Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 449

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 449 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 449); Gesetzblatt Teil I Nr. 41 - Ausgabetag: 15. Dezember 1978 449 Gründen erfolgte und keine Fertigungs- oder Funktionsmuster gefertigt wurden; Anwendung neuer, noch nicht umfassend erprobter Verfahren und Technologien und Einsatz von für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht umfassend erprobten Rohstoffen oder Materialien bei der Herstellung von Sondermaschinen, sofern das aus ökonomischen Gründen erfolgt; Erfüllung von Garantieforderungen durch den Hersteller von Sondermaschinen, die durch Dritte verursacht wurden, ohne daß ein Garantieanspruch (Garantiefristablauf) gegen sie besteht. 1.2. Entsteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz oder zur Zahlung von Vertragsstrafen oder Preissanktionen aus anderen als den in Ziff. 1.1. genannten Gründen, so liegt ein Risikofall nicht vor und der Risikofonds darf dann nicht in Anspruch genommen werden. 2. Bildung des Risikofonds 2.1. Der Risikofonds für Sondermaschinen wird beim Hersteller gebildet. Er dient zur Deckung der Risikofälle gemäß Ziff. 1. 2.2. Der Risikofonds wird aus dem in den Industriepreisen für Sondermaschinen enthaltenen Anteil für Risiko gebildet. Er ist auf einem Sonderkonto zu erfassen. 3. Verwendung des Risikofonds 3.1. Der Risikofonds ist für die Kosten des Herstellers von Sondermaschinen im Zusammenhang mit Risiken gemäß Ziff. 1. zu verwenden. 3.2. Der Risikofonds ist auf das Folgejahr übertragbar. Soweit Mittel des Risikofonds auf das Folgejahr übertragen werden, deren Höhe 50% der durchschnittlichen jährlichen Zuführungen überschreitet, ist über die Verwendung nicht beanspruchter Mittel durch die zuständigen Minister nach Abstimmung mit dem Leiter des Amtes für Preise und dem Minister der Finanzen zu entscheiden. In diesem Zusammenhang ist die Höhe des angewandten Risikozuschlages auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und ggf. eine Reduzierung vorzunehmen. Anordnung über die Allgemeinen Bedingungen beim An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter vom 10. November 1978 Auf der Grundlage des § 46 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) wird mit Zustimmung des Ministers der Justiz sowie im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und dem Präsidenten des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR folgendes angeordnet: §1 §2 Begriffsbestimmung (1) An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter im Sinne dieser Anordnung ist die Übernahme von gebrauchten Konsumgütern (Gebrauchtwaren) auf eigene Rechnung (Ankauf) oder der Verkauf im Auftrag aus dem Eigentum der Bürger, aus Beständen gesellschaftlicher Bedarfsträger, Fundbüros, Nachlässen sowie das Anbieten und Verkaufen dieser Waren an die Bevölkerung und an gesellschaftliche Bedarfsträger durch Verkaufseinrichtungen des Gebrauchtwarenhandels. (2) Gebrauchtwaren im Sinne dieser Anordnung sind Konsumgüter, die sich im Besitz der im Abs. 1 genannten Eigentümer befinden oder befanden, unabhängig davon, ob diese Konsumgüter benutzt worden sind. (3) Diese Anordnung ist nicht anzuwenden auf a) Erzeugnisse, die unter die Bestimmungen des Edelmetallgesetzes vom 12. Juli 1973 (GBl. I Nr. 33 S. 338) fallen; b) gebrauchte Gegenstände, die einen Sammler- oder Kunstwert besitzen (Anlage 1); c) Sekundärrohstoffe, wie Alttextilien und Altpapier; d) Personenkraftwagen. (4) Die Verkaufseinrichtungen des sozialistischen Gebrauchtwarenhandels sind berechtigt, auch gebrauchte oder nicht gebrauchte, aber wertgeminderte Waren zu herabgesetzten Preisen vom sozialistischen Groß- und Einzelhandel zu übernehmen und zu verkaufen §3 Verantwortung der örtlichen Räte (1) Die Räte der Bezirke und Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, fördern und kontrollieren die Entwicklung des Gebrauchtwarenhandels durch die Einbeziehung der Aufgaben in die Versorgungspläne, Versorgungs- und Intensivierungskonzeptionen sowie Handelsnetzkonzeptionen. (2) Die Räte der Bezirke und Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, sichern, daß die Leistungen des Gebrauchtwarenhandels durch die Einbeziehung komplexer Sortimente in den An- und Verkauf, die Erweiterung der Verkaufsraumflächen planmäßig erhöht und durch die Verbesserung des Niveaus im An- und Verkauf sowie die wirksame Gestaltung der Kundendienste und Dienstleistungen ständig weiter qualifiziert werden. Dazu sind mindestens in allen Bezirks- und Kreisstädten Möglichkeiten des Gebrauchtwarenhandels für die Bevölkerung zu schaffen. (3) Die Räte der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, legen für die Taxierung, den Transport und die Kundendienstleistungen die Versorgungsbereiche fest, für die die jeweilige Verkaufseinrichtung des Gebrauchtwarenhandels zuständig ist. Die Versorgungsbereiche sind in den betreffenden Verkaufseinrichtungen für den Bürger sichtbar durch Aushang bekanntzugeben. §4 Anforderungen an die Betriebe und Verkaufseinrichtungen des Gebrauchtwarenhandels Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für den gewerbsmäßigen An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter durch Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels und anderer Betriebe mit Einzelhandelsfunktion (nachfolgend Verkaufseinrichtungen des Gebrauchtwarenhandels genannt). (1) Der Handel mit Gebrauchtwaren ist in die Leitung und Planung der Betriebe einzubeziehen. - (2) Die Leiter der Betriebe, zu denen Verkaufseinrichtun-■ gen des Gebrauchtwarenhandels gehören, sichern in diesen ein vorbildliches Niveau und wirksame Kundendienste und 1 Dienstleistungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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