Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 61 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 61); 61 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1978 Berlin, den 3. Februar 1978 Teil I Nr. 4 Tag Inhalt Seite 11.1. 78 Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion 61 19.1.78 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Betriebsgesundheits- wesen und die Arbeitshygieneinspektion Einrichtungen und Organisation des Betriebsgesundheitswesens ' 66 19.1.78 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Betriebsgesundheits- wesen und. die Arbeitshygieneinspektion Aufgaben und Struktur der Arbeitshygieneinspektion ; 67 Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion vom 11. Januar 1978 Zur umfassenden Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Werktätigen wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: Abschnitt I Grundsätze §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für staatliche und wirtschaftsleitende Organe und gesellschaftliche Organisationen. (2) Die Verordnung regelt die medizinische und arbeitsmedizinische Betreuung der Werktätigen und die arbeitshygienische Kontrolle ihrer Arbeitsbedingungen sowie die arbeitshygienische Beratung der Betriebe. Diese Regelungen gelten auch für Schüler und Studenten bei der Ausbildung in Betrieben einschließlich des polytechnischen Unterrichts. §2 Verantwortung (1) Der Minister für Gesundheitswesen ist für die Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Betriebsgesundheitswesens und der Arbeitshygieneinspektion verantwortlich. Er ist auch verantwortlich für die fachliche Anleitung der medizinischen Dienste anderer zentraler Staatsorgane auf dem Gebiet des Betriebsgesundheitswesens und der Arbeitshygieneinspektion. (2) Im Verantwortungsbereich des Ministers für Verkehrswesen nimmt der Medizinische Dienst des Verkehrswesens der DDR die Aufgaben und die Funktion des Betriebsgesundheitswesens und der Arbeitshygieneinspektion nach dieser Verordnung wahr. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Betriebsgesundheitswesens und der Arbeitshygieneinspektion wird vom Minister für Verkehrswesen und dem Minister für Gesundheitswesen in einer Vereinbarung festgelegt. (3) In den Verantwortungsbereichen des Ministers des Innern, des Ministers für Nationale Verteidigung und des Ministers für Staatssicherheit gilt diese Verordnung sinngemäß. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitshygieneinspektion wird durch Rahmenvereinbarungen geregelt. (4) Im Bereich des Industriezweiges Wismut nimmt im Auftrag des Ministers für Gesundheitswesen das Gesundheitswesen Wismut die Aufgaben und die Funktion des Betriebsgesundheitswesens und der Arbeitshygieneinspektion nach dieser Verordnung wahr. Abschnitt II Betriebsgesundheitswesen §3 Stellung (1) Das Betriebsgesundheitswesen verwirklicht seine Aufgaben in den Betrieben als Teil des staatlichen Gesundheitswesens. (2) Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens sind: Betriebspolikliniken, Betriebsambulatorien, Betriebssanitätsstellen (Arztsanitätsstellen, Schwesternsanitätsstellen), Betriebskrankenhäuser. (3) Aufgaben des Betriebsgesundheitswesens können auch durch andere Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens wahrgenommen werden. (4) Die in Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens tätigen Ärzte sind Betriebsärzte im Sinne dieser Verordnung. * M ! q - 6 i / ' ■ ■■;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen-. Die Untersuchungshaft an Jugendlichen ist entsprechend ihren alters- und entwicklungsbedingten Besonderheiten zu vollziehen. Die inhaltliche Gestaltung der erzieherischen Einflußnahme auf Jugendliche während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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