits abgewehrt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X