Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 73

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 73 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 73); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 16. Februar 1978 73 (3) Die Sekretäre haben das Recht, Gäste zu den Sektionssitzungen einzuladen. §25 (1) Entsprechend der Stellung und Funktion der Akademie bestehen bei den Sektionen wissenschaftliche Abteilungen. (2) Die Leiter der wissenschaftlichen Abteilungen sind verantwortlich für die langfristige Vorbereitung und Planung der Zusammenarbeit der Mitarbeiter mit den Mitgliedern der Akademie. In Zusammenarbeit mit dem Sekretär bereiten sie die Sektionssitzungen und deren Beschlüsse vor und sichern die Durchführung der Beschlüsse von Plenum, Präsidium und Sektion durch die wissenschaftliche Abteilung. Sie organisieren die wissenschaftliche Arbeit. An den Tagungen der Sektionen nehmen sie mit beratender Stimme teil. (3) Die Leiter der wissenschaftlichen Abteilungen unterstehen dem Generaldirektor. Mitarbeiter §26 Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Akademie sollen sich durch eine enge Verbindung mit dem künstlerischen und kunstwissenschaftlichen Werk der Mitglieder auszeichnen. Ihren Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Akademie und damit zur Kunst- und Kulturpolitik der DDR leisten sie durch direkte praktische Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, durch wissenschaftliche Verallgemeinerung der Erfahrungen und des Werkes der Mitglieder sowie durch Erfüllung konkreter Forschungsaufträge. Von jedem wissenschaftlichen Mitarbeiter werden politische und kulturpolitische Erfahrungen, hohe Fachkenntnisse auf mindestens einem Spezialgebiet und Verständnis für die Spezifik des künstlerischen Schaffensprozesses gefordert. §27 (1) Die Leiter der wissenschaftlichen Abteilungen, der Leiter der Abteilung Internationale Beziehungen, der Verwaltungsdirektor und die Direktoren von Instituten bedürfen der Bestätigung durch das Präsidium. (2) Die Leiter anderer Abteilungen werden in Übereinstimmung mit dem Präsidenten durch den Generaldirektor eingestellt. Allgemeine Bestimmungen §28 (1) Die Akademie wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten vertreten, der zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt ist. (2) Das gleiche Vertretungsrecht hat der Generaldirektor. §29 Das Verfahren für die Wahl der Mitglieder wird durch die vom Plenum beschlossene Wahlordnung geregelt. §30 Die Geschäftsordnung der Akademie wird vom Präsidium beschlossen. §31 Beschlüsse über Änderungen des Statuts, der Wahlordnung sowie nach § 17 können vom Plenum nur bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Ordentlichen Mitglieder gefaßt werden. Sie bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ordentlichen Mitglieder. Über Änderungen des Statuts kann nur beraten werden, wenn darauf in der Einladung hingewiesen wurde. §32 (1) Beschlüsse über Änderungen des Statuts bedürfen der Bestätigung durch den Ministerrat. (2) Die Wahl von Ordentlichen Mitgliedern, die Wahl der Präsidenten und der Vizepräsidenten, die Wahl der Sekretäre der Sektionen, die Berufung des Generaldirektors und Beschlüsse nach § 17 bedürfen der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Ministerrates. §33 (1) Dieses Statut tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 30. Mai 1969 über das Statut der Deutschen Akademie der Künste zu Berlin (GBl. II Nr. 49 S. 324) außer Kraft. Berlin, den 26. Januar 1978 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken Grundstücksverkehrsverordnung vom 15. Dezember 1977 Zur Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse und zur Gewährleistung der Rechte und berechtigten Interessen der Bürger bei dem Verkehr mit. Grundstücken wird folgendes verordnet: Abschnitt I Grundsätze §1 (1) Die staatliche Leitung und Kontrolle des Grundstüdesverkehrs dient der Sicherung der gesellschaftlich effektiven Bodennutzung, der Verbesserung der Wohn- und Erholungsbedingungen der Bürger und der Gewährleistung der Rechtssicherheit. (2) Die Nutzung der Grundstücke und die Ausübung der im Grundbuch eingetragenen Rechte an Grundstücken haben so zu erfolgen, daß die staatlichen und gesellschaftlichen Anforderungen erfüllt und die Rechte und berechtigten Interessen der Bürger in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen gewährleistet werden. (3) Die zuständigen staatlichen Organe haben bei der Leitung und KontroÜe des Grundstücksverkehrs zu sichern, daß alle Formen der sozialistischen Bodennutzung gefördert sowie die persönliche und gemeinschaftliche Nutzung von Grundstücken, die für Wohn- oder Erholungszwecke bestimmt sind, gewährleistet werden. Abschnitt II Gegenstand und Inhalt der Leitung und Kontrolle §2 Erfordernis der Genehmigung (1) Zur Verwirklichung der Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs sind genehmigungspflichtig: a) die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Vertrag; b) der Verzicht auf das Eigentum an einem Grundstück; c) der Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksrechts durch eine juristische Person im Wege der Erbfolge; d) der Erwerb eines Grundstücks im Wege des gerichtlichen Verkaufs;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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