Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 427

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 427 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 427); Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 7. Dezember 1978 427 1966 ergeben, werden ausgeglichen. Für alle anderen Materialien und Ausrüstungsgegenstände sind die für die Bevölkerung geltenden Preise zu berechnen. §U Werden für den Neubau, die Modernisierung oder die Instandsetzung von Eigenheimen Leistungen des Güterverkehrs erbracht, so gelten die Tarife für die Bevölkerung, wenn die Fracht von einem Bürger zu zahlen ist. Diese Tarife finden keine Anwendung, wenn die Transportleistungen durch die Industriepreise abgegolten sind. §12 Grundsätze der Finanzierung (1) Die Sparkassen und die Filialen der Bank für Landwirtschaft und NahrungsgüterwirtÄchaft der DDR (nachfolgend Kreditinstitute genannt) gewähren Bürgern Kredite für den Neubau, die Modernisierung und die Instandsetzung von Eigenheimen. (2) Arbeitern, Angestellten, Angehörigen der bewaffneten Organe, Mitgliedern sozialistischer Genossenschaften und kinderreichen Familien werden dabei finanzielle Vergünstigungen gewährt. (3) Betriebe, die gemäß § 2 Abs. 2 Eigenheime errichten, können dafür Kredite beantragen. Sie erhalten die gleichen finanziellen Vergünstigungen wie der im Abs. 2 genannte Personenkreis. (4) Zur Gewinnung von Genossenschaftsbauern und Arbeitern für eine langjährige Tätigkeit sowie zur Entwicklung von Stammbelegschaften können die sozialistischen Genossenschaften und kooperativen Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und die volkseigenen Betriebe ihren Werktätigen im Rahmen der Rechtsvorschriften finanzielle Unterstützung beim Neubau von Eigenheimen gewähren. (5) Die Kreditinstitute können Bürgern Kredite zur Finanzierung des Kaufs von Eigenheimen und von unbebauten Grundstücken für den Neubau eines Eigenheimes gewähren. Das gilt auch für den Erwerb von Gebäuden aus der Bodenreform zu Wohnzwecken. (6) Die Kreditinstitute beraten die Bürger und Betriebe in allen Finanzierungsfragen des Eigenheimbaues. §13 Einsatz von Bauberatern Für den Neubau von Eigenheimen sind Bauberater, die die Bürger fachlich beraten, einzusetzen. Schlußbestimmungen §14 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen der Minister für Bauwesen, der Minister der Finanzen und der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §15 (1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger (GBl. II Nr.99 S. 722), 2. Verordnung vom 24. November 1971 über die Förderung des Baues von Eigenheimen (GBl. II Nr. 80 S. 709), 3. Gemeinsamer Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Ministerrates der DDR vom 6. Juni 1972 über Maßnahmen zur Förderung der Initiative der Werktätigen im individuellen Wohnungsbau (GBl. II Nr. 35 S. 395), 4. Anordnung vom 30. Januar 1973 über finanzielle Regelungen für den Erwerb von Eigenheimen und von Grundstücken zum Bau von Eigenheimen (GBl. I Nr. 11 S. 102), 5. Zweite Verordnung vom 19. Februar 1973 über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger, (GBl. I Nr. 11 S. 101), 6. Richtlinie des Ministers und Leiters des Amtes für Preise beim Ministerrat der DDR vom 9. Juli 1973 über die Preisberechnung für Materialien und Ausrüstungsgegenstände für den Neubau von Eigenheimen (wurde den Beteiligten direkt zugestellt), 7. Gemeinsame Verfügung vom 2. Juli 1975 über die Festlegung des Anteils des Materialkredits an den normierten Gesamtbaukosten für den Eigenheimbau (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 6 S. 47), 8. Erste Durchführungsbestimmung vom 29. Juli 1975 zur Verordnung über die Förderung des Baues von Eigenheimen Tätigkeit von Bauberatem beim Eigenheimbau - (GBl. I Nr. 34 S. 625), 9. Anordnung vom 15. Oktober 1975 über die Finanzierung des Ausgleichs finanzieller Auswirkungen aus planmäßigen Industriepreisänderungen für Materialien und Ausrüstungsgegenstände beim Neubau von Eigenheimen (GBl. I Nr. 43 S. 708), 10. Beschluß vom 17. Juni 1976 über Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung des Eigenheimbaues einschließlich des Genehmigungsverfahrens (GBl. I Nr. 22 S. 307), 11. Beschluß vom 17. Juni 1976 zur Förderung von Initiativen für den genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbau auf dem Lande (GBl. I Nr. 22 S. 307), 12. Anordnung vom 31. August 1976 über die Finanzierung des genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbaues auf dem Lande und über Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung des Eigenheimbaues einschließlich des Genehmigungsverfahrens (GBl. I Nr. 36 S. 430). (3) Die Verordnung vom 22. März 1972 über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke, Städte und Kreise bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken der Bevölkerung (GBl. II Nr. 26 S. 293) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige § 1 wird Abs. 1. b) § 1 wird wie folgt ergänzt: „(2) Diese Verordnung gilt sinngemäß für den Neubau von Eigenheimen, die durch sozialistische Genossenschaften und kooperative Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie volkseigene Betriebe errichtet werden und deren künftiger Eigentümer noch nicht bekannt ist.“ 2. § 3 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt: „Darüber hinaus ist die Zustimmung erforderlich, soweit es die Rechtsvorschriften über den Eigenheimbau7 vorsehen.“ 3. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Zustimmung wird durch den für den Standort zuständigen Vorsitzenden des Rates der Gemeinde, des Stadtbezirks oder der Stadt erteilt.“ 4. § 4 Abs. 1 Ziff. 7 erhält folgende Fassung: „7. für den Neubau von Eigenheimen außerdem die Unterlagen gemäß den Rechtsvorschriften über den Eigenheimbau*“ 7 Z. Z. gilt der § 1 der Durchführungsbestimmung vom 31. August 1978 zur Eigenhelmverordnung (GBL I Nr. 40 S. 428).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

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