Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 454

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 454 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 454); 454 Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 15. Dezember 1978 führung und Statistik entsprechendes Verschrottungsprotokoll übersendet, das die Nichtwiederverwendung der Kabeltrommel anzeigt. §6 Kosten der Rücklieferung und Gefahrtragung Die Kosten der Rücklieferung leerer Kabeltrommeln bis zur Bahnstation des Lieferers und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei der Rücklieferung trägt der Rücklieferer. §7 Rücknahmepflicht Jeder Lieferer ist zur Rücknahme leerer, von ihm gelieferter Kabeltrommeln verpflichtet. §8 Rückvergütung des Industrieabgabepreises und Einbehaltung des Abnutzungsbetrages (1) Der Lieferer ist verpflichtet, dem Rücklieferer eine Rückvergütung von 66 2/3 % des Industrieabgabepreises bei der Rücklieferung leerer Kabeltrommeln aus Holz und 85 % des Industrieabgabepreises bei der Rücklieferung leerer Kabeltrommeln aus Stahl zu zahlen. Die Zahlung der Rückvergütung hat innerhalb einer Frist von 21 Tagen zu erfolgen. Die Frist für die Rückvergütung beginnt mit dem Tag des Eingangs leerer Kabeltrommeln beim Lieferer und dem Vorliegen der vollständig ausgefüllten Lieferscheine und Frachtbriefe gemäß § 5 Abs. 5. Sind Lieferscheine oder Frachtbriefe nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig ausgefüllt, hat der Lieferer den Rücklieferer aufzufordem, die Angaben zu vervollständigen. Die Frist für die Rückvergütung beginnt in diesem Fall mit dem Tag des Eingangs der vervollständigten Angaben beim Lieferer. (2) Der Lieferer ist berechtigt, die Differenz von 33 V3 % des Industrieabgabepreises der zurückgelieferten leeren Kabeltrommeln aus Holz bzw. 15 % des Industrieabgabepreises der zurückgelieferten leeren Kabeltrommeln aus Stahl als Abnutzungsbetrag einzubehalten. (3) Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, einen weiteren nicht durch natürlichen Verschleiß entstandenen Schaden geltend zu machen. In diesem Fall erfolgt eine geminderte Rückvergütung auf der Grundlage des in einem Zustandsprotokoll des Lieferers festgestellten Beschädigungsgrades. (4) Der Lieferer ist verpflichtet, dem Rücklieferer eine Ausfertigung des Zustandsprotokolls zuzustellen. Der Rücklieferer kann gegen das Zustandsprotokoll innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Zugang des Zustandsprotokolls schriftlich beim Lieferer Einspruch einlegen. §9 Preissanktion für nicht fristgerechte Rücklieferung leerer Kabeltrommeln (1) Bei nicht fristgerechter Rücklieferung leerer Kabeltrommeln berechnet der Lieferer dem Empfänger, der unmittelbar von ihm Erzeugnisse auf Kabeltrommeln bezogen hat, eine Preissanktion in Höhe des 4fachen Industrieabgabepreises der Kabeltrommel. Die Preissanktion ist im Lastschriftverfahren zu berechnen und einzuziehen. Gleichzeitig ist dem Empfänger hierüber eine Preissanktionsrechnung zuzustellen. Die Bezahlung der Preissanktion befreit den Empfänger nicht von der Verpflichtung zur Rücklieferung der leeren Kabeltrommeln. (2) Der Lieferer ist verpflichtet, die vereinnahmten Preissanktionen gesondert nachweisfähig zu erfassen und monat- ( lieh als nicht aus eigenen ökonomischen Leistungen erzielte Gewinne an den Staatshaushalt abzuführen. §10 Planung und Kontrolle des Kabeltrommelbestandes (1) Durch den Empfänger ist der Bestand an Kabeltrommeln mengen- und wertmäßig (zum Industrieabgabepreis) gesondert in den Umlaufmittelplan aufzunehmen und im Umlaufmittelnachweis abzurechnen. Auftretende Unplanmäßigkeiten sind zu analysieren. Die wegen verspäteter Rücklieferung leerer Kabeltrommeln berechneten Preissanktionen sind als nicht planbare Kosten auszuweisen. (2) Die im Kabeltrommelbestand enthaltenen Kabeltrommeln für Störreserve sind innerbetrieblich gesondert zu planen und abzurechnen. §11 Importkabeltrommeln (1) Bei der Lieferung von Importerzeugnissen auf Importkabeltrommeln hat der Lieferer verbindlich zu erklären, ob eine Rücklieferungspflicht besteht. (2) Entscheidet der Lieferer auf Rücklieferungspflicht, ist die leere Kabeltrommel an das Kombinat VEB Kabelwerk Oberspree „Wilhelm Pieck“1 zurückzuliefem. (3) Wird nicht auf Rücklieferungspflicht entschieden, hat der Empfänger die leere Kabeltrommel einer volkswirtschaftlichen Verwertung zuzuführen. Abschnitt 2 Bezug über Produktionsmittelhandel oder über das Zentralamt für Materialwirtschaft der Deutschen Post §12 Berechnung und Weiterberechnung des Industrieabgabepreises (1) Der Lieferer berechnet bei der Lieferung von Erzeugnissen auf Kabeltrommeln an Betriebe des Produktionsmittelhandels oder an das Zentralamt für Materialwirtschaft der Deutschen Post den Industrieabgabepreis der Kabeltrommel. (2) Die Betriebe des Produktionsmittelhandels und das Zentralamt für Materialwirtschaft der Deutschen Post berechnen dem Empfänger bei der Auslieferung von Erzeugnissen auf Kabeltrommeln den Industrieabgabepreis der Kabeltrommeln. §13 Bekanntgabe der Versandadresse Die Betriebe des Produktionsmittelhandels und das Zentralamt für Materialwirtschaft der Deutschen Post sind verpflichtet, bei der Auslieferung von Erzeugnissen auf Kabeltrommeln die Versandadresse zu benennen, an die die leere Kabeltrommel zurückzuliefern ist. §14 Erfassung und Meldung der Rücklieferungen Der Lieferer erfaßt wöchentlich die zurückgelieferten leeren Kabeltrommeln, die über das Zentralamt für Materialwirtschaft der Deutschen Post umgeschlagen wurden, und meldet sie dem Zentralamt für Materialwirtschaft der Deutschen Post. 1 Kombinat VEB Kabelwerk Oberspree (KWO) „Wilhelm Pieck“ - Auslieferungslager Hoppegarten 1271 Dahlwltz-Hoppegarten Vlrchowstraße 54/56;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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