Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 466

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 466 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 466); 466 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 29. Dezember 1978 Anlage zu vorstehender Anordnung Regelungen für die Weiterführung der Arbeit mit Gegenplänen in Betrieben und Kombinaten bei der Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1979 Ausarbeitung von Gegenplänen und ihre Bilanzierung zur Überbietung der staatlichen Planauflagen 1. Die Weiterführung der Arbeit mit den Gegenplänen in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten ist auf folgende Schwerpunkte zu konzentrieren: weitere Erhöhung der Wirksamkeit von Wissenschaft und Technik, besonders durch die Beschleunigung der Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion und ihre breite volkswirtschaftliche Nutzung, die weitere Erhöhung der Produktion von Erzeugnissen mit dem Gütezeichen „Q“, die Erhöhung der Produktions- und Exportwirksamkeit der neu eingeführten bzw. einzuführenden Spitzenleistungen, die Steigerung der Produktion und des Exports devisenrentabler Erzeugnisse sowie der Wirksamkeit der Arbeitszeiteinsparung durch Maßnahmen vo*i Wissenschaft und Technik, Investitionen und weitere Rationalisierungsmaßnahmen zur Erhöhung des verteilbaren Endproduktes; Senkung der Kosten und weitere Erhöhung der Materialökonomie vor allem durch höhere Zielstellungen und eine größere Plan- und Bilanzwirksamkeit der Aufgaben von Wissenschaft und Technik zur zusätzlichen Einsparung von Energie, Rohstoffen und Material, insbesondere von Importen, sowie Unterbietung der festgelegten staatlichen Normative des Materialverbrauchs auf der Grundlage der dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sowie den Intensivierungsmaßnahmen entsprechenden Materialverbrauchsnormen; Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der vorhandenen Grundfonds sowie der Effektivität und Produktionswirksamkeit der Investitionen durch effektivere Auslastung der vorhandenen Anlagen und Ausrüstungen, insbesondere der hochproduktiven und modernen Maschinen, und Verkürzung der Termine, für die Inbetriebnahme von Kapazitäten bzw. Teilkapazitäten auf der Grundlage des konzentrierten Einsatzes der Bau- und Montagekapazitäten und der materiellen Ausrüstungen; . weitere Erhöhung des Wirkungsgrades des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens durch wissenschaftlich-technische, technologische und organisatorische Lösungen zur Produktivitäts- und Effektivitätssteigerung, um vor allem durch verstärkte Rationalisierung Arbeitskräfte für die Erhöhung der Schichtarbeit und für die Lösung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben zu gewinnen. Auf dieser Grundlage sind die staatlichen Planauflagen für die Produktion volkswirtschaftlich wichtiger Rohstoffe, Materialien, Zuliefererzeugnisse, Ersatzteile, Rationalisierungsmittel und Konsumgüter für die Volkswirtschaft und für den Export sowie für den zu erwirtschaftenden Gewinn und die Senkung der Kosten entsprechend den übergebenen Orientierungen durch weitere Gegenplanvorschläge gezielt zu überbieten und eine Einsparung materieller Fonds zu erreichen. 2. Durch die Leiter der Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitenden Organe, die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke ist die materiell-technische Sicherung der Verpflichtungen zur gezielten Überbietung der staatlichen Planauflagen abzustimmen und ihre Bilanzierung im Rahmen der geplanten Fonds sowie mit zusätzlich erschlosse- nen Reserven aus dem eigenen Bereich unter Nutzung aller vorhandenen materiellen Bestände bzw. im Rahmen der Kooperationsbeziehungen zu gewährleisten. Soweit in der Zusammenarbeit der Betriebe und Kombinate mit ihren Kooperationspartnern und den wirtschaftsleitenden Organen über die materielle Sicherung der zusätzlichen Produktion keine Lösung herbeigeführt werden kann, sind von den wirtschaftsleitenden Organen der Produzenten in Abstimmung mit den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen Entscheidungen der zuständigen Minister bzw. Leiter anderer zentraler Staatsorgane herbeizuführen. 3. Die von den Betrieben und Kombinaten vorgesehene zusätzliche Produktion zur Überbietung der staatlichen Planauflagen bzw. die Einsparung materieller Fonds ist durch die wirtschaftsleitenden Organe mit den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen abzustimmen und bis zum 27. Februar 1979 den ihnen übergeordneten Organen und bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen mit Entscheidungsvorschlägen über die Verwendung der zusätzlichen Produktion und der freiwerdenden Fondsanteile zu unterbreiten. Die Vorschläge zum Aufkommen und zur Verwendung der Erzeugnisse der Staatsplan- bzw. M-Nomenklatur, der zentral zu bilanzierenden Konsumgüter und der weiteren in den Orientierungen für die Überbietung der staatlichen Planauflagen enthaltenen Erzeugnisse sind von den Ministerien der Staatlichen Plankommission bis zum 6. März 1979 gemäß Anlage 1 Ziff. 1 zu übergeben. Die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe haben das zusätzliche Aufkommen aus den Verpflichtungen der Betriebe und Kombinate zur Überbietung der staatlichen Planauflagen bzw. zur Einsparung materieller Fonds sowie seine Verwendung in die Überarbeitung der Material-, Aus-rüstungs- und Konsumgüterbilanzen im I. Quartal 1979 gemäß Ziff. 6 einzubeziehen. Das in den Gegenplänen zur Überbietung der staatlichen Planauflagen vorgesehene zusätzliche Aufkommen und die Vorschläge zu seiner Verwendung insgesamt und untergliedert nach Aufkommens- und Versorgungsbereichen sowie die Einsparung materieller Fonds sind durch die bilanzverantwortlichen Ministerien bis zum 6. März 1979 (gemäß dem Muster der Anlage 3) der Staatlichen Plankommission zu übergeben und in die Überarbeitung der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen einzubeziehen. Die Ministerien können zur sortimentsgemäßen Untersetzung dieser Bilanzen von den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen weitere Bilanzinformationen anfordern. 4. Die Betriebe und Kombinate haben zur Sicherung der volkswirtschaftlichen Bilanzierung der von den Werktätigen im Prozeß der weiteren Arbeit mit den Gegenplänen übernommenen Verpflichtungen zur Überbietung der staatlichen Planauflagen an die übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe die Angaben über die Höhe der Verpflichtungen gemäß Anlage 1 zu übergeben. Betriebe, die gemäß Anordnung vom 20. November 1974 über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis 1980 (Sonderdruck Nr. 775 a und c des Gesetzblattes) in reduziertem Umfang planen, reichen nur solche Angaben aus den Vordrucken gemäß Anlage 1 ein, die dem vereinfachten Planungsverfahren entsprechen. Die wirtschaftsleitenden Organe übergeben die Angaben gemäß Anlage 1 an das übergeordnete Ministerium, andere zentrale Staatsorgan bzw. den Rat des Bezirkes. Die Fachorgane der Räte der Bezirke übergeben außerdem die Angaben an die zuständigen Ministerien. Die Minister, Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und Vorsitzenden der Räte der Bezirke übergeben die Angaben für ihren Verantwortungsbereich gemäß Anlage 1 an die Staatliche Plankommission, die Staatliche Zentralverwaltung für StatisSk und die zuständigen Banken sowie die;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 466 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 466) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 466 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 466)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit verallgemeinert und die Mitarbeiter aller Linien mit den Grundfragen der Arbeit im Operationsgebiet vertraut gemacht werden; entsprechend den Zuständigkeiten die Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X